Wegen Wiederbetätigung abgelehnte NVP geht zum VfGH

29. Oktober 2009 12:18

Wahlanfechtung eingebracht - Landeswahlbehörde hatte Kandidatur untersagt und Proponenten angezeigt

Wien - Die wegen NS-Wiederbetätigung von der oberösterreichischen Landtagswahl ausgeschlossene "Nationale Volkspartei" hat den Urnengang vom 27. September beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Das hat VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag auf Anfrage der APA bestätigt. Die Wahlbehörde hatte die Kandidatur der NVP im Wahlkreis I (Linz und Umgebung) untersagt, weil "die Einbringung des Wahlvorschlags einschließlich der Umfeldbeurteilung als Akt der Wiederbetätigung zu bewerten ist". Außerdem wurden die Proponenten der Partei wegen Wiederbetätigung angezeigt.

Der Verfassungsgerichtshof wird nun eine Stellungnahme der oberösterreichischen Landeswahlbehörde einholen. Wie lange die Prüfung insgesamt dauern wird, ist laut Neuwirth offen. Das Verfassungsgericht werde die Beschwerde aber, wie bei Wahlanfechtungen üblich, rasch behandeln, versicherte der Pressesprecher.

Die Ermittlungen nach der Anzeige der Landeswahlbehörde gegen die NVP wegen Verdachts der Wiederbetätigung würden noch längere Zeit dauern, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Linz am Donnerstag der APA mit. Man gehe "sehr genau" vor, es gebe noch mehrere Vernehmungen und zudem zwei Gutachten zu der Causa. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 69
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mr.hyde
08.11.2009 01:51
Neben FPÖ und Övp

keine anderen faschistoide Parteien erlaubt????

Da wird Mascherl-Wolfi aber Krämpfe kriegen!

Fritz094
 
05.11.2009 16:45
Die Demokratie

ist an sich eine schöne Sache, sie hat es im Normalfall nicht nötig mit solchen Methoden gegen undemokratische Kräfte vorzugehen, da sie onehin vom Volk als besser angesehen wird.
Sieht der Wähler aber, dass diese Demokratie, oder besser gesagt, die durch diese Demokratie legitimierten Parteien nichts als Bullshit und geegentlich ein kleines Reförmchen produzieren, ist es eine logische Konsequenz, dass Teile der Wählerschaft zu antidemokratischen Parteien absplittern. Konsequent wäre jetzt, die Politik so zu gestalten, dass die Demokratie sich auch wirklich lohnt, anstaat zu weinen wie dumm die Menschen doch sind und jene Kräfte zu unterdrücken.
Des weiteren denke ich, dass die Demokratie auch die freie Wahl des Systems zulassen muss.

Hafner
05.11.2009 11:31
Seit ich (ASVG, GSVG) einen Bescheid habe,

.... dass ich bis 65 arbeiten muss und die Eisenbahner mit 52 im Durchschnitt (! man stelle sich das einmal vor !) in Pension gehen, kann mich dieser Staat und ich wähle Grundsätzlich die jeweils radikalste Partei, die antritt und eine Chance auf ein Mandat hat.

Warnung! Strache kann Ihr Hirn gefährden!
31.10.2009 20:25
Schleichts euch ihr Nazis aus Österreich, aber schnell!

AlBundyFan
 
30.10.2009 11:21
ich verstehe da nicht

wenn die partei bis jetzt noch nicht gesetzlich verboten ist hätte man sie auch antreten lassen müssen.

und wenn es eine gerichtsverhandlung gibt bei der eine faschistische gesinnung festgestellt wird dann muß sie verboten werden - d.h. nicht nur nicht zur wahl antreten sondern schon eine mitgliedschaft muß dann eine strafbare handlung darstellen.
bisher ist mir aber sowas nicht bekannt.

gegner dieses demokratischen ausschlußprozesses sei gesagt, daß auf dieselbe weisse vielleicht auch mal eine andere organisation ausgeschlossen wird indem man zb.einer tierpartei sagt,daß sie faschistisch organisiert ist.

fritz hubermaier
05.11.2009 16:10
zwei paar schuhe

ob eine partei zu einer landtagswahl antreten darf entscheidet die landeswahlbehörde. diese kann aber keine partei verbieten. die oö landeswahlbehörde hat aber die nvpler wegen des verdachts auf nationalsozialistische wiederbetätigung angezeigt. jetzt sollte die staatsanwaltschaft am zug sein. meines wissens ist die aber am rechten auge blind...

h 90
05.11.2009 10:24

Das ist konsequent.
Entweder verbieten, die Fuehrer wegen Wiederbetaetigung anklagen.
Oder zur Wahl zulassen.
Zulassen waere vor allem fuer die Linken besser. Die Partei bekommt 1-2 % von der FPOE und verschwindet.

Herr und Frau Österreicher
 
30.10.2009 10:10
"Sehr geehrter Verfassungsgerichtshof,

Wir finden es unzumutbar, dass in einem DEMOKRATISCHEN Land undemokratische Kräfte verboten werden. Wir berufen uns auf unser von der Verfassung garantiertes Recht, zu fordern, dass die demokratische verfassung außer Kraft gesetzt wird und hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof in unserem Sinne und im Sinne der demokratischen Republik, welche wir abschaffen wollen, eine für alle zufriedenstellende Lösung herbeiführt."

mfg
Die NVP

Hafner
05.11.2009 11:29
So ist das halt ...

... es dürfen ja auch Marxisten kandidieren, die nachweislich undemokratisch sind.
Wie alle Linken haben offensichtlich auch Sie ein Problem mit der Demokratie, wenn die Linke keine Mehrheit hat.

major grubert
 
05.11.2009 14:33
genau

denn die "rechten" sind ganz anders. die haben kein problem damit wenn sie nicht die mehrheit haben und sind die toleranz in person.
oder?

Hafner
06.11.2009 08:59
Doch, ja,

... es hatten die 68er wesentlich einfacher, gegen eine bürgerliche Regierung aufzutreten.
Die Bürgerlichen akzeptieren andere gesellschaftliche Grundformen eher.
Man sieht es auch an den Katholiken. Es gibt dort keine Gegenströmung die so aggresiv auftritt wie z.B. die linken Kirchenkritiker.
Doch, ja. Die Linken sind intoleranter. Auch aggressiver (man siehts derzeit an den Studentenprotesten - derartige gibts kaum auf bürgerlicher Seite).

Hubert Ungeist
30.10.2009 07:33
Müsste nicht wenn es Wiederbetätigung ist

längst die Staatsanwaltschaft arbeiten?

Also entweder oder. Wenn Wiederbetätigung - dann ab in den Knast mit den Herrschaften - wenn nicht Wiederbetätigung - dann müssen sie antreten dürfen - auch wenn sie ungustiös sind

Luky Pozzo
30.10.2009 09:57

Steht doch eh alles in diesem Artikel, lesen Sie z. B. den Satz: "Die Ermittlungen nach der Anzeige der Landeswahlbehörde gegen die NVP wegen Verdachts der Wiederbetätigung würden noch längere Zeit dauern, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Linz am Donnerstag der APA mit."

Hubert Ungeist
02.11.2009 07:38
Dann ist es noch nicht erwiesen..

was jetzt wenn der Sta bzw. das Gericht sagt das es nicht Wiederbetätigung ist? Dann ist die Wahl ungültig

el peregrino
29.10.2009 20:37
diesen rechten kellerasseln ist aber auch nichts zu blöd

FerdlGriesgram
30.10.2009 01:50

schauen, was geht.

bittschön, hier kann so einer ja auch 3. nr-präsi werden. da muss man schon ausloten.

Trallali Trallala
29.10.2009 21:53
Mach dir bitte keine Sorgen,

die Staatsanwaltschaft und der VfGH werden so lange an diesen Eingaben arbeiten, dass es wieder Verjährung geben wird.
Nein Spaß beiseite, das Problem das ich in Ö im Moment sehe, ist eine schwache politische Spitze, damit meine ich Gr. Koalition. Diese äußerst schwache Performance fordert geradezu die Menschen auf, sich von anderen Gruppierungen geradezu anziehen zu lassen. Gäbe es eine gscheite soziale und auch marktwirtschaftliche Politik, hätten diese anderen Gesinnungen keine Chance.

opfer der schwarzblauen Regierung
30.10.2009 09:01
beim vfgh verjährt nichts

und seine rechtsprechung ist immer auf dem boden des verbotsgesetzes und des staatsvertrags. bei den strafverfolgungsbehörden allerdings...

Nessus
29.10.2009 23:31
Richtig!

Weil die Performance derart schlecht ist, muss die Politik eben auf das Verbieten zurückgreifen, anstatt, wie eigentlich im Westen üblich, in freien Wahlen die Wähler zu überzeugen. Mir ist allerdings die Inkonsequenz noch ganz klar: was unterscheidet "rechts", legal, von "noch mehr rechts", welche verboten werden? Warum verbietet man nicht alle "Rechten"? Und - genaugenommen - sind ja auch Konservative eigentlich rechts, gehören die nicht auch verboten? Dann wäre endlich DIE perfekte Gesellschaft, allein aus Linken bestehend, geschaffen, und die Wahlen könnte man auch sparen.

FerdlGriesgram
30.10.2009 01:51

nu, solange am rad drehen, bis es ihnen passt. auch eine möglichkeit.

die andere möglichkeit: geschichte lernen.

Magdalena P
29.10.2009 20:18

Das Verbotsgesetz hat nach wie vor seine Berechtigung. Leider!

Luky Pozzo
29.10.2009 17:56

Eines der existenziellsten politischen Medikamente der zweiten Republik ist das Verbotsgesetz.

Allein von welchen charakterlichen und geistigen Müllhalden das Land dadurch verschont bleibt - von den Pogromen, Demütigungen, Attacken neonazistischer Schläger ganz abgesehen, die die Feinde des Naziverbots vorbereiten und fortführen würden.

Nie wieder Faschismus!

max-1
29.10.2009 16:40

in bad ischl hams ja auch eingschaut unsere rechten recken...

Der Ätzer
29.10.2009 16:02
Die Parteistatuten lesen sich für Antidemokraten sehr gefährlich.

§ 2: Zweck
1.) Zweck der Partei ist die
Zusammenfassung gleich gesinnter
Personen unter einer
selbst gewählten Leitung zur
Durchführung einer heimatbewußten,
wertorientierten,
freiheitlichen, sozialen, wirtschaftsfreundlichen
und europäischen
Politik auf der
Grundlage echter Gemeinschaft,
in deren Mittelpunkt
der Mensch steht, mit den
Mitteln, welche die Landesverfassung
und die Gesetze
der Republik Österreich vorsehen.
Für die Tätigkeit der
NVP ist das von der Generalversammlung
(Hauptversammlung)
beschlossene
Programm maßgebend.

Sowas muß von Parteidiktaturen verboten werden;-)

FerdlGriesgram
29.10.2009 17:12

Ach ja, und der § 2 des Statuts ist auch schon alles, was sich im Statut so finden lässt? Wollens net vielleicht auch ein bisserl aus dem Programm zitieren?

Ich tus nicht, ich streif an Wiederbetätigung nicht so gern an...

Sagen Sie mal: Glauben Sie eigentlich, dass alle außer Sie und Ihre Hawara auf der Nudelsuppe dahergeschwommen sind?

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