Wien - Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl ist mit der Ausgestaltung der ab September 2010 geplanten Mindestsicherung nicht wirklich glücklich. Jene Bezieher, die arbeitsfähig sind, sollten auch für Arbeiten im öffentlichen Bereich - etwa in den Gemeinden - herangezogen werden, sagte Leitl am Dienstagabend.

Entschieden zurückgewiesen wurden von ihm auch Forderungen der Gewerkschaft, die Mindestsicherung nicht nur zwölfmal jährlich, sondern in 14 Raten auszuzahlen. Setze man diesen Wunsch um, würde ein zu großer Anreiz bestehen, gar keinen Job mehr anzunehmen und nur die Mindestsicherung zu beziehen, so die Befürchtung der Arbeitgeber-vertreter.

Eigentlich hat Leitl schon gegen die derzeit geplanten 733 Euro im Monat Bedenken. Denn: Es sei zum Teil attraktiver, die Mindestsicherung zu beziehen als täglich für einen geringen Lohn zu pendeln.

Leitls Rechnung: Bereits bei täglichen Fahrten von mehr als 36 Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sie die Mindestsicherung vorteilhafter als ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro im Monat.

Tatsächlich lege ein durchschnittlicher Pendler laut Arbeiterkammer Oberösterreich aber 58 Kilometer pro Tag zurück, so Leitl. In diesem Fall würde der Arbeitnehmer laut Wirtschaftskammer um rund 2000 Euro im Jahr weniger verdienen als mit dem Bezug der Sozialleistung.

Es sei daher besonders wichtig, "klare Kriterien" für den Bezug einzuführen, sagte Leitl.

Im Sozialministerium von Ressortchef Rudolf Hundstorfer (SPÖ), der wegen der abgespeckten Version der Mindestsicherung bereits viel Kritik von Parteikollegen einstecken musste, zeigt man für den neuen Leitl-Wunsch kein Verständnis.

Es gebe beim Arbeitsmarktservice (AMS) ohnehin schon die "Aktion 4000" , über die Langzeitarbeitslose für Jobs im kommunalen Bereich vermittelt werden sollen. Theoretisch könne es also ohnehin Überschneidungen zur Mindestsicherung geben. Eigene Richtlinien, dass Bezieher der Sozialleistung auch gemeinnützig arbeiten sollen, seien nicht geplant. (go/DER STANDARD-Printausgabe, 22. Oktober 2009)