Tschechischer Präsident gab Widerstand auf - Erleichterung in Europa
Zuvor hatte das Brünner Verfassungsgericht eine Klage gegen den Vertrag abgewiesen.
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Er sei schon im Flieger in die USA, nein, er sei noch in Prag. Am Dienstag, nachdem das Brünner Verfassungsgericht die Klage gegen den Lissabon-Vertrag abgewiesen hatte, rätselte man in Prag, wo Václav Klaus, der widerspenstige Präsident, geblieben war. Plötzlich tauchte auf seiner persönlichen Homepage eine Erklärung auf. In vier Punkten kritisierte er das Erkenntnis der Richter, das er zwar respektiere, aber dem er nicht zustimmen könne. Tschechien höre auf, ein souveräner Staat zu sein, meinte er zudem. Unter Punkt fünf schrieb Klaus: "Ich habe den Lissabon-Vertrag heute um 15 Uhr unterschrieben."
Dazu hatten ihn die Richter auch regelrecht gedrängt. Der Vizepräsident des Gerichtshofs, Pavel Holländer, gegenüber dem Standard: "Im Schluss der Begründung haben wir ausdrücklich festgestellt, dass damit über den Einklang des Lissabon-Vertrages mit der tschechischen Verfassung definitiv entschieden wurde. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Möglichkeit der Berufung. In der Begründung hat das Gericht weiter betont, dass der Staatspräsident verpflichtet ist, den Vertrag ohne Verzögerung zu ratifizieren."
Genau diese Aufforderung war dem Präsidenten sauer aufgestoßen. In der Begründung des Urteils, deren Verlesung mehr als eine Stunde dauerte, erklärte auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Pavel Rychetsky, dass nach dem Urteil die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen werden müsse. Dieser Sicht widersprach Klaus' Anwalt Ales Pejchal, der den Präsidenten vor Gericht vertrat und erklärte, der Präsident könne bei Völkerrechtsverträgen bei seiner Entscheidung an keine Frist gebunden werden.
Die Entscheidung der 15 Verfassungsrichter, die am frühen Vormittag verkündet wurde, fiel einstimmig aus. Zu dem Hauptargument der Beschwerdeführer, wonach Tschechien mit dem Lissabon-Vertrag seine Souveränität verlieren würde, erklärte der Verfassungsgerichtshof, die Souveränität sei in einem modernen demokratischen Staat nicht ein Zweck an sich, sondern ein "Mittel zur Erfüllung von grundlegenden Werten, auf denen die Konstruktion eines demokratischen Rechtsstaates steht" .
Erleichterung in Prag
Aus dem engsten Umfeld von Klaus hieß es bereits Ende vergangener Woche, nach dem Brüsseler EU-Gipfel, der Präsident werde nun keine weiteren Bedingungen für seine Unterschrift stellen. Der Präsident machte die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags davon abhängig, ob die übrigen Mitgliedsstaaten Tschechien eine Ausnahme von der Europäischen Grundrechte-Charta zugestehen, was auf dem EU-Gipfel dann auch beschlossen wurde. Zuvor äußerte der Präsident die Befürchtung, die Charta könnte die sogenannten Beneš-Dekrete infrage stellen, auf deren Grundlage nach 1945 die Sudetendeutschen enteignet wurden. Im Gegensatz zum Präsidenten, der sich mit einer offiziellen Reaktion zurückhielt, begrüßten die wichtigsten Politiker des Landes das Urteil der Richter. Der parteilose Premier Jan Fischer erklärte, dass nun einem Abschluss der Ratifizierung nichts mehr im Wege steht.
Weil weitere Klagen nicht mehr zulässig sind, müssen Lissabon-kritische tschechische Senatoren, die ursprünglich wieder eine Klage einbringen wollten, nun aufgeben. Auch aus Großbritannien drohen keine Probleme mehr. Der Chef der oppositionellen Konservativen räumte ein, dass "die Zeit davonläuft" . David Cameron hatte den Briten ein Referendum über den Vertrag von Lissabon versprochen - sofern er bei den Wahlen gewinnt und der Vertrag in Tschechien dann noch nicht unterzeichnet ist. (Robert Schuster aus Prag/DER STANDARD, Printausgabe, 4.11.2009)