Selbstjustiz gelungen

Arzt entführt und gefesselt vors Gerichtsgebäude gelegt

22. Oktober 2009, 10:34

In Frankreich gab der Vater eines ermordeten Mädchens Entführung in Auftrag - Deutscher Mediziner nun nach 27 Jahren in Haft

Paris - Ein nach Frankreich entführter deutscher Arzt, der seine 14-jährige Stieftochter getötet haben soll, ist am Mittwoch nach Paris überstellt worden.  Ein Haftrichter in Paris verfügte noch am Mittwochabend die Haft für den 74-jährigen Arzt Dieter K. Wie aus Justizkreisen verlautete, blieb K. jedoch vorerst im Krankenhaus, nachdem er bei seiner Entführung Verletzungen im Gesicht erlitten hatte.

Mediziner wurde verurteilt aber nie ausgeliefert

Der Mediziner wurde 1995 durch das Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Dem Kardiologen wurde vorgeworfen, seiner 14-jährigen Stieftochter 1982 eine tödliche Spritze verabreicht zu haben. K. musste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte.

K.s Anwalt argumentiert, das in Frankreich gefällte Urteil gegen seinen Mandanten sei nicht gültig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Verfahren 2001 für unzulässig. K. gilt in Frankreich mit einem Haftbefehl von 1993 jedoch als Gesuchter. Dieser Haftbefehl ist laut Justiz weiter gültig, da K. 1995 nicht zu seinem Prozess erschien.

Vater gab Entführung in Auftrag

Der leibliche Vater des Mädchens gab am Dienstag zu, die Entführung des Kardiologen bei einem Unbekannten in Auftrag gegeben zu haben, damit der Arzt seine Strafe antreten muss. Die Polizei hatte den Bayern in der Nacht zum Sonntag gefesselt nahe dem Gerichtsgebäude von Mülhausen im Elsass gefunden. In Vorarlberg vernahm die Polizei bereits einen möglichen Tatbeteiligen.

27 Jahre Kampf für Inhaftierung

Der 74-jährige Auftraggeber hatte die Beamten zuvor telefonisch verständigt. Er kämpft seit 27 Jahren für die Inhaftierung des Arztes. Ihm zufolge hatte der Mediziner seiner Tochter eine Betäubungsspritze verabreicht, um sie zu vergewaltigen. Die 14-Jährige soll an der Injektion gestorben sein.

Der entführte Arzt K. hatte seine Zulassung als Arzt in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung, übte seinen Beruf aber illegal weiter aus. (APA)

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Largo e mesto
00
26.10.2009, 11:24
Manchmal können es die deutschen Behörden, manchmal nicht...

Der Obdachlose hat halt keinen Doktortitel:

http://derstandard.at/fs/125625... sgeliefert

johnpreston
 
01
22.10.2009, 18:19

wieso hat deutschland ihn nicht ausgeliefert?
wieso hat er nur 2 jahre haft auf bewährung bekommen?
ist das nicht die mindest strafe?? was war so mildernd daran?

Martin Stettner
11
22.10.2009, 18:02
Bitte etwas genauer!

Man sollte erwähnen, daß es wegen des vermuteten Mordes an seiner (französischen) Stieftochter auch in Deutschland Ermittlungen gab, die aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde.
Das mutmaßliche Delikt wurde also in Deutschland (Lindau) begangen, die deutsche Polizei/Justiz hat den Arzt freigesprochen. Das er dann nicht ausgeliefert werden kann bzw. darf ist für mich nachvollziehbar.
Genauso könnte eine Österreicherin für ein Techtelmechtel in Österreich mit einem verheirateten Iraner wegen Ehebruchs in Teheran (in Abwesenheit) zum Tod verurteilt werden, und dann von der Ehefrau entführt werden (nun gut, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, aber trotzdem ...)

Jeff Cooper
 
00
23.10.2009, 06:12
die deutsche Polizei/Justiz hat den Arzt freigesprochen

Falsch!
Einstellung der Ermittlungen Mangels an Beweisen != Freispruch. so what.

Martin Stettner
00
23.10.2009, 15:48

Jo, aber erstens hab ich im ersten Satz genau das geschrieben, und zweitens bleibt die Grundaussage davon unberührt, oder?

Jeff Cooper
 
02
22.10.2009, 17:44
Die Sicht des Vaters...

http://pagesperso-orange.fr/sebastien... esume.html

Daraus der Österreichbezug:
7. Januar 2000
Nachdem Dr. Krombach in Österreich festgenommen wird, verlangt Frankreich seine Auslieferung, aber Österreich lässt ihn am 2. Februar 2000 frei

Interessant auch:
17. März 1997
.....Weitere fünf Patientinnen bestätigen, von Dr. Krombach vergewaltigt worden zu sein, aber ihre Zeugenaussagen werden mangels Beweise verworfen.

Karl Heinz dein Geld ist meins........
 
01
22.10.2009, 17:33
Wenn der Staat sich aus der Verantwortung stiehlt!

Muss man selber für Gerechtigkeit Sorgen auch bei uns werden Täter mehr geschüzt und vom Staat unterstüzt als die Opfer!

Tobias P
00
22.10.2009, 17:32
usste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte

Is ja interessant...
Wenn ich in dt zu schnell fahre, verfolgen mich die österreicher. Also da gibts nix mit net ausliefern, weil schlichtwegs die österreichische justiz f. mich zuständig ist.
Das gilt (noch) nicht in allen EU Ländern. Ich mein da gehts auch um schnellfahren, parkvergehen.... Regelt wohl jedes land eigen..
Aber mord? Innerhalb der EU?
Wenn ich jetz also zu schnell fahre & aufgrund dessen jemanden töte... kann ich dann seelenruhig in Österreich, Frankreich... schlafen gehen ohne mir Sorgen um eine Auslieferung zu machen?
wtf?

Träume sind Schäume
00
22.10.2009, 17:09
Kann ich voll verstehen

Andere Väter hätten vieleicht auch die Genitalien des "Arztes" fachmänisch verstümmeln lassen.

Gunkigulli
00
22.10.2009, 17:00
Jetzt fehlt nur noch..

...dass er eine schwere Kindheit hatte, traumatisiert ist und jetzt das eigentliche Opfer, weil er entführt wurde.
Aber das kommt noch bestimmt.

G.O.
021
22.10.2009, 16:43
Wieso "Selbstjustiz" in der Titelvorzeile?

Wenn ein französischer Vater den Mörder seiner Tochter gegen dessen Willen von Deutschland nach Frankreich gebracht hat oder hat bringen lassen, war es nicht "Selbstjustiz" - die ganz normale französische Justiz hatte ja ein Urteil gefällt. Den Mörder zur Verbüßung seiner Strafe an den Strafvollzug zu liefern, ist eine polizeiliche Aufgabe, die Deutschland durch Verweigerung der Auslieferung vereitelt hatte.

Sohin war es also nur eine, innereuropäisch grenzüberschreitende, Amtsanmaßung des Vaters.

"Selbstjustiz" suggeriert fälschlich, der Vater hätte den Mörder selbst verurteilt und abgestraft, ausgepeitscht, gehängt oder lebenslänglich eingesperrt. Die falsche Bezeichnung macht die Tat verächtlich und vernebelt sie, sprachlich hilflos.

Martin Stettner
20
22.10.2009, 18:00

Zum Justizsystem gehört auch die Verfolgung von Verdächtigen. Das ist Aufgabe der Polizei. "Private" Entführungen sind kriminell, aus welchem Grund auch immer sie passieren!

G.O.
01
22.10.2009, 18:24

Ja. Aber sie sind keine "Selbstjustiz", sondern die illegitime Selbstanmaßung einer polizeilichen Funktion, die diesfalls (weil im Ausland vollzogen) schon als solche illegitim gewesen wäre.

Und doch nahm die französische Justiz den Täter in Gewahrsam, die Amtsanmaßung als Hilfsdienst somit akzeptierend. - Kann sie diese Beihilfe, einen Täter in Gewahrsam zu bringen, zuerst akzeptieren und dann bestrafen?

krankes-kind
00
26.10.2009, 10:49
Streitfrage

...ob das jetzt auch noch unter Selbstjustiz faellt.

Ihr Verweis auf die Franzoesische Justiz ist irrelevant, weil es an dieser ja nie gescheitert ist. Aus Deutsch sicht glaub ich schon, dass es unter "Selbstjustiz" faellt...
Bin kein Jurist, aber nehm mal an, dass Verfahren in der Region ansaessig sind, wo die Entfuerhung stattgefunden hat, dementsprechend waere es jetzt an der Franz. Justiz, die Entfuerer nach Deutschlang auszuliefern...

G.O.
00
26.10.2009, 18:30

Mindestens einer von uns verwechselt da was, ich nehme an: Sie -

Da das französische Gericht (indem sie die Causa in Abwesenheit des Beschuldigten, verhandelt und ihn verurteilt hatte) sich für zuständig erklärt hat, obwohl die Tötung des Kindes in Deutschland geschehen war (oder hab´ ich was missverstanden?) dürfte Ihr deutsches Auslieferungsbegehren in Frankreich auf ähnliche Ablehnung stoßen, wie das französische früher in Deutschland. Zumal das Kidnapping und die Verbringung des Stiefvaters von der französischen Justiz ja, indem sie den Gekidnappten gemäß dem innerfranzösischen Haftbefehl sogleich in Gewahrsam nahm, die subsidiäre Privatfestnahme de facto akzeptiert hat.

krankes-kind
00
27.10.2009, 10:49

Ich fuerchte ich verstehe nicht ganz..
Es ging urspruenglich um den Begriff "Selbstjustiz" und ob er richtig verwendet wurde!?

Ich wuerde auch davon ausgehen, dass sich die franz.Justiz einem deutschen Auslieferungsverfahren wegen Entfuerung aehnlich konstriktiv verhalten wuerde..ist aber alles hypothetisch und,wie oben erwaehnt,meinem Verstaendnis nach auch ab vom Thema.

Ob die Festnahme des Entfuehrten jetzt im Kontext mit der Entfuehrung gesehen werden muss ist auch nur von einem Juristen zu beantworten..die Exekutive hat lediglich jemanden gefunden,der per Haftbefehl gesucht wird;ist es relevant auf welch Art dieser Gesuchte in ihren Einzugsbereich gelangt ist?
Selbst wenn, der Zweck heiligt normalerweise nicht die Mittel...

Avalancha
03
22.10.2009, 17:15

Volle Zustimmung. Dass der Arzt für die weitere Tat nur Bewährung erhalten hat ist mir unerklärlich?

Hallo? Was ist mit den ganzen KO-Tropfen-Vergewaltigern? Bekommen die auch Bewährung? Ein Arzt nutzt zusätzlich sogar noch ein Vertrauensverhältnis aus.

Boba Fett
01
22.10.2009, 17:02
eine, innereuropäisch grenzüberschreitende, Amtsanmaßung.

was sind Sie denn fuer einer?
spitzfindiger jurist?
mir doch egal, wie eine derartige aktion korrekt zu titulieren waere.

ich fuer meinen teil wuerde derartige »Selbstjustiz« eher begruessen, anstatt dass sch.weine.hunde wie dieser Arzt K. ihrem gerechten urteil entgehen, nur weil staaten es nicht fuer wert befinden, delinquenten auszuliefern.

frech karotte
01
22.10.2009, 16:42
gratuliere

zaphod
00
22.10.2009, 16:39

this dude made my day

yomellamo
05
22.10.2009, 16:22
2 jahre haft auf bewährung

für eine vergewaltigung ist auch ein scherz...

santamonica
11
22.10.2009, 16:11
eine erleichterung wenn man das liest. die nicht erfolgte auslieferung an frankreich empfinde ich als skandal ersten ranges. in der eu ist es noch immer möglich, die "eigenen" staatsbürger soweit zu schützen, dass in einem anderen eu-land

verübte straftaten nicht weiter verfolgt werden?
ein wahnsinn

Martin Stettner
12
22.10.2009, 18:06

Der Fall wurde auch in Deutschland (wo er verübt wurde) untersucht und aus Mangel an Beweisen eingestellt!
Jetzt stellen Sie sich mal vor, eine Französin bezichtigt Sie, ihr das Brieftascherl gestohlen zu haben (in Österreich), sie werden von der Österreichischen Polizei (die dafür zuständig ist!) befragt und nach einer entsprechenden Untersuchung für unschuldig befunden, dann verurteilt Sie ein französisches Gericht in Abwesenheit wegen dieses Delikts, und die Französin läßt Sie entführen und gefesselt in Frankreich vor eine Polizeistation legen ...
Wo samma denn??

meanAngus
00
22.10.2009, 16:31

Kein Land liefert seine Bürger an andere Länder aus, egal ob EU oder Iran. Bei solchen Fällen bleibt halt ä Gschmäckle übrig da habet Sie scho recht

Martin Stettner
10
22.10.2009, 18:15

Tschuldigen's, aber des is a Bledsinn :-) Zumindest innerhalb der EU ist die Auslieferung selbstverständlich möglich (v.a. wenn das Delikt auch im ausliefernden Land als solches anerkannt wird).
GB ist z.B. gerade dabei, einen britischen Hacker nach US ausgeliefert, weil der dort ins Pentagon (oder wars die CIA) eingebrochen ist (virtuell, natürlich).

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