Universelle Gerichtsbarkeit bei Menschenrechtsverletzungen eingeschränkt - Gesetzesänderung wirkt nicht rückwirkend
Madrid - Das spanische Parlament hat der Justiz gewissermaßen
die Flügel gestutzt. Menschenrechtsverletzungen in aller Welt können künftig
nicht mehr von den Gerichten verfolgt werden, sofern keine Spanier beteiligt
sind oder sich mutmaßliche Täter im Land aufhalten. 319 von 327 anwesenden
Abgeordneten stimmten am Donnerstag für die endgültige Fassung eines Gesetzes,
das die regierenden Sozialisten und die oppositionellen Konservativen bereits
Ende Juni in erster Lesung gemeinsam beschlossen hatten. Auch der Senat hatte
inzwischen zugestimmt.
Die Gesetzesänderung wirkt jedoch nicht rückwirkend. Alle bestehenden
Verfahren haben damit weiter Bestand. Gegen die universelle Gerichtsbarkeit war
zunehmend Kritik aufgekommen, nachdem Richter Ermittlungen angekündigt hatten,
die auch Israel und die USA einbezogen. Selbst führende Richter warnten davor,
dass sich Spanien nicht zur "richterlichen Weltpolizei" entwickeln dürfe. Die
juristische Grundlage war bisher das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit
bei Völkermord, Terrorismus, Folter, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Ein Dutzend Verfahren
Am Nationalen Gerichtshof sind zurzeit ein Dutzend Verfahren aus zehn Ländern
anhängig, die mit Spanien nichts zu tun haben. Dabei geht es unter anderem um
Verstöße gegen die Menschenrechte in Tibet, im US-Gefangenenlager Guantanamo auf
Kuba, in Burma oder in Guatemala. Dies hat der Regierung in Madrid des öfteren
diplomatischen Ärger eingebracht.
Künftig wird Spaniens Justiz aber auch dann nicht aktiv werden können, wenn
ein Verbrechen mit spanischen Opfern bereits in dem Ursprungsland oder von einem
internationalen Gerichtshof untersucht wird. "Wir dürfen nicht zum juristischen
Weltgendarmen werden", hatte der Präsident des obersten spanischen Gerichtshofs
und des Selbstverwaltungsorgans der Justiz (CGPJ), Carlos Divar, wiederholt
gewarnt. Am bekanntesten sind die weltweiten Ermittlungen des Richters Baltasar
Garzon, der 1998 die Festnahme des inzwischen verstorbenen chilenischen
Ex-Diktators Augusto Pinochet in Großbritannien erwirkte und auch gegen die
frühere Militärjunta in Argentinien vorging. (APA/AP)