Was macht Ute Bock? Sie verhilft Menschen zu ihren Recht auf Wohnen, die dieses laut den herrschenden Regeln der Flüchtlings-Grundversorgung verwirkt haben. Die sonst auf der Straße stehen oder Miethaien in die Hände fallen und um beachtliche Summen in Kellerlöchern oder Etagenbetten eingebunkert würden. Wie sie zu dem dazu nötigen Geld kämen, würde wohl die Kriminalitätsstatistik auffetten. In diesem Sinn trägt Ute Bocks Arbeit zur Sicherheit in Stadt und Land bei. Doch was haben Wiens SP-Stadtpolitiker, was hat die öffentliche Hand getan, als sich vor zwei Wochen herumsprochen hatte, dass sich Bocks Verein in existenzgefährdenden Geldschwierigkeiten befand? Sie schlugen Scheinlösungen vor (was hilft es, wenn die Stadt Wien alle Grundversorgten aus Bocks Kabelwerk-Wohnungen übernimmt, wenn dann alle nicht Grundversorgten, die auch dort leben, wieder obdachlos sind?) und gingen auf Tauchstation.
Irene Brickner
,
Warum taten die "Offiziellen" das? Vielleicht aus Angst vor H.-C. Strache? Oder weil sie sich Bocks politisch unbequemer Hilfsbereitschaft möglichst "elegant" entledigen wollten? Oder waren von der Idee getrieben, die ausländerpolitisch unangepasste Chefin zu entmachten und die "kompatibleren" Teile ihrer Projekten mittelfristig zu übernehmen? Das sind nur Spekulationen. Aber die Wahrheit ist, dass ohne Georg Sporschill und Hans Peter Haselsteiner mit ihren Geldzusagen, die im Zusammenwirken sozialen Gewissens mit finanzieller Stärke in Österreich in dieser Hinsicht eine Quasi-Monopolstellung innehaben, das Aus für Bock besiegelt gewesen wäre. Wenn nicht sofort, so wohl in ein paar Monaten.
Netto bleibt also übrig, dass das offizielle Österreich das Ende des Vereins Ute Bocks mit größter Wahrscheinlichkeit zugelassen hätte. Das ist fahrlässig.
Irene.Brickner@derStandard.at
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.