Zum Berufsbild des Pathologen im Spital gehört zu einem Gutteil die Untersuchung von Tumorgewebe auf seine Gut- beziehungsweise Bösartigkeit hin. Dazu bedient sich die Pathologie histologischer Schnitte. Der Weg des Paraffinschnitts und des Gefrierschnitts (Schnellschnitts) ....

Foto: derStandard.at/Türk

Paraffin-Schnitt

Der Chirurg entnimmt den Tumor (im Bild ein Hauttumor) beim Patienten, in der Pathologie wird er noch am selben Tag vorsichtig präpariert.

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Fein säuberlich wird die Tumorscheibe in einem kleinen Plastikutensil platziert und fixiert.

Die Scheibe (im Bild ein Stück Blinddarm) wird danach in Paraffin gegossen um ihn ganz genau auf eine mögliche Abnormität hin untersuchen zu können. Diese Arbeit erledigen die Biomedizinischen AnalytikerInnen (BA) der Pathologie mit Hilfe von Automaten.

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An einem speziellen Schneidegerät (Mikrotom) raspeln die BAs dann eine hauchdünne Scheibe - es handelt sich um einen 5.000stel Millimeter -  von der Probe.

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Der hauchdünne Tumorschnitt wird anschließend auf eine dünne Glasfläche (Glasobjektträger) platziert und wandert derart präpariert in den Färbeapparat. Früher wurden die Schnittpräparate noch händisch gefärbt, heute besorgt das die Maschine. Das Färben dient dazu die verschiedenen Bestandteile der Gewebeprobe zu unterscheiden.

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Die fertig gefärbten Paraffin-Schnitte schauen so aus - sie sind nun fertig für die Analyse unter dem Mikroskop.

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Gefrierschnitt

Beim Gefrierschnitt ist das Prinzip ähnlich. Diese Methode wird dann angewandt, wenn ein Tumorpatient gerade im Operationssaal liegt und der Chirurg eine Information des Pathologen über das Gewebe benötigt.

Auf einem Stempel wird zunächst ein spezielles schnell-frierendes Gel angebracht.

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Das frische, im gefrorenen Gel eingeschlossene organische Gewebe wird wieder mit dem Mikrotom in Scheiben geschnitten. Vorsichtig wird die dünne Eisscheibe - hier mit einem Hautgewebeschnitt - auf einem Glasstäbchen platziert und fixiert.

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Danach wird das Präparat wieder gefärbt:

Die rote Lösung dient der Färbung von Zytoplasma von Zellen (den Zellleib) und Zwischensubstanzen wie etwa Bindegewebe.

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Die violette Farbe dient zur Anfärbung der Zellkerne.

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Nun ist der Haut-Gefrierschnitt fertig für die Analyse durch den Pathologen.

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Das Hautpräparat kann nun unter dem Mikroskop begutachtet werden. Im Bild durch den Vorstand des Pathologisch-Bakteriologischen Instituts der Rudolfstiftung in Wien, Johann Feichtinger.

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Das sieht das geschulte Auge unter dem Mikroskop, das Bild wird in diesem Fall auf einen Computerbildschrim übertragen. Aufgrund vorhandener Strukturen und möglicher Veränderungen im Gewebe wird der Befund erstellt.

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30 Jahre lang müssen die histologischen Präparate danach aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen durch Verjährungsbestimmungen aus dem Zivilrecht bedingt. (Marietta Türk, derStandard.at, 30.10.2009)

Siehe

Interview mit einem Pathologen: "Der Tod geht mir manchmal an die Nieren"

Wissen: Methoden der Pathologie

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