Mysteriöses Verbrechen bis heute nicht aufgeklärt
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat Bulgarien wegen mangelhafter Ermittlungen zu einem
Mord am früheren stellvertretenden Generalstaatsanwalt des Landes
verurteilt. Die Richter in Straßburg sprachen den Hinterbliebenen von
Nikolai Kolew am Donnerstag eine Entschädigung in Höhe von 30.000
Euro zu. Die bulgarische Justiz hatte zugelassen, dass der damalige
Generalstaatsanwalt Nikola Filtschew die Ermittlungen in dem Mordfall
leitete - obwohl es Anzeichen dafür gab, dass der Chefankläger selbst
für die Tat verantwortlich gewesen sein könnte.
Kolew war zwischen 1994 und 1997 stellvertretender
Generalstaatsanwalt, anschließend arbeitete er als Staatsanwalt beim
Obersten Berufungsgericht Bulgariens. Im Jänner 2001 wurde er auf
Anordnung Filtschews plötzlich in den Ruhestand versetzt. Kolew hatte
dem Generalstaatsanwalt immer wieder öffentlich vorgeworfen, in
kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein und Gegenspieler mit
Hilfe gefälschter Beweise strafrechtlich verfolgt zu haben. Mehrfach
hatte Kolew die Befürchtung geäußert, Opfer eines Attentats zu
werden.
Am 28. Dezember 2002 wurde Kolew ermordet in seinem Haus
aufgefunden. Ein Zeuge und Angehörige machten umgehend Filtschew für
die Tat verantwortlich. Trotz der eindeutigen Hinweise für einen
ernsthaften Konflikt zwischen Kolew und Filtschew habe der
Generalstaatsanwalt die Ermittlungen bis zum Ende seiner Amtszeit
2006 geleitet, kritisierten die Straßburger Richter. Die Ermittlungen
im Mordfall Kolew wurden im September 2008 eingestellt, der Mörder
wurde bis heute nicht gefunden. (APA)