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Richard Williamson, Holocaustleugner

Foto: AP/Wigglesworth

Hamburg - Der britische Bischof Richard Williamson wehrt sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese hatte am Mittwoch einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt, da Williamson in einem im Jänner ausgestrahlten Interview mit dem schwedischen Fernsehen den Holocaust geleugnet hatte. Der Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft bezweifelt, dass der gegen ihn beantragte Strafbefehl rechtlich zulässig ist. Denn ausschlaggebend für die Strafwürdigkeit sei ja, "ob ich der Veröffentlichung meines Interviews in Deutschland zugestimmt habe", sagte Williamson dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Doch das sei nicht der Fall gewesen.

"Ich habe versucht, mich dagegen zu wehren, dass mein Gespräch mit dem schwedischen Fernsehen über den Umweg Internet auch in Deutschland verbreitet wird", behauptete Williamson. Tatsächlich hatte Williamson bereits Anfang Jänner eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung seines Interviews im Internet durch das schwedische Fernsehen in die Wege geleitet, die allerdings vor Gericht scheiterte. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" soll das schwedische Fernsehunternehmen in einem Schreiben an die Regensburger Staatsanwaltschaft dargelegt haben, dass es keine Absprache mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden auszustrahlen.

Die Begründung des beantragten Strafbefehls kennt Williamson zwar noch nicht, doch drohe ihm eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro. "Überraschend hoch", so Williamson, denn bei Annahme eines solchen Strafbefehls gelte er in der Bundesrepublik als vorbestraft. Nach Angaben des Regensburger Amtsgerichts dürfte die Prüfung des am Mittwoch eingegangenen Strafbefehlantrags etwa eine Woche dauern werde. Da Williamson nicht in Deutschland lebt, würde ein eventueller Strafbefehl dann dem deutschen Rechtsanwalt des Bischofs zugestellt. (APA)