Homosexuelle sollen ihre Partnerschaft ab 2010 eintragen können – Doch die Angesprochenen äußern Kritik, und die geht weit über ihre verhinderte Standesamt-Zeremonie hinaus
"Ihr dürft's euch so anmelden wie ein Auto oder einen Hund", meint Marco Schreuder, Wiener Grün-Politiker und Sprecher der Grünen Andersrum. Das sei das Motto des neuen Gesetzesentwurfs zu "Eingetragenen Partnerschaften" für Homosexuelle. Und gegen den richtet sich sein Groll. Er spricht von "Apartheid". Symbolträchtiges Detail: Die Eintragung der Partnerschaft wird nicht am Standesamt möglich sein, sondern nur an der Bezirkshauptmannschaft oder am Magistrat. "Ein Signal, dass man eine eigene Schublade aufmacht und da die Schwulen und Lesben reintut", sagt Schreuder.
Sollen Homosexuelle ihre Liebe per Gesetz besiegeln dürfen? Dieser gordische Knoten der politischen Diskussion in Österreich soll sich endlich lösen, denn Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hat am Wochenende einen Gesetzesentwurf zur "Eingetragenen Partnerschaft" vorgelegt, und der soll im Eilverfahren in Kraft treten. Wenn die SPÖ dem ÖVP-Entwurf aller Voraussicht nach zustimmt, gibt es ab 1. Jänner 2010 also ein ehe-ähnliches Rechtsinstitut für Schwule und Lesben. Hat die Diskussion damit ihr glückliches Ende gefunden?
"Hunderprozentig unzufrieden"
Ja, heißt es naturgemäß im Justizministerium: Von einem "sehr guten Kompromiss" und einer "relativ weiten Annäherung an das Institut der Ehe" spricht man hier. Bandion-Ortners Sprecher verweist auf die tendenziell positiven Reaktionen, die am Sonntag sowohl aus dem Schwulenverein HOSI Wien als auch aus dem katholischen Familienverband kamen. Nachsatz: Es liege in der Natur des Themas, das "keine Seite hundertprozentig zufrieden" sei.
"Eher schon zu hundert Prozent unzufrieden", sagt Rechtsanwältin Michaela Tulipan, die selbst mit einer Frau zusammenlebt. Dass der Gesetzesentwurf geglückt sei, würde die 55-Jährige nur bejahen, "wenn wir das Jahr 1970 schrieben", spottet sie. Der neue Entwurf sei geradezu ein Anti-Lebenspartnerschaftsgesetz. Ihre Kritik richtet sich bei weitem nicht nur gegen die verhinderte Standesamt-Zeremonie. Denn: In vielen Bereichen - von Fremden- bis Sozial- und Mietrecht - sei die "Eingetragene Partnerschaft", die Homosexuellen angeboten wird, der Ehe zwischen Mann und Frau schlechter gestellt. Ein konkretes Beispiel von vielen: Heiratet ein Österreicher eine Nicht-EU-Ausländerin, hat diese nach fünf Jahren, das Recht, dauerhaft im Land zu bleiben - bei homosexuellen Paaren Österreicher/Nicht-EU-Ausländer gilt das nicht.
Klage-Welle gegen Diskriminierung droht
Und noch etwas stößt Tulipan sauer auf: Hätte man den "Ehe"-Begriff geöffnet - also mit einer sogenannten Generalklausel Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft gleichgesetzt -, müssten nicht eine Unzahl von Folgegesetzen in den verschiedenen Ministerien abgeändert werden. (Punkte wie Adoption oder künstliche Befruchtung hätte man von der Generalklausel ohnehin ausnehmen können.) Genau das ist jetzt der Fall: Insbesondere die Ministerien für Inneres, Soziales, Finanzen und Gesundheit müssen nun in mühevoller Kleinarbeit die Gesetzestexte durchforsten und die "Eingetragene Partnerschaft" einarbeiten. Homosexuelle können ihre Partnerschaft also ab 1. Jänner eintragen, aber möglicherweise nicht alle rechtlichen Vorzüge genießen, weil die Gesetze schlicht noch nicht adaptiert sind, monieren Kritiker. "Das dauert sicher zwei bis drei Jahre, wenn es überhaupt passieren wird", gibt sich Anwältin Tulipan skeptisch.
Der Grüne Schreuer stimmt zu: "Bandion-Ortner jammert immer, dass die Richter so viel zu tun haben." Doch "wenn Homosexuelle ihre Rechte einklagen", drohe künftig ein immenser Aufwand für die Gerichte. Falls ein Gesetz nicht angepasst werde, sagt Tulipan jetzt schon, "dann werde ich halt eine Klage einbringen müssen". (Lukas Kapeller, derStandard.at, 2.11.2009)