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Mit dem neuen Weingesetz wird auch erlaubt, Qualitätswein auch in anderen Verpackungen als Glasflaschen zu füllen
Wien - Qualitätswein kann künftig auch im Tetra Pak verkauft werden. Basis dafür ist eine Novelle des Weingesetzes, die der Nationalrat in der Vorwoche mit den Stimmen von Koalition, FPÖ und Grünen verabschiedet hat. Die ÖVP meinte, nunmehr könne man im Export nach Skandinavien und Großbritannien aufholen, wo die sogenannten "Bag-in-Boxes" äußerst beliebt seien.
Rebsorte und Jahrgang
Die SPÖ sprach hingegen von einem Wermutstropfen und verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass zumindest im Inland die Qualitätstropfen weiter in der Glasflasche vertrieben werden. Neben dem Tetra-Pak-Punkt enthält die Novelle auch die Abschaffung der Bezeichnung Tafelwein, das entsprechende Produkt heißt künftig bloß noch "Wein". Dieser muss als einzige regionale Bezeichnung "Österreich" aufweisen und außerdem (neuerdings) Rebsorten und Jahrgang anführen. In Aussehen, Geruch und Geschmack hat er fehlerfrei zu sein. Neben dem "Wein" gibt es wie bisher "Landweine" und "Qualitätsweine".
Das BZÖ lehnte die Vorlage ab, da es nach Meinung des Bündnisses für den Konsumenten künftig schwer möglich sein wird, auf den Etiketten zwischen minderwertigen und qualitativ hochwertigen Weinen zu unterscheiden. (APA)
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Wo haben Sie denn das her, dass sich ein Wein mit Drehverschluss nicht weiterentwickelt? Das basiert auf der alten Mär, dass der Kork atmet. Wenn ein Kork "atmet", ist er kaputt - und der Wein oxidiert. Wenn überhaupt der Wein in der Flasche Sauerstoff braucht (was oft behauptet wird), dann reicht die kleine Menge im Flaschenhals aus. Wie schon erwähnt, gibt es in Übersee jahrzehntelange Erfahrung mit Drehverschlüssen, und nicht nur bei rasch zu trinkenden Weinen, sondern bei Topqualitäten. Der sogenannte "Kulturverlust" durch das fehlende "Plopp" ist leicht zu verkraften. Immer mehr hochwertige Rotweine werden damit abgefüllt - das ist Tatsache!
das ist jetzt ein bisserl kompliziert, wo ich das genau her hab.
http://www.bernreiter.at/
da waren er, sein Nachbar u. ein Oenologe u. es war der Oenologe, der sagte, der Wein bliebe "stehen"
Sehr geehrter Herr Fesch!
Bezüglich Drehverschluss sind Sie im Irrtum. In Australien, Neuseeland und USA werden diese seit über 25 Jahren sehr erfolgreich verwendet - auch bei hochwertigsten Weinen. Auch in Europa stellen immer mehr Produzenten um - auch Top- Châteaux im Bordeaux. Österreich ist in Europa übrigens führend. Das Gerücht, dass Drehverschluss "schlechter" als Naturkorken sind, wird von der Korken-Lobby lanciert. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin übrigens kein Drehverschluss-Lobbyist, sondern habe es nur satt, dass im Durchschnitt von 10 bis 12 Flaschen einer korkt. Das ist eine niedrige Schätzung, es wird von zumindest 3 bis sogar 10% gesprochen. Auch bei "nur" 3% sind das 1 Milliarde Flaschen jährlich
Wikipedia:
"Bag-In-Box besteht aus einem Innenbeutel aus Folienverbundmaterial (z. B. Aluminium/HDPE oder Polyethylen in Verbindung mit Ethyl-Vinyl-Alkohol/EVOH), der mechanisch durch einen Wellkarton gestützt und geschützt wird."
Foto aus Wikipedia ("Innenbehälter" herausgeholt):
http://de.wikipedia.org/w/index.p... 0713085324
Es wird genug arme Teufel geben, die sich mit Wein aus so einem Plastiksackerl zudröhnen.
wer "bag-in-boxes" mit plastiksackerl verwechselt, hat nichts verstanden - es handelt sich um ein hochwertiges, technisch ausgereiftes behältnis, das den wein nach dem öffnen lange frisch hält (weil keine luft dazukommen kann) und eine gute innovation darstellt. Z.b. bei Parties mit vielen Gästen, die Flasche als hauptsächlich verwendetes Gebinde wird ja nicht abgeschafft.
es wird kein einziger kunde mit der pistole zum kauf eines tetrapackerls oder bib gezwungen!
KEINER!
also hat der angeblich mündige konsument alles in der hand.
ich mag die 5lt gebinde nicht weil ich immer wieder wechseln möchte, und 5 bib nebeneinander sind schon ein platzproblem (man sollte sie nach dem öffnen ja nicht mehr bewegen)
also, "viva"
da seit einigen Jahren die Qualitätsweine über 85% der österreichischen Weinernte ausmachen.
allerdings frage ich mich für welche qualitätsweine die neue verpackungsform nun zulässig sein wird. gilt das auch für kabinett- und sogar prädikatsweine?? da die einfachen qualitätsweine mengenmäßig bereits fast 95% der gesamten qualitätsweinernte ausmachen, haben diese sowieso die ehemaligen land- und tafelweine abgelöst. bib etc. werden me nur in diesem segment eine rolle spielen können, vielleicht die kabinettqualität auch noch auf gewissen exportmärkten, aber weine im auslesebereich kann ich mir nicht vorstellen.
Kabinett- und Prädikatsweine sind ja keine Qualitätsweine mehr sondern eben Kabinett- und Prädikatsweine. Zumindest interpretiere ich das so aus dem Weingesetz. Schließlich wäre es schlichtweg eine Perversität Weine der Prädikatsstufe in den Tetra Pak zu füllen. Kann mich aber natürlich auch irren...
Ehrlich gesagt finde ich es schon schlimm genug dies mit den Qualitätsweinen zu machen...
auch die ömw bezeichnet alles was eine staatliche prüfnummer erfordert als qualitätswein.. und: zumindest auf weinen der kabinettqualität steht immer "qualitätswein" auf dem etikett. allerdings ist laut Weingesetz von 99 (das immer noch gültigkeit hat) kabinettwein kein gesetzlicher begriff (steht auch kaum wo drauf), seltsamerweise ist aber dort kabinettqualität definiert (mostgewicht von 17 kmw, (qualitätswein nur 15). ob sich da jetzt etwas geändert hat oder ändert weiss ich nicht, bei den vielen novellierungen soll sich aber einer noch auskennen..
ansonsten sehe ich das natürlich genauso wie sie. eine tba im bib oder tetra, das täte mir weh...
Selbstverständlich ist Kabinett eine (in Österreich und auch Deutschland) übliche landesspezifische, weingesetzliche Bezeichnung. Kabinett liest man deshalb selten, weil nur wenige den Begriff verwenden.
Qualitätswein = Qualitätswein und Kabinett
Prädikatswein = Spätlese, Auslese, Ausbruch, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein
Wie gesagt, ist dies eine spezielle weingesetzliche Reegelung in Österreich. Die zwei Gruppen "Qualitätswein" (mit 2 Arten), und "Prädikatswein" (mit 6 Arten) werden aber mit dem Überbegriff "Qualitätswein" bezeichnet. Die neue EU-Regel ist im Prinzip OK. Als typisch österreichischer (und auch deutscher) Kompromiss sind aber vorläufig die neuen EU-Bezeichnungen "g.A." und "g.g.U." verboten.
Beim Prädikatswein gibt es 8 Arten - ich habe den Strohwein und den Bergwein vergessen.
In Zukunft (nach der Übergangsregelung) gibt es vier Qualitäten:
Wein (früher Tafelwein)
Wein mit Jahrgang und Rebsorte
g.g.A. = geschützte geographische Angabe (sinngemäß Landwein)
g.U. = geschützte Ursprungsbezeichnung (sinngemäß Qualitätswein und Prädikatswein)
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