Skurril

Rezeptseite wegen "Dresdner Stollen" abgemahnt

11. November 2009 09:36
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    Foto: ap photo/matthias rietschel

    Mit Dresdens Bäckern ist nicht zu spaßen, wenn es um ihre Dresdner Stollen geht.

Bezeichnung nur für von Dresdner Bäckern des Schutzverbandes gebackener Stollen

Nach dem Eklat um Jack Wolfskin folgt die nächste skurrile Abmahnung gegen eine Internetseite. Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V. hat Carola Enning vom Webauftritt hausfrauenseite.de abgemahnt, die sie ein Rezept ihrer Schwiegergroßmutter für den sogenannten "Dresdner Stollen" anbietet. Denn die Schlemmerei darf nur dann den Namen "Dresdner Stollen" tragen, wenn sie den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entsprechen, berichtet intern.de. Voraussetzung sei unter anderem, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.

Keine Umschreibungen

Sogar Umschreibungen wie "Stollen nach Dresdner Art" werden demnach nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen seien eingetragene Markennamen. Offenbar wurde die Bezeichnung in früheren Zeiten als Gattungsbegriff für die bestimmte Zubereitungsarbeit verwendet, weshalb er sich in zahlreiche Veröffentlichungen finde.

Politikum

Bei dem speziellen Stollen scheint es sich um ein wahres Politikum zu handeln. Vor der Wiedervereinigung Deutschlands habe laut Wikipedia jeder Bäcker Dresdner Stollen backen dürfen. Danach sei er jedoch als geographische Herkunftsangabe und später als eingetragene Marke geschützt worden.

Hinweis auf eingetragene Marke

In Nachschlagewerken wie etwa in Kochbüchern werde laut deutschem Markengesetzt jedoch in solchen Fällen nur verlangt, dass bei dem Namen darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen eingetragenen Markennamen handle. Es dürfte theoretisch also ausreichen, wenn man das Rezepte mit "Dresdner Stollen®" für Registered Trademark überschreibt. Die betroffene Rezeptseite nahm die Abmahnung aber mit Humor und startete eine Umfrage, wie der Stollen von nun an genannt werden solle - vielleicht "kein Dresdner Stollen" oder "the Stollen formerly know as Dresdner".

Zumindest soll der Schutzverband zunächst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserklärung gefordert haben. "Ich hoffe, ich bin damit den Änderungswünschen vollständig und fristgemäß nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit Rückschein angekündigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht", schreibt Enning auf der Website. (red)

 

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 151
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Lichtfreak
13.11.2009 16:16
Ich lass mir

"Mittagessen" schützen - dann wird abkassiert :)

en toute conscience
 
18.11.2009 03:43

und ich lass mir "geschützte Marke" und "geschützte Herkunftsbezeichnung" schützen...
dann schaun wir mal :)

elento
 
13.11.2009 10:27
Dresdner Stollen

mir nicht bekannt. Die sollen nicht so ein Tamtam machen, sie schaden sich damit nur selbst.

M L3
17.11.2009 16:27
Wieso nicht? - jetzt kennen sie ihn ja - ich kannte ihn vorher auch nicht

Vielleicht wird ja der eine oder andere neugierig, was es mit dem strittigen Backwerk auf sich hat und wie es schmeckt.

mika33
12.11.2009 13:53
Und ich hab jetzt nach lesen der Headline ehrlich schon geglaubt, dass in

WK2 es in der Nähe von Dresden Bergwerksstollen gab, in denen Häftlinge un Kriegsgefangene ums Leben kamen ......
So ähnlich wie das "jedem-das-seine-Problem" ....

Der lustige aus dem zweiten Stock
 
12.11.2009 13:38
Dresden

Ossistollen !

osten
12.11.2009 12:31

Ich nannte ihn "Das-wäre-ein-Dresdner-Stollen"

hayseed
12.11.2009 10:55
Abmahnen

scheint die Lieblingsbeschäftigung der Deutschen zu sein. Sehr sympatisch.

Jürgen Rembremerding
12.11.2009 11:29
Bitte nicht so was aus einem Land, das sich beim EU-Beitritt

einen minderwertigen alkoholischen Zusammenpansch als "Jagertee" regional schützen ließ!

hayseed
12.11.2009 13:52

Mir nervt nicht der Markenschutz, sondern dieses kranke AbmahnUnwesen.

Jürgen Rembremerding
12.11.2009 22:43
Aber das ist ja der Witz am Merkenschutz!

_kalisto_
12.11.2009 13:09
also, ich bestell immer...

die 'zuckerplörre mit rosinengeschmack' (R)

U-Bahn Steuer
12.11.2009 11:34

kein grund gleich so gemein zu werden!

:-)

tramezzino
12.11.2009 09:35
ist ja nicht so schwierig

dresdner zopf und die geschichte ist erledigt.

im friaul gab es auch den rechtsstreit mit den ungarn wegen dem tocai friulano und dem ungarischen tokaier (der geschmacklich und qualitativ 2 stufen unter dem italiener liegt). die italiener nahmens mit humor und seit einem jahr heisst der tocai friulano nur mehr friulano.

Dagmar Rehak
 
12.11.2009 11:13
Es ist aber kein Zopf.

Sondern ... hm... drei langgezogene Berge.

Oder meinst du, man soll den Teig einfach zu einem Zopf formen, und dann ist es eh kein Stollen mehr?

Vinophilo
12.11.2009 10:58
Ah ja,

der Tokayer liegt geschmacklich und qualitativ zwei Stufen unter dem Friulano. Aber nur für Tramezzini... Die bis zu 300 Jahre und mehr lagerfähigen, komplexen und tiefen Tokayer sind natürlich nichts gegen einen gleich zu trinkenden Einfachwein. Der durchaus sehr gut sein kann. So sehen ihn im Übrigen die Friulaner selbst. Würde jedem empfehlen, einmal ein bisschen Geld in die Hand zu nehmen und einen gereifteren (also nur 250 Jahre ;-)), sehr guten Tokayer zu kaufen.

Olivier Merle
12.11.2009 13:52

lauter Ahnungslose (=knochenmann, tramezzini, luquas)

luquas
12.11.2009 12:02

Sticht man den mit einem Löfferl aus der Flasche?

tramezzino
12.11.2009 11:16

wenn ich likör haben möchte, kaufe ich likör.

Knochenmann
12.11.2009 11:15

Nein danke, ich trinke generell nichts aus Tetrapacks.

der bunte faschist
12.11.2009 08:48

Dieses Herumeiere mit Namen, Trademarks und Patenten wird noch dazu führen, alltägliche Dinge wie Atmung, Wasser und Denken kostenpflichtig zu machen ...

Wienbär
12.11.2009 13:09
Wollte Bill Gates nicht mal das Wort "Windows" schützen lassen?

Irgendwie ist er damit aber ziemlich eingefahren.

Die Frage iust ja nun, ob ein Dresdner Bächer, der in dieser Vereinigung ist und nach Meissen umzieht noch Dresdner Stolen backen darf, denn er befindet sich ja nun auf Meissener Grund und nicht auf Dresdner.

Schwäbische Maultaschen dürfen ja auch nur in Schwaben hergestellt so heißen. 10 Meter neben der Landesgrenze sind es dann keine mehr!

Voll krank diese Thematik!

Cremonese
12.11.2009 12:48
Denken wird sicher nie kostenpflichtig,

das ist kein Massenprodukt.

Dagmar Rehak
 
12.11.2009 11:24

Pass auf, dass du niemanden auf dumme Ideen bringst!

Wolfgang Syrowatka
12.11.2009 08:43
kopfschütteln auf der ganzen linie

abgesehen vom kopfschütteln über die abmahnung, wundere ich mich über folgende redaktionelle glanzleistung: "...noch die Unterschreibung einer Unterlassungserklärung gefordert haben."
'Unterschreibung' ist mir persönlich neu und selbst wenn es keine Wortschöpfung sein sollte, nicht alles was im Duden steht, muss man auch schreiben!

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