Experten sehen Kriterien erfüllt - Bestände dramatisch gesunken - Entscheidung bei CITES-Tagung im März 2010
Madrid/Wien - Der Rote Tunfisch (Thunnus thynnus) erfüllt die Kriterien für ein internationales Handelsverbot durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Dies gaben die Fischereibiologen der Internationalen Kommission zum Schutz des Atlantischen Tunfisches (ICCAT) am Donnerstag offiziell bekannt. Die ICCAT-Wissenschaftler hatten in der vergangenen Woche in Madrid die aktuelle Bestandsgröße des Roten Tunfischs
im Atlantik und im Mittelmeer analysiert und waren zu erschreckenden
Ergebnissen gekommen: Ihren Schätzungen zufolge ist der Bestand der
fortpflanzungsfähigen Tiere auf unter 15 Prozent des Ursprungsbestandes
gesunken.
Damit erfüllt der Rote Tunfisch - auch als Blauflossen-Tun
bekannt - die Kriterien für eine Aufnahme in Anhang 1 des Washingtoner
Artenschutzabkommens, entsprechend der höchsten Schutzkategorie, die
ein komplettes internationales Handelsverbot nach sich zieht. Die 175
Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens treffen sich im
März 2010 in Doha/Qatar, um über einen entsprechenden Antrag Monacos
auf eine Aussetzung des Handels zu entscheiden.
Reaktion
"Die Umweltorganisationen Greenpeace und WWF begrüßen die Einschätzung der Tunfisch-Experten", kommentierte Antje Helms, Fischereiexpertin bei Greenpeace, in einer Aussendung. "Wir sehen unsere Forderungen nach drastischen Maßnahmen zum Schutz des Blauflossen-Tun damit von offizieller Seite bestätigt."
Die Fischereibiologen der ICCAT hatten zudem bestätigt, dass ein kompletter Fangstopp das einzige Mittel sei, um eine Erholung der Bestände zu gewährleisten. (red)