Im Wortlaut

Gipfelerklärung zur Ausnahmeregelung für Tschechien

30. Oktober 2009, 11:05

Protokoll über Opt-Out zu Grundrechtecharta wird nächstem Beitrittsvertrag angefügt

Brüssel - Die beim EU-Gipfel in Brüssel beschlossene Ausnahme für Tschechien von der mit dem Lissabon-Reformvertrag verknüpften EU-Grundrechtecharta ist in einem Protokoll fixiert, das beim nächsten EU-Beitrittsvertrag von den EU-Staaten ratifiziert und damit rechtsverbindlich werden soll. Im Folgenden der Wortlaut der EU-Gipfelerklärung nach dem Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft laut APA-Übersetzung:

Die Erklärung des Gipfels:

"Der Europäische Rat erinnert daran, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Ratifizierung von jedem der 27 Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren entsprechenden Verfassungsbedingungen erfordert. Er bekräftigt seine Entschlossenheit, den Vertrag vor Ende 2009 in Kraft zu sehen, und ihm so ermöglicht, seine Wirkung in der Zukunft zu entfalten.

Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der von der Tschechischen Republik vertretenen Position, haben die Staats- und Regierungschefs vereinbart, dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrages und in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Verfassungserfordernissen das Protokoll (in Annex I) an den Vertrag über die Europäische Union und an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anfügen.

In diesem Kontext und in Hinblick auf die rechtliche Anwendung des Vertrags von Lissabon und seiner Beziehung zu den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten bekräftigt der Europäische Rat, folgendes:

a) Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass 'der Union nicht in den Verträgen übertragene Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben' (Art. 5(2) VEU);

b) Die Charta "gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union" (Art. 51(1) Charta)."

Das Protokoll über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Tschechische Republik (Annex 1):

"Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in Kenntnisnahme des von der Tschechischen Republik geäußerten Wunsches in Hinblick auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates folgendes Protokoll vereinbart:

Artikel 1

Das Protokoll Nr. 30 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf Polen und das Vereinigte Königreich findet Anwendung auf die Tschechische Republik.

Artikel 2

Der Titel, die Präambel und der operative Teil des Protokolls Nr. 30 wird modifiziert, um auf die Tschechische Republik Bezug zu nehmen zu denselben Bestimmungen wie sie auf Polen und das Vereinigte Königreich Bezug nehmen.

Artikel 3

Dieses Protokoll wird dem Vertrag über über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union angefügt." (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 32
1 2
135
 
02
31.10.2009, 17:22
Durch diese Anfügung hat sich das Vertragswerk

wohl entscheidend verändert und bedingt ein neuerliches Zustimmungserfordernis.
Wie geht die EU eigentlich mit den wichtigsten Erfordernissen um?
Es ist ein Armutszeugnis für diese "Völkergemeinschaft".

cantanto
02
31.10.2009, 10:49
Faszinierend ist:

wir viele Poster "rot" bekommen, wenn sie etwas Positives zu den vertriebenen Sudetendeutschen schreiben!

Das zeigt, wie perfekt die Geschichtsverfälschung der so genannten Siegermächte in unseren Hirnen verankert ist.

Es kann nicht sein, dass eine ganze Volksgruppe enteignet und vertrieben wird und nur weil sie "deutsch" sind, sofort negativ behaftet sind.

Nur eine differenzierte, ausgewogene und unabhängige Geschichtsschreibung kann diesen Planeten in Zukunft vereinen.

Und, nein, KEINE Volksgruppe, Religionsgemeinschaft etc. kann das Recht für sich beanspruchen ALLEIN gelitten zu haben. Denn Terror, Mord, Vergewaltigung, Erniedrigung etc. ist für jedes Individuum schrecklich, egal welche Staatsangehörigkeit oder Religion es hat.

135
 
10
31.10.2009, 17:27
Regen Sie sich nicht auf, darum ging es ja nicht.

Die Benesdekrete waren vorgetäuscht.
Es ging um die Verhinderung der Geltendmachung sozialer Rechte.
Da ist die EU über "Befehl" der Wirtschafts- und Arbeitgeberlobby gerne aufgesprungen.

Ramirez
16
30.10.2009, 19:04
klarstellungen

1. mit oder ohne tschechien protokoll lässt sich auch mit gößtmöglicher fantasie kein restitutionsanspruch ableiten. es war eine rein POPULISTISCHE forderung, KEINE RECHTLICHE. denn die grundrechte sind nur "im vollzug von EU recht" anwendbar und dieses regelt nicht das eigentum (kann es auch nicht)

2. großartiges resultat des patrioten klaus: grundrechtliche schlechterstellung der tschechen ohne dass es - auch nationalistisch betrachtet - irgendwas gebracht hätte

3. trostpflaster: viele juristen meinen längst dass diese opt-outs von der charta in der praxis ohnehin bedeutungslos seien werden bzw vorm eugh nicht halten würden

el dus
 
00
31.10.2009, 19:10
Grundrechtscharta..............regelt nicht das eigentum

Drundrechtscharta:
Eigentumsrecht
(1) Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden,........

hergey
00
30.10.2009, 22:56
Wieso eigentlich Tschechien?

Wieso ist eigentlich immer von Tschechien die Rede, das sich da eine Ausnahmeregelung ausbedungen hat? Das tschechische Parlament hat dem Vertrag ohne Einschränkungen zugestimmt. Und Vaclav Klaus hat keinerlei Recht, irgendwelche Änderungen an einem Vertrag zu verlangen, der von 26 Staaten und seinem Parlament bereits akzeptiert wurde. Als Präsident hat er zu unterschreiben - und sonst nichts. Sonst kommt beim nächsten Mal der Großherzog von Luxemburg und verlangt irgendwelche Ausnahmen.

ToBuer
55
30.10.2009, 14:25
Veto-Recht

Wie nicht anders zu erwarten war, haben die EU-Chefs – also auch Merkel und Faymann – dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus die geforderten „Fußnoten“ zum Reformvertrag von Lissabon zugestanden. Die Nachkommen der vertriebenen Sudetendeutschen und die „slowakischen“ Ungarn bedanken sich bei den Regierungschefs von Deutschland, Österreich und Ungarn für die Zustimmung zu diesem Vertrag! Nur zum Vergleich: In Österreich und Deutschland „blecht“ die Urenkel-Generation noch immer für die „Sünden“ der Nazis, für die diese jungen Menschen überhaupt nichts können. Unsere „EU-Hörigen“ haben die letzte Veto-Chance versäumt. Übrigens gibt es laut Vertrag von Lissabon ab dem Jahr 2014 nur noch 15 EU-Kommissäre statt der bisherigen 27. Ich glaube

Lalai Dama
20
31.10.2009, 10:58
Die Nachkommen der Vertrieben

sollen das Maul halten

el dus
 
00
31.10.2009, 20:11
Eine allgemeine Aussage, die durch ihre Konsequenz besticht.

Hans Klier
00
31.10.2009, 13:31
Grandioses Statement

Solche Typs wie du sind im 3ten Reich wahrscheinlich die besten Mitläufer und Mttäter gewesen, keinen Charakter und primitiv.

widerstandard.at
01
30.10.2009, 17:51
glaube ich nicht.

Ich meine, Bedenken wie diese sind die Folge von Polemik, der man vertraut, es aber nicht sollte.
Ohne irgendeine Rechtsgrundlage, und wenn diese auch noch so dürftig ist, gibt es gar keine Chance gegen die Vertreibungen zu prozessieren. Das ist nun schon einmal ein Anfang. Es ist nicht gesagt, dass Tschechen für alle Zeiten, auf ihrer Beute sitzen bleiben können (dürfen).

sturmerr
00
30.10.2009, 19:07
Bravo!

Christoph ************
14
30.10.2009, 15:53

Durch den Lissabon Vertrag ändert sich genau null im Bezug auf die Sudetendeutschen und die Benes Dekrete. Das mag man jetzt nicht unbedingt als Fortschritt bezeichnen aber wie man sich daraus einen Skandal aus dem Hut zaubern kann ist mir ein absolutes Rätsel?

Hermine Berg
 
00
30.10.2009, 19:05
wozu dann

frage ich mich ist die grundrechtscharta da, wenn jeder, der maechtig genug ist, sich sein unrecht extra rausurgieren darf?

das vertragspapier ist daher ungefaer aehnlich viel wert wie der stabilitaetspakt zum euro: naemlich nix. es ist viel blabla, viel augenauswishrei, moralgeschwafel undund, zu dem einzigen zwecke, dass zwei hochbezahlte idioten a la blair neue demokratisch unlegitimierte mauschelpoten bekommen.

hoch die eu, wie wir sie kennen!

Friedrich Gruber
46
30.10.2009, 13:50
Die EU wird immer undurchsichtiger , widersprüchlicher und willkürlicher

und je mehr Ausnahmeregelungen unsere Nachbarn bekommen, desto härter wird diese EU ihre so genannten Rechte und verdrehten Grundsätze bei uns einfordern. Wir haben ja schon genug Erfahrungen mit dieser EU-Politik: Ungebremster Hochschulzugang für Deutsche, ungebremster Schwerverkehr, keine Mitsprache bei grenznahen Atomkraftwerken, Klimaschwindel-Strafzahlungen, Rekordaufnahme von Asylanten (bezogen auf die Bevölkerungszahl), Sanktionierung wegen der Wahl rechter Parteien und so weiter. Und die EU tut sich leicht dabei, wel wir genug "Internationalisten" im Land haben, die begeistert applaudieren, wenn wir wieder einmal hergenusst werden. Ist schon richtig, dass Unrecht gut gemacht werden muss, aber nicht nur von uns.

schwarzberg
00
30.10.2009, 19:58

wollen sie keinen leserbrief schreiben?

Ithaca
 
23
30.10.2009, 13:47
Unterschrift verweigern

Ich kann nur hoffen, dass entweder der deutsche oder der österreichische Präsident ihre Unterschrift verweigern werden. Oder Tschechien erpressen, sich bei den Sudetendeutschen zu entschuldigen, die unrechtmäßig vertireben wurden.

derdon
25
30.10.2009, 14:09

Das hoffe ich nicht! Auch wenn der EU Vertrag schwächen aufweist, er ist besser als das was jetzt mit der EU passiert. Die EU ohne Vertrag ist schwach und wird sich weiter auflösen. Tendenzen sind ja jetzt schon erkennbar wenn etwa Frankreich oder Deutschland eigene Wege gehen. Das wäre dann noch schlechter für die europäische Zusammenarbeit als der kleine Zusatz für die Tschechen.

Es wird immer Gewinner und Verlierer geben. Diesmal haben die Tschechen gewonnen. Ich finde das können wir ihnen zugestehen.
Es wird auch nicht sein, dass die Tschechen jetzt völkermorden oder sonstwie stark gegen die Menschrechte agieren. Das wird in Europa bestraft, mit oder ohne Charta.

wavetable
02
30.10.2009, 12:21

Und was ist jetzt das "Protokoll Nr. 30"?

werauchimmer1
 
00
30.10.2009, 15:55

danke für die frage - das hätt ich jetzt gern im wortlaut dabei liebe redaktion...

schwarzberg
01
30.10.2009, 20:02
PROTOKOLL ÜBER DIE ANWENDUNG DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION AUF POLEN UND DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH

ARTIKEL 1
(1) Die Charta bewirkt keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union
oder eines Gerichts Polens oder des Vereinigten Königreichs zu der Feststellung, dass die Rechts-
und Verwaltungsvorschriften, die Verwaltungspraxis oder maßnahmen Polens oder des Vereinigten
Königreichs nicht mit den durch die Charta bekräftigten Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen
im Einklang stehen.
(2)Insbesondere — und um jeden Zweifel auszuräumen — werden mit Titel IV der Charta keine
für Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen, soweit Polen
bzw. das Vereinigte Königreich solche Rechte nicht in seinem nationalen Recht vorgesehen hat.

werauchimmer1
 
00
10.11.2009, 12:08
Danke!

schwarzberg
01
30.10.2009, 20:31

Artikel 2
Wird in einer Bestimmung der Charta auf das innerstaatliche Recht und die innerstaatliche Praxis
Bezug genommen, so findet diese Bestimmung auf Polen und das Vereinigte Königreich nur in dem
Maße Anwendung, in dem die darin enthaltenen Rechte oder Grundsätze durch das Recht oder die
Praxis Polens bzw. des Vereinigten Königreichs anerkannt sind.

Ernst Dorfner
06
30.10.2009, 11:50
Die Grundrechte und die Tschechen

Es ist schon paradox, dass Tschechien, das so lange gegen Fremdherrschaft und damit Einschränkung der Grundrechte gekämpft hat, nun die Grundrechtscharta nicht anerkennen will.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 32
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.