VfGH - Anti-Raucher-Gesetz hält vor dem Höchstgericht

23. Oktober 2009, 12:33

Beschwerden von zwei Lokalbetreibern abgewiesen

Wien  - Die Anti-Raucher-Regelungen haben den ersten Beschwerden vor dem Höchstgericht standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Einwände gegen das Gesetz abgewiesen. Nach Meinung des VfGH sind die Bestimmungen über die räumliche Abgrenzung zwischen Raucher- und Nicht-Raucher-Bereich klar genug. Außerdem wurde festgehalten, dass Wirte auch in Einkaufszentren dafür zu sorgen haben, dass ein Rauchverbot klar erkennbar ist.

In einem der Fälle hatte sich ein Wiener Gastronomie-Betreiber darüber beschwert, dass die gesetzlichen Formulierungen zu den Abgrenzungen zwischen den Räumen nicht der Verfassung entsprächen. Dem widerspricht der VfGH deutlich. Die Regelung solle Nichtraucher davor schützen, "während des Besuchs eines Gastronomiebetriebs gesundheitsgefährdendem Tabakrauch ausgesetzt sein zu müssen", zitierte Gerichtspräsident Gerhart Holzinger aus dem Gesetz. Dies sei "ausreichend klar".

Klar gestellt wurde vom VfGH ferner, dass der Nichtraucher-Raum durchaus an das Raucher-Zimmer angrenzen darf. Getrennt sein müssen die beiden Räume durch eine Türe, die jedoch nicht ständig offen gehalten werden darf. Im Klartext: Es ist zumutbar, wenn die Tür hin und wieder aufgeht, ein Türrahmen alleine reicht aber nicht aus, um dem Gesetz Genüge zu tun.

Die zweite Beschwerde kam vom Wirt eines Lokales in einem Einkaufszentrum, der gestraft wurde, weil sein Personal nicht genug auf das generelle Rauchverbot hingewiesen und sogar teilweise Aschenbecher aufgestellt habe. Schuld sei der Lokalinhaber, da er seine Servierkräfte nicht entsprechend geschult hätte. Die verhängte Buße von 300 Euro veranlasste den Mann, sich ans Höchstgericht zu wenden.

Der VfGH gab seinen Bedenken jedoch nicht statt. Denn es liege im Verantwortungsbereich des Inhabers, alle Vorkehrungen zu treffen, dass für Raucher das Verbot deutlich erkennbar sei: "Raucher sollen davon abgehalten werden, zu rauchen bzw. es soll auch in keiner Weise signalisiert werden, dass es möglich oder zulässig wäre zu rauchen", heißt es im Erkenntnis. Einzige Möglichkeit, das Rauchen in Einkaufszentren zu erlauben, seien eigene geschlossene Raucherräume, ähnlich wie auf Flughäfen, erklärte Holzinger.

Zum Tabakgesetz sind noch weitere Anträge bzw. Beschwerden anhängig. Deren Erfolgsaussichten dürften jedoch nicht allzu groß sein. Denn der VfGH-Präsident meinte zu den heutigen Entscheiden, dass durch dieses doch "einiges klar gestellt ist".(APA)

 

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Deanna Troy
283
27.12.2009, 23:09
Facebook Raucherschutz Volksbegehren!

http://www.facebook.com/group.php... 7474724730

Tintifax2000
343
27.10.2009, 21:14
am allerdreistestens find ich die handhabe ...

... im milleniumcity-kino: da hat der betreiber vom lokal daneben den rauchbereich in der innenhalle vor den kinokassen positioniert (ca 1,5 meter "luft"linie zu den anstehen kindern die ins kino wollen ...)

ist das rechtens?

baroli
333
29.10.2009, 15:44

Ich würde sagen, die blöden Filme schaden den "Kindern" mehr, als der lächerliche "Passivrauch".

Sunflare
314
31.10.2009, 12:11

Ja, aber Sie sagen ja auch immer wieder, dass Sie nicht gerne denken.

Ringweltler
027
15.1.2010, 15:27

*lol* der spruch ist gut - muss ich mir merken hahahaha

baroli
030
31.10.2009, 12:17

Über sie denk ich allerdings nicht nach.
Da muß ich ihnen recht geben.

Sunflare
300
31.10.2009, 19:15

Seltsame Aussage...
Alles andere würde mich auch schwer wundern. :)

Aber gut, dass Sie es mir extra gesagt haben. Ich war drauf und dran, mich in Sie zu verlieben... ;)

baroli
030
31.10.2009, 19:20

...sehns, so schlecht könnts mir wieder nicht gehen...

Sunflare
300
31.10.2009, 19:50

Das ist mir vollkommen klar, oh meine Unerreichbare... :)

baroli
029
31.10.2009, 20:51

Nur nicht so bescheiden.
Sollten sie es schaffen, zum Kettenraucher zu mutieren, können wir nocheinmal ins Gespräch kommen... :-))

Sunflare
300
1.11.2009, 13:14

Was haben Sie doch für hohe Ansprüche...

Blanca Hohn
321
29.10.2009, 16:28
alles klar:

das beste leben hatten ihnen zufolge kinder in der steinzeit.

kein blödes modernes zeugs nicht, hauptsache viel rauch in der höhle.

baroli
031
29.10.2009, 16:45

Heut habens wieder die Logik aus dem Rotweinbecher gesogen.

Blanca Hohn
330
29.10.2009, 16:55

a) ich hab sie interpretiert. wenn sie falsch interpretiert werden, könnte das auch an der zweideutigkeit oder generellen undurchsichtigkeit ihrer "argumentationen" liegen.

b) rotwein trinkt man NUR aus Riedel-gläsern und seit der Römerzeit nicht mehr aus bechern. (sehen sie, auch sie können jeden tag etwas neues lernen!)

baroli
031
29.10.2009, 17:06

No, da sinds aber nicht ganz auf dem Laufenden, es gibt jetzt wunderbare Riedel-Becher, wenns schon Riedel sein muß, sie kleine Angeberin.
Ich mag Riedel-Gläser überhaupt nicht, obwohl ich eine ganze geschenkte Kollektion daheim hab, allein schon des Abwaschens wegen (nix Geschirrspüler, weil gleich hinüber und Butler hab ich leider keinen.)
PS. Für ihre Fehlinterpretationen sind sie schon selbst verantwortlich.

Franky A
232
29.10.2009, 14:24
Ich war zwar noch nie da, aber das macht das Milleniumcity-Kino sypathisch !

Sunflare
301
31.10.2009, 12:12

Nur weiter so.

Bezahlt Sie eigentlich die Antirauchindustrie dafür, dass Sie das Image der Raucher ruinieren? ;)

Selbst- und nicht Fremdbestimmt
129
31.10.2009, 14:27

Mir macht das Milleniumcity-Kino auch sympathisch.

Sunflare
310
31.10.2009, 19:18

*g*

Karoshi-II
320
29.10.2009, 18:36

womit sie als abhängiger lediglilch sagen, dass sie auf den "stoff" fliegen - begleitumstände egal

Selbst- und nicht Fremdbestimmt
132
28.10.2009, 00:42
Na hui - wie dreist!

Besuchen Sie noch den Kindergarten?

lanebbia
302
29.10.2009, 11:17

Ihre postings waren auch schon gehaltvoller, früher haben Sie wenigstens versucht, mit Freiheit und juridischen Spitzfindigkeiten Argumentationslinien aufzubauen, war ganz amüsant, die dann ad absurdum zu führen, jetzt sind sie einfach nur mehr gehässig....

baroli
130
29.10.2009, 17:35

Ich kann mich nicht erinnern, daß sie es geschafft hätten, Argumente anderer ad absurdum zu führen.

lanebbia
300
29.10.2009, 17:58
na bei ihren doppelconferencen zum beispiel...

baroli
030
29.10.2009, 19:29

Ja sicher.

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