Minister Hahn stellt 34 Millionen "aufgesparte" Euro mehr für die Universitäten zur Verfügung - Welche Uni wieviel bekommt, müssen sich die Rektoren ausmachen - Rektorenchef Badelt fordert langfristige Investitionen
Wissenschaftsminister Johannes Hahn macht
anlässlich der Studentenproteste Teile der im Uni-Budget vorgesehenen
Notfalls-Reserve in der Höhe von 34 Millionen Euro locker. Das verkündete Hahn im Ö1-"Mittagsjournal". Diese Notreserve wurde mit der letzten Novelle des Universitätsgesetzes 2002 geschaffen, um eine Reserve für unerwartete und unvorhersehbare Ausgaben zu ermöglichen. In den Erläuterungen zum UG 2002 heißt es, durch die Einbehaltung von
Mitteln werde der zuständige Bundesminister in die Lage versetzt,
während einer Leistungsvereinbarungsperiode in "unerwartet auftretenden
Fällen Universitäten die erforderlichen finanziellen Mittel zur
Verfügung zu stellen".
Diese Notfallskasse setzt sich wie folgt zusammen: Für die Jahre 2010 bis 2012 beträgt sie insgesamt 132 Millionen Euro. Die eine
Hälfte davon, also 66 Millionen, ist dem Wissenschaftsfonds FWF gewidmet. Von den übrigen 66 Millionen, die für universitäre "Notfälle vorgesehen sind, werden jetzt 34 freigemacht.
Geld muss in Lehre fließen
Über die Vergabe des Notgroschens sollen die Uni-Leitungen gemeinsam mit den
lokalen Hochschülerschaften entscheiden. Wenn diese bald zu
Ergebnissen kommen, könne das Geld noch heuer fließen, kündigte Hahn an. Es gibt also keine Vorgaben des Ministeriums, welche Uni wieviel vom Extrageld bekommt. Einzige Vorgabe des Ministeriums: Das Geld muss mit dem Mascherl "Lehre" gekennzeichnet sein und tatsächlich "in
den Hörsälen ankommen". Das könnte, konkretisierte Hahns Sprecher auf Anfrage von derStandard.at, auf verschiedene Weise passieren: Das Geld könnten die einzelnen Unis etwa für zusätzliche Lektoren, E-Learning-Initiativen oder die Anmietung von Hörsälen ausgeben.
Außerdem will sich Hahn gemeinsam mit allen, die an der Weiterentwicklung
der Unis ein Interesse haben, an einen Runden Tisch setzen. Er hofft
auf eine erste Sitzung in zwei bis drei Wochen.
"Den Unis fehlt eine Milliarde Euro"
Die Einmalzahlung wird nicht reichen. Denn den österreichischen Universitäten "fehlt eine Milliarde Euro im Jahr, um Europareife zu haben", sagt der Präsident der Universitätenkonferenz, Christoph Badelt, im Gespräch mit dem Standard. In Europa seien zwei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) Zielgröße für Unibudgets. Mit einer Milliarde Euro mehr, also insgesamt 3,5 Millarden, "wäre eine grundsätzlich vernünftige Geldsumme da, um die bestehende Unterfinanzierung zu lösen", so der Rektor der WU Wien.
Aber das würde die Politik "auch nicht davor bewahren, harte gesellschaftspolitische Entscheidungen zu treffen, wofür das Geld verwendet wird" - für welche Fächer und wie viel für Forschung und Lehre. (az, derStandard.at, 30.10.2009/nim, DER STANDARD, Printausgabe, 31.10.2009)
Der betreffende Paragraf im Wortlaut:
§12 Abs (5) UG 2002
"Die Bundesministerin oder der Bundesminister kann 2 vH des
jährlichen Betrags gemäß Abs. 2 und 3 für besondere
Finanzierungserfordernisse, zur Ergänzung von Leistungsvereinbarungen
gemäß § 13 sowie für Gestaltungsvereinbarungen gemäß Abs. 12
einbehalten. Die zurückbehaltenen Mittel müssen den Universitäten in
voller Höhe zur Verfügung gestellt werden. (BGBl. I Nr. 81/2009)"