Linz - Vier Jungnazis im Alter von 19 bis 20 Jahren sind in einem Geschwornenprozess im Landesgericht Linz Freitagabend nach dem Verbotsgesetz wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Sie waren unter anderem angeklagt, weil sie "Heil Hitler" geschrien haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Quartett hatte laut Staatsanwalt daheim "vorgeglüht" und dabei - teils verbotene - Nazibands gehört. Anschließend gingen sie in szenetypischer Kleidung in Lokale, demonstrierten dort in aller Öffentlichkeit den "Deutschen Gruß", schrien "Heil Hitler" und taten sich mit ausländerfeindlichen Parolen hervor. Vor Gericht versuchten sie, ihr Treiben als eher harmlose pubertäre Drohgebärden darzustellen. Einer der Angeklagten argumentierte mit einer früheren Verurteilung wegen Raubes, den er mit einem Türken begangen hatte, da könne er doch gar nicht ausländerfeindlich sein.

Das Gericht sah das anders. Die vier jungen Männer wurden schuldig gesprochen und erhielten bedingte, scheinbar geringe Strafen. Aber da die nunmehr vorgeworfenen Vorfälle einige Jahre zurückliegen und sie damals schon wegen anderer Delikte verurteilt wurden, handelt sich nun um sogenannte Zusatzstrafen. Das heißt, bei der Strafbemessung rechnet das Gericht so, als ob alle - die damals und die jetzt angeklagten - Delikte zugleich verhandelt würden. Dies würde eine Gesamtstrafe ergeben. Die frühere Strafe wird berücksichtigt, es kommt die nunmehr ausgesprochene Zusatzstrafe dazu.

Bei dem einem Angeklagten, der schon wegen Raubes zu vier Jahren Haft verurteilt worden war, erhöht sich die frühere Strafe jetzt noch um zwei Monate. Bei einem weiteren, der für eine schwere Sachbeschädigung zwei Monate ausgefasst hatte, kommen zwölf Monate dazu. Der nächste, der wegen eines Drogen-Deliktes 100 Tagsätze zu je fünf Euro erhalten hatte, ist zu weiteren zehn Monaten verurteilt worden. Beim vierten, der wegen Körperverletzung 50 Tagsätze zu je zwei Euro bekommen hatte, erhöhte sich die Strafe um sechs Monate. Der Staatsanwalt gab bei allen vier Angeklagten keine Erklärung ab, die Verteidigung bei zwei, daher noch nicht rechtskräftig. (APA)