Eisenstadt - Nach dem tödlichen Schuss auf einen Soldaten bei einer Bundesheerübung im vergangenen September in Pinkafeld musste sich am Freitag, ein Jäger aus dem Südburgenland in Eisenstadt vor Gericht verantworten:

Der 58-jährige Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 3.750 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Das Unglück passierte in den Abendstunden des 19. September 2002, als Soldaten des Jägerbataillons 19 aus Pinkafeld von einer Nachtübung kommend in die Kaserne zurückkehren wollten. Der ehemalige Vizebürgermeister von Pinkafeld, ein Jagdaufseher, will zu dieser Zeit auf Wildschweine geschossen haben, traf aber einen der übenden Grundwehrdiener.

Der 58-Jährige hatte auf dem Rückweg von einer Ansitzjagd Wildschweine in einem Feld bemerkt und seinen Wagen angehalten. Als er in der Folge einen Schuss abgab, wurde der 20-Jährige getroffen. Trotz des raschen Einsatzes eines Notarztteams starb der aus Wiesfleck (Bezirk Oberwart) stammende junge Mann. Der Präsenzdiener war erst Anfang September 2002 eingerückt. (APA)