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Nach dem Eklat um Jack Wolfskin folgt die nächste skurrile Abmahnung gegen eine Internetseite. Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V. hat die Betreiberin der Website hausfrauenseite.de abgemahnt, die sie ein Rezept ihrer Schwiegergroßmutter für den sogenannten "Dresdner Stollen" anbietet. Denn die Schlemmerei darf nur dann den Namen "Dresdner Stollen" tragen, wenn sie den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entsprechen, berichtet intern.de. Voraussetzung sei unter anderem, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.
Keine Umschreibungen
Sogar Umschreibungen wie "Stollen nach Dresdner Art" werden demnach nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen seien eingetragene Markennamen. Offenbar wurde die Bezeichnung in früheren Zeiten als Gattungsbegriff für die bestimmte Zubereitungsarbeit verwendet, weshalb er sich in zahlreiche Veröffentlichungen finde.
Politikum
Bei dem speziellen Stollen scheint es sich um ein wahres Politikum zu handeln. Vor der Wiedervereinigung Deutschlands habe laut Wikipedia jeder Bäcker Dresdner Stollen backen dürfen. Danach sei er jedoch als geographische Herkunftsangabe und später als eingetragene Marke geschützt worden.
Hinweis auf eingetragene Marke
In Nachschlagewerken wie etwa in Kochbüchern werde laut deutschem Markengesetz jedoch in solchen Fällen nur verlangt, dass bei dem Namen darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen eingetragenen Markennamen handle. Es dürfte theoretisch also ausreichen, wenn man das Rezepte mit "Dresdner Stollen®" für Registered Trademark überschreibt. Die betroffene Rezeptseite nahm die Abmahnung aber mit Humor und startete eine Umfrage, wie der Stollen von nun an genannt werden solle - vielleicht "kein Dresdner Stollen" oder "the Stollen formerly know as Dresdner".
Zumindest soll der Schutzverband zunächst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserklärung gefordert haben. "Ich hoffe, ich bin damit den Änderungswünschen vollständig und fristgemäß nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit Rückschein angekündigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht", schreibt die Betreiberin auf der Website. (red)
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dresdner zopf und die geschichte ist erledigt.
im friaul gab es auch den rechtsstreit mit den ungarn wegen dem tocai friulano und dem ungarischen tokaier (der geschmacklich und qualitativ 2 stufen unter dem italiener liegt). die italiener nahmens mit humor und seit einem jahr heisst der tocai friulano nur mehr friulano.
der Tokayer liegt geschmacklich und qualitativ zwei Stufen unter dem Friulano. Aber nur für Tramezzini... Die bis zu 300 Jahre und mehr lagerfähigen, komplexen und tiefen Tokayer sind natürlich nichts gegen einen gleich zu trinkenden Einfachwein. Der durchaus sehr gut sein kann. So sehen ihn im Übrigen die Friulaner selbst. Würde jedem empfehlen, einmal ein bisschen Geld in die Hand zu nehmen und einen gereifteren (also nur 250 Jahre ;-)), sehr guten Tokayer zu kaufen.
Irgendwie ist er damit aber ziemlich eingefahren.
Die Frage iust ja nun, ob ein Dresdner Bächer, der in dieser Vereinigung ist und nach Meissen umzieht noch Dresdner Stolen backen darf, denn er befindet sich ja nun auf Meissener Grund und nicht auf Dresdner.
Schwäbische Maultaschen dürfen ja auch nur in Schwaben hergestellt so heißen. 10 Meter neben der Landesgrenze sind es dann keine mehr!
Voll krank diese Thematik!
abgesehen vom kopfschütteln über die abmahnung, wundere ich mich über folgende redaktionelle glanzleistung: "...noch die Unterschreibung einer Unterlassungserklärung gefordert haben."
'Unterschreibung' ist mir persönlich neu und selbst wenn es keine Wortschöpfung sein sollte, nicht alles was im Duden steht, muss man auch schreiben!
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