Wien - Nach jahrelangen Diskussionen hat der Nationalrat am Mittwoch die Rehabilitierung homosexueller NS-Opfer und Wehrmachts-Deserteure im Zweiten Weltkrieg mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. FPÖ und BZÖ stießen sich an der Pauschal-Rehabilitierung ohne Prüfung der Einzelfälle. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) bedauerte das Nein von Blauen und Orangen.

In dem "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz" werden sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit für nichtig erklärt, ebenso die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat. Eine Einzelfallprüfung ist für Urteile der NS-Militärjustiz nicht mehr nötig.

Aufgehoben werden auch Urteile gegen Homosexuelle NS-Opfer. Hier wird allerdings geprüft, ob sie noch geltendes Recht berühren (ob also z.B. Minderjährige betroffen waren). (APA)