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Beim deutschen Finanzdienstleister AWD ist ein weiteres Datenleck bekanntgeworden. Abrechnungen von etwa 1.500 Handelsvertretern aus dem Jahren 2003 und 2004 seien ins Internet gestellt worden, teilte Unternehmenssprecher Stefan Suska am Samstag auf AP-Anfrage mit. Er bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Westfälischen". Am Freitag hatte der NDR berichtet, ihm seien 27.000 Datensätze von AWD-Kunden zugespielt worden.
Daten
In dem jetzt bekanntgewordenen Fall wurden laut "Neuer Westfälischer" von einer AWD-kritischen Website auf 26 Seiten Daten von Vertretern des Finanzdienstleisters aufgelistet, darunter Mitarbeiternummern, Namen, Datum des Firmeneintritts, Vergütungsstufen, Kontokorrent-Konten, Stornoreserven, Darlehen, Vorschüsse und monatliche Einnahmen.
Suska unterstrich, es handle sich nicht um ein neues Datenleck, sondern einen älteren Vorfall. Der AWD erstattete nach der Veröffentlichung der Daten Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen aufgenommen, diese jedoch wieder einstellen müssen, sagte Suska. Der Server habe in den USA gestanden.
Ausmaß
Am Freitag war eine Datenpanne größeren Ausmaßes bei AWD bekanntgeworden. NDR Info wurden nach eigenen Angaben insgesamt 27.000 Datensätze zugespielt, die Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Kunden enthalten. AWD erklärte dazu, es seien keine sensiblen Angaben "im Sinne des Datenschutzes in den vorgelegten Daten, insbesondere keine Konto- oder Bankverbindungen der Kunden". Dies habe das niedersächsische Landesamt für Datenschutz bestätigt. Das Unternehmen habe Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. (APA/AP)
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Ja - diese Formulierung ist noch recht höflich, beinahe ein Lob bei dieser Sachlage!
Bei all den Familien die im guten Glauben sie würden Ihr hart erarbeitetes Geld in eine sichere Anlage stecken und nun ohne ihre Ersparnisse darstehen fällt die Beurteilung mit Sicherheit etwas weniger sanft aus... Ein Wahnsinn was sich da abgespielt hat.
Die fallen nur nicht so auf, weil man mit denen praktisch nie Kontakt hat. Aber sie sind es, die sich nach §153 StGB strafbar machen, nicht der AWD.
Wenn der AWD für Vermittlungen Provisionen bekommt, sei ihm das unbenommen. Das ist ja auch legal. Wenn der AWD aber in weiterer Folge alles tut, um die Kunden bezüglich ihres verbliebenen Vermögens zu täuschen und die Veruntreuungen durch das Versicherungsunternehmen deckt, macht er sich mitschuldig.
Es waren ja nicht die Finanzonanierer allein, die auf die geniale Idee gekommen sind, Leute freiwillig Geld zahlen zu lassen und sich dieses dann zu holen. Die Versicherungen haben da ja mitgemacht und sind die unmittelbaren Täter.
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