Krankenstandsdaten

Arbeitsgericht stellt ÖBB schlechte Diagnose

4. November 2009, 18:50

Nichtbeförderte Lokführer bekamen vor Arbeitsgericht in der Causa Krankenstandsdaten recht

Wien - Strafrechtlich stellt die ÖBB-Krankendatenaffäre möglicherweise keine Verfehlung dar. Arbeitsrechtlich schon. Denn die ÖBB hat Diagnosedaten widerrechtlich erfasst, gespeichert und gemeinsam mit Krankenstandsdaten verwendet, um dienstrechtliche Vorrückungen zu verwehren.

Das von Richter Andreas Freundorfer am Arbeits- und Sozialgericht Wien gesprochene (noch nicht rechtskräftige) Urteil spricht eine klare Sprache: "Die beklagte Partei ist schuldig, ... es ist zu unterlassen, bei den Bewerbern die Gründe (Diagnose) für Krankenstände in einem bestimmten Kalenderjahr zu erfragen oder erfragen zu lassen und im System zu hinterlegen", heißt es in dem Urteil, das dem Standard vorliegt.

Daher, so der Richter weiter, seien alle von den Bewerbern ermittelten Unterlagen über die erhobenen Krankenstandsgründe und Diagnosen zu vernichten.

Ausgangspunkt des Verfahrens war, dass sich mehr als hundert Beschäftigte der ÖBB-Traktion (Loks und Wagendienst) in Karriere und Vorrückungen gezielt behindert sahen. Gegen diese Benachteiligung klagte der Betriebsrat. Laut Urteilsbegründung sah der Richtersenat als erwiesen an, was die ÖBB über Wochen bestritten haben: Dass Diagnosedaten systematisch in der EDV erfasst und auch elektronisch ausgewertet wurden - und zwar auf Empfehlung der in allen ÖBB-Konzerngesellschaften mit den Personalagenden betrauten ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft (DLG). So auch von der Personenverkehr-Tochter Traktion.

"Die Empfehlung der DLG sieht vor, dass bei der Entscheidung über Bewerbungen um höherrangige Planstellen von Mitarbeitern die Anzahl der Krankenstandstage berücksichtigt wird", heißt es im Urteil, das damit auch Aussagen von DLG-Chef Franz Nigl widerspricht, wonach er trotz Prokura in allen ÖBB-Konzerngesellschaften nie Einfluss auf Personalmaßnahmen gehabt habe und habe.

In der DLG-Empfehlung enthalten: Schwellenwerte, bis zu denen Krankenstandstage in einem bestimmten Zeitraum als "unauffällig toleriert" werden. "Bei Überschreitung der Schwellwerte leuchten die entsprechenden Felder im Workflow rot auf, damit nicht übersehen wird, dass die Gründe (Diagnosen) der Krankenstände zu erforschen sind."

Ob das Urteil hält oder nicht (die ÖBB behält sich Rechtsmittel vor): Die Beteuerungen der ÖBB-Führung, Krankendaten seien nie automationsunterstützt und EDV-mäßig ausgewertet worden, werden durch das Urteil schwer erschüttert. Der Vorwurf Betroffener, die Verweigerung der Diagnose-Bekanntgabe für Bewerbungen um höherrrangige Planstellen hätte nachteilig sein können, ebenso.

Grundsätzlich, so das Urteil, verletze die Erfragung von höchstpersönlichen Daten wie Diagnosen die Persönlichkeitsrechte und sei daher unzulässig. Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber betriebliche Interessen nachweisen kann, die höher zu werten sind als das dabei verletzte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Dazu braucht es aber eine Betriebsvereinbarung. Laut Richter lagen solche betrieblichen Interessen aber "nicht vor". (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.11.2009)

El Coyote
01
4.11.2009, 23:35
Wirr !

1) "Die Beteuerungen der ÖBB-Führung, Krankendaten seien nie automationsunterstützt und EDV-mäßig ausgewertet worden, werden durch das Urteil schwer erschüttert."
2) "Der Vorwurf Betroffener, die Verweigerung der Diagnose-Bekanntgabe für Bewerbungen um höherrrangige Planstellen hätte nachteilig sein können, ebenso."

2) steht aber in Widerspruch zu:
"Denn die ÖBB hat Diagnosedaten widerrechtlich erfasst, gespeichert und gemeinsam mit Krankenstandsdaten verwendet, um dienstrechtliche Vorrückungen zu verwehren."

Was will uns Frau Ungerboeck sagen - und bringt es nicht zuwege ?

Tino67
 
13
5.11.2009, 08:37
Die Frau Ungerböck ist vom Standard

und den dahinter stehenden Wirtschaftslobbys beauftragt die ÖBB medial sturmreif zu schiessen, damit das ideologische Fernziel der Neoliberalen, nämlich die Privatisierung durchgedrückt werden kann!

Kaputt Nick
 
20
5.11.2009, 10:56
:

Blök Tino hat im Standard wieder einen Bock geschossen:
Der Egoshooter und seine dahinter stehenden Halalilobbys sind beauftragt die implodierende ÖBB bereits jetzt schon als Aas zu verwerten, damit das ideologische Fressziel der Koprophagen, nämlich die umfassende individuelle Schei**e-WerDung durchgedrückt werden kann!

Chrifa
21
5.11.2009, 09:51
Blödsinn!

Wenn es eine Tageszeitung in Ö gibt, die unabhängig von den Wirtschaftslobbies ist, dann ist es der Standard.
Die Kritik von Frau U. ist ja meist berechtigt, leider sind ihre Artikel meist grottenschlecht recherchiert.

El Coyote
00
5.11.2009, 16:03
Wenn sie nur wüsste, was sie eigentlich kritisieren will ...

1) Jede Menge Zahlen notieren, um dem Publikum "Kompetenz" vorgaukeln zu können (da kann es schon passieren, daß der Semmering - Tunnel 10% Steigung erhält), um dann 2) in einer wilden Suada, die eher dem Herrn mit dem treffenden Pseudonym "Fleischhacker" zur Ehre geräte, um sich zu schlagen.
Als ob es "die ÖBB" - quasi als das Krokodil - nach der Schüssel/Haider-Machtübernahme noch gäbe !

Was können die Eisenbahner 1) für die Nichteisenbahner, denen Schwarzblauorgange die ÖBB zum Fraß vorgeworfen hat, 2) für die Vorgaben der Bundesregierung, 3) für Landeshauptleute wie Erwin Pröll ?

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