Prager Regierung

EU-Vertrag nicht im Widerspruch zur Gesetzgebung

15. Oktober 2009, 12:07

Kabinett formulierte offizielle Position für Verfassungsgerichtshof

Prag - Die tschechische Regierung hat den EU-Reformvertrag als vereinbar mit der tschechischen Gesetzgebung bezeichnet. Dies teilte der tschechische Premier Jan Fischer auf einer Pressekonferenz nach einer außerordentlichen Kabinetts-Sitzung in Prag am Donnerstag mit. Die Regierung reagierte damit auf die Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag, die eine Gruppe von EU-kritischen Senatoren beim Verfassungsgerichtshof eingereicht hatte.

Fischer erklärte, dass der Verfassungsgerichtshof nicht die Kompetenzen habe, die sogenannten irischen Garantien zu überprüfen. Zudem kritisierte das Kabinett, dass die Beschwerdeführer ihren Prüfantrag diese Woche noch ergänzen wollten.

Die offizielle Position der Regierung zu dem Prüfantrag ist wichtig für die Verfassungsrichter, da sich diese am 27. Oktober bei einer öffentlichen Anhörung in Brünn mit dem Prüfantrag befassen müssen. Auch beide Parlamentskammern haben bereits ihre Positionen zu dem Prüfantrag an den Verfassungsgerichtshof geschickt. Nun muss nur mehr der tschechische Präsident Vaclav Klaus seine Haltung darlegen.

Kürzlich forderte der EU-Kritiker Klaus eine Ausnahmeregelung für Tschechien von der EU-Grundrechtecharta, weil er befürchtet, dass diese Eigentumsansprüchen von vertriebenen Sudetendeutschen Tür und Tor öffnen könnte. Die tschechische Regierung bemüht sich derzeit um eine Erfüllung dieser Forderung, verlangt von Klaus aber zugleich eine Garantie, dass er den Lissabon-Vertrag dann auch wirklich unterschreibt. Auch Irland wurden vonseiten der EU Zugeständnisse gemacht, damit Anfang des Monats ein zweites Referendum abgehalten wurde, bei dem der EU-Vertrag nach vorheriger Ablehnung schließlich angenommen wurde. (APA)

zimbo
 
111
15.10.2009, 12:11
Kabinett formulierte offizielle Position für Verfassungsgerichtshof ?

Das heisst, die Regierung schreibt dem Verfassungsgerichtshof vor, wie er zu entscheiden hat?

Bin schon mal auf die Reaktion dieses Staatsstreiches gespannt.

Ronald aus Wien
02
15.10.2009, 13:35
Geschätzter Herr Zimbo

sind Sie eigentlich arbeitslos oder in Frühpension dass Sie Zeit haben zu praktisch jedem Thema ein Posting zu schicken - d.h. inzwischen über 15.000...?

net-diver
 
02
15.10.2009, 13:09
Sehen...

... Sie, es ist schon wieder passiert, Sie können einfach nicht sinnerfassend lesen. Wie beim L-Vertrag. Ihre Interpretationsgier, neu auch Schachtschneideritis genannt, ist schon sehr ausgeprägt. Hier im Speziellen die Ausprägung irgendwelche Einzelsätze aus dem Zusammenhang zu reißen und eigenständig zu interpretieren.

Seltsam...

Chris Quast
00
16.10.2009, 18:18

Schachtschneideritis ist gut :-)

abdul al calafatti
15
15.10.2009, 12:44
Werter Herr Zimbo.

Nachdem ich Ihre Archivblase angeklickt habe, unglaubliche " 15482 Postings" tollsten Inhalts in Ihrem Namen fand, glaube ich,
sie sollten sich endgültig einmal eine Ruhepause von sagen wir, 5 bis 10 Jahren gönnen.

Christoph ************
03
15.10.2009, 12:29

Informieren Sie sich doch einmal zuerst bevor Sie irgendeinen Blödsinn hereinstellen.

Der Verfassungsgerichtshof holt sich die Ansichten der verschiedenen Institutionen ein, also der Parlamentskammern, der Regierung und auch des Präsidenten. Diese Positionen der anderen Institutionen werden im Urteil berücksichtigt.

So ist das in Tschechien halt, die Regierung ist nur ihrer Pflicht nachgekommen eine Position zu beziehen.

Aber wenn keine Ahnung von nix hat, dann nennt man das halt "Staatsstreich".

lagrangian
02
15.10.2009, 12:21

auf deutsch würde man das "klagebeantwortung" nennen...

also etwas ganz normales, dass oft vorkommt, nur diesmal halt zufällig von der regierung kommt.

Grünphase
00
16.10.2009, 15:10

im vfgh verfahren würde man das wohl "gegenschrift" nennen

zimbo
 
00
15.10.2009, 12:41
Danke.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.