Wien - Die Rückgabe von NS-Raubkunst wird erweitert. Im Wesentlichen geht es darum, dass nun neben Kunstwerken auch "sonstiges bewegliches Kulturgut" einbezogen wird - und zwar nicht nur solches in Bundesmuseen, sondern auch in unmittelbarem Bundesbesitz. Zurückgegeben werden können auch jene Gegenstände, die zwischen 1933 und 1938 außerhalb Österreichs im Deutschen Reich vom NS-Regime entzogen wurden.

Der Nationalrat verabschiedet Mittwoch eine entsprechende Novelle des Kunstrückgabegesetzes gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ. FP-Kultursprecherin Unterreiner beklagte unter anderem, dass nun z.B. auch Käfersammlungen zurückgegeben werden müssen, auch wandte sie sich gegen die zeitliche und räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches. Das BZÖ monierte, dass die Länderinteressen in dieser Angelegenheit nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, und vermutete erhöhte Kosten durch die geplante ausgedehnte Provenienzforschung.

Der Grüne Kultursprecher Zinggl, der an sich das Gesetz als Initiative seiner Partei sah, beklagte lediglich den "blinden Fleck", dass das Leopold-Museum nicht integriert sei. Kulturministerin Schmied begründete die Nicht-Einbeziehung damit, dass es sich um eine Privatstiftung handle. Das Gesetz könne sich nur auf rechtmäßiges Eigentum des Bundes beziehen.

Auf Basis des Kunstrückgabegesetzes wurden bisher rund 10.000 Kunstgegenstände an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Für prominente Fälle wie Klimts "Amalie Zuckerkandl" oder Vermeers "Malkunst" erwarten Experten durch die Novelle keine Veränderung. (APA)