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Nicht gerade einfach, sondern im Gegenteil hürdenreich und langwierig, gestaltet sich in Österreich die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Dieser Tage hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof fünf Verfahren gegen die Republik eingeleitet, weil eine ganze Reihe von Urteilen nach dem 2002 vom Verfassungsgerichtshof als gleichheitswidrig aufgehobenen Schwulenmindestalterparagrafen 209 StBG immer noch nicht gelöscht worden ist. Bei einem Großteil der einstigen Verurteilungen ist dies 2006 auf Initiative der fdamaligen Justizministerin Karin Gastinger durch Bundespräsident Heinz Fischer zwar durchgeführt worden. Doch in Fällen, in denen sich die Beamtenschaft diesem Schritt verweigerte, gelten die betroffenen Männer weiterhin als vorbestrafte Sexualdelinquenten. Das, so kann man sich leicht ausmalen - kann im Beruf und bei Behörden zu gewissen Problemen führen.
Man erinnere sich: der Paragraf der 209 StGB, das war jene Bestimmung, die schwulen Sex für Unter-18-Jährige unter Strafe stellte. Seit den frühen 1980er-Jahren kritisiert, dauerte es 22 Jahre, bis die Unrechtsbestimmung außer Kraft gesetzt wurde - und zwar, wie nicht vergessen werden sollte, durch Richter, nicht durch Politiker. Diese schafften es dank des unnachsichtigen Mauerns der ÖVP nicht und wieder nicht, die unleidige, ab Mitte der 1990er-Jahre von einer satten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte Bestimmung abzuschaffen: Ein Ausdruck konservativen politischen Beharrungsvermögens, den man auch bei der jetzt anstehenden Causa Prima der Homosexuellengleichstellung nicht aus den Augen verlieren sollte: der lang angekündigten, hin und her erwogenen, vieldiskutierten Einführung Eingetragener Partnerschaften.
Diese so genannte Homo-Ehe, so lautete bisher die Ansage der Regierung und einzelner ihrer Vertreter im Gespräch mit Homosexuellenvertretern, soll im Jänner 2010 in Kraft treten. Also schon in knapp 14 Wochen, doch fix ist noch gar nix. Jetzt sollen, wie man hört, die kommenden Wochen von den zuständigen Politikern zur diesbezüglichen Beschlussfassung genutzt werden. Wenn - ja, wenn - nicht erneut etwas dazwischenkommt: eine Querstellen konservativer Länderfürsten etwa. Oder - noch basisnaher - ein Njet aus ÖVP-regierten Bezirken, wo eine Eintragung der Partnerschaft in Standesämtern unter anderem ja wohl vonstatten gehen würde... Alles in allem: es kann durchaus noch spannend werden - und für die betroffenen Lesben und Schwulen frustrierend.
Irene.Brickner@derStandard.at
Für Brickners Blog auf derStandard.at wurde die Journalistin 2010 in der Kategorie Online ausgezeichnet
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Natürlich kommt früher oder später die Homo-Ehe auch ins Ösiland. Aber allein schon die lange Verzögerung und dann die halbherzige Umsetzung lässt Ö als zurückgeblieben dastehen.
Shame on Austria
Ich habe mit Sicherheit nichts gegen die völlige rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Lebensgemeinschaften, aber ich versteh' und versteh' einfach nicht, warum sich die Homosexuellen dermaßen aufs Heiraten einschwören. Das ist doch ein zutiefst reaktionäres, religiös geprägtes Brimborium, das gerade für jemanden, der traditionell geprägte Lebensformen konterkariert eigentlich das Weihwasser für den Teufel sein müßte. Ja, gern, ich unterstütze es, aber verstehen kann ich es nicht.
man ist ja nicht homosexuell um gegen die vorherrschende traditionelle lebensform zu revoltieren sondern weil man eben jemanden liebt der das gleiche geschlecht hat. diese partnerschaften haben nix so wahnsinnig revolutionäres, 2 die sich lieben, thats it. und nicht vergessen es geht nicht um die kirchliche heirat (wobei sich das vielleicht auch einige wünschen) sondern um die gesetzliche heirat und die damit verbundenen rechte und pflichten. weiters wäre die möglichkeit zu heiraten ein wirkliches zeichen und commitment zu akzeptanz und gleichheit.
Wenn es Ihnen um die völlige Gleichstellung geht, dann muss es Ihnen zwingend um die Öffnung der Ehe gehen. Solange es die Ehe gibt, sie aber nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, solange gibt es die von Ihnen sympathisierte "völlige rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Lebensgemeinschaften" nicht. So einfach ist das.
Sie müssen nicht heiraten, aber die Wahl zu haben, heiraten zu dürfen oder nicht - das ist die völlige Gleichstellung. So einfach ist das.
Sonst sind Schwule und Lesben Bürger zweiter Klasse.
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