Wahlanfechtung eingebracht - Landeswahlbehörde hatte Kandidatur untersagt und Proponenten angezeigt
Wien - Die wegen NS-Wiederbetätigung von der oberösterreichischen
Landtagswahl ausgeschlossene "Nationale Volkspartei" hat den Urnengang vom 27.
September beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Das hat VfGH-Sprecher
Christian Neuwirth am Donnerstag auf Anfrage der APA bestätigt. Die Wahlbehörde
hatte die Kandidatur der NVP im Wahlkreis I (Linz und Umgebung) untersagt, weil
"die Einbringung des Wahlvorschlags einschließlich der Umfeldbeurteilung als Akt
der Wiederbetätigung zu bewerten ist". Außerdem wurden die Proponenten der
Partei wegen Wiederbetätigung angezeigt.
Der Verfassungsgerichtshof wird nun eine Stellungnahme der
oberösterreichischen Landeswahlbehörde einholen. Wie lange die Prüfung insgesamt
dauern wird, ist laut Neuwirth offen. Das Verfassungsgericht werde die
Beschwerde aber, wie bei Wahlanfechtungen üblich, rasch behandeln, versicherte
der Pressesprecher.
Die Ermittlungen nach der Anzeige der Landeswahlbehörde gegen die NVP wegen
Verdachts der Wiederbetätigung würden noch längere Zeit dauern, teilte die
zuständige Staatsanwaltschaft Linz am Donnerstag der APA mit. Man gehe "sehr
genau" vor, es gebe noch mehrere Vernehmungen und zudem zwei Gutachten zu der
Causa. (APA)