Fall K.

Entführungsopfer in U-Haft genommen

23. Oktober 2009, 15:24

Vater von Mordopfer ließ mutmaßlichen Täter entführen - In Frankreich und Deutschland ist deshalb Debatte entbrannt

Wie soll sich ein Gericht verhalten, wenn der Vater eines Mordopfers den mutmaßlichen Täter selbst entführt und festsetzt? In Frankreich und Deutschland ist angesichts des Falls K. darum eine Debatte entbrannt.

***

Paris - Es wäre eine Prüfungsfrage für Jusstudenten: Darf die Justiz einen Verbrecher hinter Gitter setzen, wenn er der Polizei auf unrechtmäßige Weise ins Netz gegangen ist? Die französischen Behörden bejahen fürs erste: Ein Pariser Richter hat über den deutschen Kardiologen Dieter K. am Mittwochabend Untersuchungshaft verhängt - obwohl ihn ein Privatmann entführen und vor einer Polizeistation gefesselt zurück ließ.

Der 74-jährige Deutsche war 1995 in Frankreich wegen fahrlässiger Tötung seiner Stieftochter Kalinka verurteilt worden. Möglicherweise hatte er die 14-Jährige in den Sommerferien 1982 in Lindau am Bodensee zuvor vergewaltigt. K. blieb dem Prozess fern, Deutschland lieferte ihn nicht aus, weil es keine stichhaltigen Beweise gebe.

Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski (71) behauptet jedoch, das medizinische Gerichtsgutachten sei von einem Freund K.s erstellt worden. Bei der Exhumierung der Leiche fehlten offenbar die Geschlechtsorgane. Bamberski verfolgte K. - der in Deutschland schon wegen anderer Sexualdelikte und illegaler Ausübung seines Berufs verurteilt worden ist - jahrelang mit Hilfe von Privatdetektiven und Anwälten. 27 Jahre nach der Tat schritt er zur Selbstjustiz.

Angst vor Nachahmern

Wie er diese Woche selber gestand, heuerte er einen Kosovaren an, der K. entführte, fesselte und ihn in Mülhausen (Elsass) vor einem Polizeikommissariat mit einer leichten Kopfverletzung aussetzte. Der Deutsche kam zuerst in Spitalspflege und am Mittwochabend in Untersuchungshaft.

Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtshofes müsste K. erneut der Prozess gemacht werden. Dazu kommt jetzt die Frage, ob nach einer illegalen Freiheitsberaubung überhaupt eine rechtmäßige Haftverordnung erfolgen kann. Im Fall des Topterroristen Carlos, den französische Agenten aus dem Sudan nach Paris entführt hatten, befand der französische Kassationshof 1995, die Anordnung einer Haftstrafe sei "keineswegs an die freiwillige Rückkehr nach Frankreich gebunden" . Carlos sitzt deshalb noch heute in Haft.

Auch der Nazi-Scherge Klaus Barbie und der OAS-Algerienkriegsaktivist Antoine Argaud waren auf ähnliche Weise aus Bolivien beziehungsweise Deutschland nach Paris verschleppt worden. Die Entführer waren allerdings Polizisten - im Fall K. jedoch Privatleute.

Robert Bouloc, Rechtsprofessor an der Pariser Sorbonne-Universität, sieht allerdings keinen Unterschied: "Die Justiz sagt sich, der Gesuchte ist da, egal wie, Hauptsache er kann in Frankreich dem Recht zugeführt werden." Unabhängig davon werde entschieden, ob Bamberski selbst wegen Entführung angeklagt werde, meint der Rechtsprofessor.

Bamberski wehrt sich nicht einmal gegen die Anklage gegen ihn selbst. Er sei mit sich "im Reinen" sagte er, "ich habe mein Ziel erreicht."

In Justizkreisen wird allerdings befürchtet, dass sein Vorgehen Nachahmer finden könnte. "Ich kenne mehrere Eltern, die dem Mörder ihrer Tochter oder ihres Sohnes nachstellen wollen, wenn er aus der Haft kommt" , meinte der Präsident des französischen Vereins zum Schutz vor Sexualdelikten, Jean-Pierre Escarfail. Er warnt aber: "Man darf nicht in die persönliche Rache abgleiten, sonst hört das nie mehr auf."

Deutschland will entführten Arzt aus Frankreich zurückholen

Deutschland will sich für eine Rückkehr des aus Bayern nach Frankreich verschleppten Arztes Dieter K. einsetzen. Das Außenministerium suche "gemeinsam mit den französischen Kollegen" nach einer Lösung, die die Rückkehr des 74-Jährigen ermögliche, sagte ein Sprecher des Bundesaußenministeriums am Freitag in Berlin.

Das Außenministerium lege "großen Wert auf eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frankreich", sagte der Außenamtssprecher. Die deutsche Botschaft bemühe sich um konsularischen Zugang zu dem in Paris inhaftierten Kardiologen. Deutschland habe aber nicht seine sofortige Freilassung beantragt.(Stefan Brändle, DER STANDARD - Printausgabe, 23. Oktober 2009, APA)

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Posting 1 bis 25 von 111
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Pracesi
 
00
29.10.2009, 23:25

Interssanterweise wird kolportiert dass das Mädchen mehrere (sic!) Einstiche an den Armen hatte und das es müde war. Ich weiss nicht aber das legt den Verdacht nahe dass er möglicherweise schon mehrmals erfolgreich war mit der Kurznarkose und an diesem Abend etwas schief ging. Dazu die offensichtliche Tatsache dass sämtliche inneren und äußeren Geschlechtsorgane bei der Obduktion entfernt wurden (durch einen befreundeten Arzt) und eine spätere Verurteilung wegen Vergewaltigung unter Kurznarkose lässt eigentlich fast nur den Schluss zu im Zweifel hier nicht für den Angeklagten. Wobei die Anklage möglicherweise nicht Mord sein sollte.

Zuericher
00
27.10.2009, 18:56
Bananenrepublik BRD

Eine Schande, das Verhalten der Bundesregierung! Anstatt den Fehler einzugestehen, einen verurteilten Sexualverbrecher und Mörder seiner gerechten Strafe durch Nichtauslieferung an Frankreich entzogen zu haben, stellt man nun seinerseits Forderungen gegenüber Frankreich! Ein bundesrepublikanischer Justizskandal sondergleichen, in den höchste Stellen involviert sind!

Hubertos
11
24.10.2009, 13:32
Selbstjustiz

Wie auch dieser Fall zeigt sind Frauen und Kinder noch immer billige Objekte im Auge des Gesetzes.
Nach 2 Jahren wird so ein Psychopath wieder auf die Menschheit losgelassen, von der Justiz-Farce im 1.Fall mal ganz abgesehen.Leider ist die Selbstjustiz offenbar wirklich der einzige Weg um sich und andere Menschen vor solchen Monstern zu schützen.

Sam Goldstein
00
25.10.2009, 02:42
Schengen

Nach dem Schengen-Abkommen hätte der Arzt schon lange ausgeliefert werden müssen. Eine Bewertung des Urteil steht Deutschland nach den Verträgen, das es unterzeichnet hat, nicht zu.

che_guevara2
01
24.10.2009, 12:17

der skandal an dieser geschichte ist nicht die entführung sondern dass der frei rumlaufen durfte!

misterbeaker
00
25.10.2009, 12:29

und dass ihn deutschland jetzt auch noch wieder zurück/rausholen will. naja der arme dr. hatte wahrscheinlich eine schlimme kindheit und ist jetzt auch noch ein entführungsopfer dem man helfen muss. *grr*

Jürgen Mayer
11
24.10.2009, 05:35
Was für eine Geschichte...

Und die Selbstgerechtigkeit hier, wenn schon nicht Zustimmung für Selbstjustiz, spricht wiedermal Bände für mich. Ach was sag ich: Bibliotheken von Abgründen

Heinz Anderle
 
42
24.10.2009, 07:20
Ein Marianengraben seelischer Abgründe tut sich auf...

Die Schandtat wurde in Deutschland begangen. Daher wäre nur die deutsche Justiz zuständig. Ohne Geständnis wird eine Verurteilung allerdings schwierig, da die Beweismittel fehlen. Prozesse in Abwesenheit sind das Papier der Akten nicht wert.

Die Geschichte zeichnet ein grausiges Sittenbild aus dem honorigen Bayern der frühen 1980er Jahre, tiefschwarz wie die Seelen der ehrenwerten Gesellschaft.

Wer zur Selbsjustiz neigt, ist im aufgeklärten Europa fehl am Platz und möge lieber hinter dem Ural bleiben.

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

Madame Haram
12
23.10.2009, 16:24
Um Selbstjustiz vorzubeugen,

wäre es aber hilflreich, wenn sich so genannte Rechtsstaaten wieder wie solche verhalten würden.

Daher: Schluss mit der Hätschelei von Sexualstraftätern. (Und bilde ich mir das nur ein oder macht Deutschland diesbezüglich einen besonders üblen Eindruck?)

Oil
10
24.10.2009, 13:18
Es braucht noch immer Beweise,

um die Schuld eines Angeklagten festzustellen! Ob ihnen das nun passt, oder nicht.

Calvin Coolidge, born on the 4th of July
 
09
23.10.2009, 15:47
Seh da kein Problem wegen Selbstjustiz.


Der Hr. Bamberski hat sich an dem mutmaßlichen Mörder seiner Tochter nicht gerächt (dafür und für seine Selbstbeherrschung gebührt ihm Hochachtung), sondern nur dafür gesorgt daß die zuständigen Behörden sich mit diesem Subjekt befassen können.

Kein Problem, Nachahmung wäre sogar wünschenswert.

niclas tor
31
23.10.2009, 19:19
Und

sollte er tatsächlich unschuldig sein (wer war dabei, wer weis es 100%) kann er sich ja auch rächen wenn er wieder in Freiheit ist. Ich würde es jedenfalls tun.

A.B. Artig
 
01
25.10.2009, 10:43

Der Typ ist bereits in zwei anderen Fällen wegen Vergewaltigung und davor getätigten Betäubung seiner Opfer rechtskräftig verurteilt.

che_guevara2
00
24.10.2009, 12:19

er wurde von einem ordentlichen gerich bereits verurteilt!

ob er es wirklich war oder nicht sollte das gericht klären!

niclas tor
20
24.10.2009, 12:45
Und das

was das Gericht klärt ist die reine Wahrheit und sonst nichts. Deinen Glauben möchte ich nicht haben.

che_guevara2
00
24.10.2009, 13:55

nein aber irgendwo muss man anfangen recht durchzusetzen!

ansonsten herrsch sodom und gomhorra

Hausverstandshasser
28
23.10.2009, 14:07
Hut ab vor dem Vater der Ermordeten.

Ein anderer hätte den mutmaßlichen Mörder seiner Tocher vermutlich selbst gerichtet anstatt ihn den Behörden zu übergeben.

Oil
10
24.10.2009, 13:22
Sie würden also Menschen auf Verdacht hin umbringen?

Mal abgesehen davon, dass Mord, egal aus welchen Gründen, immer Mord bleibt, finde ich es äußerst bemerkenswert, dass sie sich offen dazu bekennen, dass sie bereit wären, auch mutmaßlich Unschuldige persönlich hin zu richten.
Na Bravo, ihre Moralvorstellungen möchte ich haben!

free spirit
32
23.10.2009, 14:42
ich zum beispiel

Lorelei Sonnenschein
11
23.10.2009, 13:00
Ich kanns verstehen...

...habe auch keine Kinder, aber wenn ich mir vorstelle, dass sich jmd an meiner Familie od. Freunden vergreift und ungestraft bleibt, wüsste ich nicht, was mir einfallen würde.

zaphod
36
23.10.2009, 12:19
Hochachtung

Ich verneige mein Haupt vor diesem Mann.

Der groBe Mann
12
23.10.2009, 12:59
ohne ver- wärs noch netter.

...nini...
11
23.10.2009, 11:37
Angst vor Nachahmern?

Auch wenn ich selbst noch keine Kinder habe, so kann ich den leiblichen Vater dennoch gut verstehen! Der Mann hat nach so vielen Jahren endlich so etwas wie Gerichtigkeit bekommen und es ist eigentlich nachahmenswert! Es ist doch traurig, dass der Mann zu solchen Mitteln greifen musste! Und jeder andere Mörder/Vergewlatiger etc., der frei herum läuft, hat keinerlei Ansprüche dann auch noch auf Freiheit zu haben, nur weil er nicht "freiwillig" in das Land gereist ist, in dem er verurteilt wurde!
Kein Elternteil möchte den Mörder des eigenen Kindes in Freiheit wissen!
Polansky wurde nach 30 Jahren plötzlich festgenommen, warum der nicht??

NotDarkYet
01
23.10.2009, 10:41
Held oder Verbrecher?

Ist der Deutsche UNSCHULDIG, dann ist der Vater ein Querulant, der sich in eine Wahnindee verrannt hat, ein Verrückter der jahrelang einen anderen verfolgt und schließlich sogar entführt hat und sich von niemandem von seiner fixen Idee hat abbringen lassen.

Ist der Deutsche SCHULDIG, dann ist der Vater ein Michael Kohlhaas, der unermüdlich gegen die Dummheit, Ignoranz und Imkompetenz der Bürokratie kämpft, der weiß was Recht und was richtig ist und sich heldenmütig gegen eine korrupte Justiz wehrt.

Ich bin (natürlich) nicht sicher, aber es spricht einiges für die 2. Version:
- Eine 14-jährige stirbt nicht ohne Grund!
- Vorbestrafter Sexualtstrafttäter!
- Er gab dem Mädchen eine Spritze + ein Schlafmittel!!!
- Verletzung im Genitalbereich!

topgun
00
23.10.2009, 10:40
...nachvollziehbar ... aber...

Ich kann gut verstehen, warum er in diesem Fall zu dem Mittel der Entführung griff (und das ist meiner Meinung nach ein geringes Mittel - statt Plan B). Ich kann nicht beurteilen, was in einem vorgeht, wenn das eigene Kind missbraucht und ermordet wird. Andererseits ist der Eintrag mit Saudi Arabien auch war. Ich möchte nicht aus meinem Land in ein anderes verschleppt werden. Aber ich habe auch nichts auf dem Kerbholz. Und Frankreich ist nicht der Nahe Osten. Aus dem Gefühl heraus hat dieser Mann richtig gehandelt. Er übernimmt die Verantwortung uns ist mit sich im Reinen...

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