Wien - Die Meinl-Affaire bringt vermehrt auch die Republik Österreich in die Bredouille: Wie das am Freitag erscheinende "Format" berichtet, prüft das Wiener Landesgericht für Zilvilrechtssachen die Rolle von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Staatsanwaltschaft Wien: Behördliche Schlamperei und Untätigkeit seien mitverantwortlich für den von MEL-Aktionären erlittenen Schaden, so der Vorwurf.

Die Republik Österreich müsste bei Schadenersatzklagen für die staatlichen Organe FMA und Staatsanwaltschaft geradestehen. Der Perger Rechtsanwalt Michael Poduschka hat laut "Format" eine 15-seitige Amtshaftungsklage eingebracht. "Die Staatsanwaltschaft Wien hat keinem einzigen Geschädigten bis zum Tag der Hauptversammlung der MEL auf Jersey (16.Juli 2008) Akteneinsicht in den Endbericht der Nationalbank sowie den Bericht der Finanzmarktaufsicht gewährt", heißt es laut "Format" in der Klagsschrift.

Amtshaftungsklage

Viel zu lang getrödelt hat auch die FMA, so der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl gegenüber "Format". Christandl hat im Namen vermeintlich geschädigter MEL-Anleger eine Amtshaftungsklage wegen "multiplen Fehlverhaltens der staatlichen Aufsichtsbehörde FMA" eingebracht. "Die Aufsichtsorgane haben keinerlei schadensverhindernde Maßnahmen ergriffen, um die rechtswidrige Werbelinie, welche nicht den österreichischen Kapitalmarktprospekten und der Mündelsicherheit entspricht zu unterbinden", heißt es laut Format in der Klagsschrift. Weiters heißt es: "Bei einem derartigen, voluminösen Rückkaufprogramm wäre es zweifelsfrei Aufgabe der FMA gewesen, den Sachverhalt im Sinne des Marktmissbrauches bzw. einer Marktmanipulation zu überprüfen bzw. derartige Machenschaften zu unterbinden, um den infolge eingetretenen Kursverlust hintan zu halten."

Bestreitung in Klagebeantwortung

Die Finanzprokuratur als Vertreter der Republik bestreitet das Klagebegehren: "Entgegen den pauschalen und unsubstantiierten Klagsbehauptungen wurde die Aufsicht über MEL stets mit der gebotenen Sorgfaltspflicht ausgeübt", heißt es laut "Format" in der neunseitigen Klagebeantwortung der Finanzprokuratur. Dass die FMA die Rückkäufe der MEL unterbinden hätte müssen, verneint die Finanzprokuratur:"Die FMA verfügt einerseits über keine aufsichtsrechtlichen Instrumente, die ihr ermöglichen würden, den Rückkauf von Aktien vertretenden Zertifikaten zu unterbinden. Andererseits hatte die MEL gemäß Paragraf 82 Absatz 9 Börsegesetz in der damaligen Fassung den Rückerwerb der Zertifikate nicht offenzulegen", heißt es laut "Format" in der Klagebeantwortung der Finanzprokuratur. (APA)