Berlin - Bei den deutschen Koalitionsverhandlungen gibt es ein erstes konkretes Ergebnis. Union und FDP einigten sich auf deutliche Verbesserungen für Langzeitarbeitslose. Wer nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezieht, der hat künftig das Recht, mehr Geld für die Altersvorsorge zu behalten.

Grundsätzlich müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie staatliche Leistungen bekommen. Bisher durften sie pro Lebensjahr nur 250 Euro behalten. Einem 40-Jährigen standen also bisher 10.000 Euro an eigenem Vermögen zu. Die neue Regierung wird die Grenze auf 750 Euro pro Lebensjahr hinaufsetzen. Ein 40-Jähriger darf dann 30.000 Euro besitzen und bekommt trotzdem staatliche Hilfe. Außerdem wird die Zuverdienstgrenze hinaufgesetzt, der konkrete Betrag ist noch offen.

Hintergrund der Überlegungen: Viele Langzeitarbeitslose müssen aufgrund der knappen Vermögensgrenze ihre private Altersvorsorge auflösen. Das will die neue Koalition verhindern. Die Zuverdienstgrenzen sollen steigen, um mehr Arbeitslose zu motivieren, sich trotz staatlicher Unterstützung einen Nebenjob zu suchen. (bau/DER STANDARD, Printausgabe, 15.10.2009)