Wien - Ab Anfang November soll es im Zahlungsverkehr und bei den damit zusammenhängenden Zahlungsdienstleistungen für die Konsumenten zu einigen Verbesserungen kommen. Neu ist vor allem, dass die sogenannte "Wertstellung" von Geldbeträgen auf dem Girokonto bereits am Tag der Überweisung erfolgen muss. Das schreibt das mit 1. November in Kraft tretende Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) vor.

Das Zusammenfallen von Gutschrift mit dem Valutatag, also dem Tag, ab dem das Geld für den Kontoinhaber auch verfügbar ist, hat zur Folge, dass die Zinsberechnungen früher zu laufen beginnen. Bisher gab es eine zeitliche Differenz zwischen "Buchung" und "Wertstellung", was auch dazu führte, dass Konsumenten bei Abbuchungen vor Wertstellung oft ins Minus kamen.

In Folge dieser Regelung müssen sich Pensionisten und Beamte auf Änderungen einstellen: Die Pensionen und Gehälter für Bundes- und Landesangestellte werden ab dem 1. Dezember am Monatsersten gebucht und wertgestellt, und nicht wie bisher um den 27. des Vormonats. Daueraufträge sollten an die neue Regelung angepasst werden, raten Konsumentenschützer.

Mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie werden ab November Euro-Überweisungen schneller. Ab 2012 darf die Dauer einer elektronischen Euro-Überweisung europaweit nur mehr einen Tag betragen. In der Übergangszeit gilt eine maximale Dauer von drei Tagen. Bei Überweisungen in Papierform kommt jeweils noch ein Tag dazu. Nimmt der Konsument eine Bareinzahlung auf sein Konto vor, muss dieser Betrag sofort gutgeschrieben werden.

Kostenlose Kontenschließung

Künftig wird für Konsumenten auch der Wechsel der Bankverbindung erleichtert, denn bei der Schließung von Girokonten entfällt die Kontoschließungsgebühr. Bei schriftlich erteilten Einziehungsaufträgen wird die Einspruchsfrist von 42 auf 56 Tage verlängert. Damit können die Konsumenten bei unberechtigten Abbuchungen künftig innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung den Betrag rückbuchen lassen. Die Transparenz bei Spesen wird erhöht.

Zu Änderungen kommt es auch für Kreditkarteninhaber: Hat bisher der Karteninhaber bei missbräuchlicher Verwendung durch Dritte bis zu einem Betrag von maximal 72,67 Euro gehaftet, sind es künftig 150 Euro, und bei missbräuchlicher Verwendung von Pin und Karte haftet der Karteninhaber bei grob fahrlässigem Verhalten jetzt voll, bisher nur bis 1.200 Euro. Künftig kann die Karte jederzeit mit Ein-Monats-Frist gekündigt werden und danach das anteilige Jahresentgelt zurückerstattet. Kartenakzeptanzstellen dürfen keine Aufschläge oder Entgelte bei Kartenzahlung verrechnen.

Die Zulassung von Zahlungsdienstleistern wird durch das neue Gesetz ebenfalls liberalisiert. Waren bisher nur Institute mit Bankenlizenz zugelassen, dürfen künftig auch Zahlungsinstitute mit niedrigerem Eigenkapital gewisse Dienstleistungen anbieten und abwickeln.

Ab November kommt es - unabhängig vom Zahlungsdienstegesetz - zu einer weiteren Neuerung im europäischen Zahlungsverkehr: grenzüberschreitende Lastschriften oder Abbuchungsaufträge müssen in Zukunft auch ohne Extra-Auslandskonten möglich sein. 2.600 europäische Geldinstitute werden das Lastschriftverfahren ab November anbieten. In spätestens einem Jahr müssen dann alle Geldhäuser, die Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbieten, am europäischen Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen. Abbuchungen werden auch wieder innerhalb von acht Wochen wieder rückholbar sein. Europaweit sollten dann die gleichen Zahlungsmöglichkeiten offen stehen, wie im Inland. (APA)