Protokoll über Opt-Out zu Grundrechtecharta wird nächstem Beitrittsvertrag angefügt
Brüssel - Die beim EU-Gipfel in Brüssel beschlossene
Ausnahme für Tschechien von der mit dem Lissabon-Reformvertrag
verknüpften EU-Grundrechtecharta ist in einem Protokoll fixiert, das
beim nächsten EU-Beitrittsvertrag von den EU-Staaten ratifiziert und
damit rechtsverbindlich werden soll. Im Folgenden der Wortlaut der
EU-Gipfelerklärung nach dem Entwurf der schwedischen
EU-Ratspräsidentschaft laut APA-Übersetzung:
Die Erklärung des Gipfels:
"Der Europäische Rat erinnert daran, dass das Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon die Ratifizierung von jedem der 27
Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren entsprechenden
Verfassungsbedingungen erfordert. Er bekräftigt seine
Entschlossenheit, den Vertrag vor Ende 2009 in Kraft zu sehen, und
ihm so ermöglicht, seine Wirkung in der Zukunft zu entfalten.
Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der von der Tschechischen
Republik vertretenen Position, haben die Staats- und Regierungschefs
vereinbart, dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten
Beitrittsvertrages und in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen
Verfassungserfordernissen das Protokoll (in Annex I) an den Vertrag
über die Europäische Union und an den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union anfügen.
In diesem Kontext und in Hinblick auf die rechtliche Anwendung des
Vertrags von Lissabon und seiner Beziehung zu den Rechtssystemen der
Mitgliedstaaten bekräftigt der Europäische Rat, folgendes:
a) Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass 'der Union nicht in
den Verträgen übertragene Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten
verbleiben' (Art. 5(2) VEU);
b) Die Charta "gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstige
Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für
die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts
der Union" (Art. 51(1) Charta)."
Das Protokoll über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Tschechische Republik (Annex 1):
"Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union haben in Kenntnisnahme des von der Tschechischen
Republik geäußerten Wunsches in Hinblick auf die Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates folgendes Protokoll vereinbart:
Artikel 1
Das Protokoll Nr. 30 über die Anwendung der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union auf Polen und das Vereinigte Königreich findet
Anwendung auf die Tschechische Republik.
Artikel 2
Der Titel, die Präambel und der operative Teil des Protokolls Nr.
30 wird modifiziert, um auf die Tschechische Republik Bezug zu nehmen
zu denselben Bestimmungen wie sie auf Polen und das Vereinigte
Königreich Bezug nehmen.
Artikel 3
Dieses Protokoll wird dem Vertrag über über die Europäische Union
und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
angefügt." (APA)