Gutachten

Florian P. starb rund 90 Minuten nach Schussabgabe

13. Oktober 2009 15:20

Gerichtsmedizinisches Gutachten: Auch sofortige intensivmedizinische Maßnahmen hätten Tod nicht abwenden können

Im Fall des von der Polizei erschossenen mutmaßlichen Einbrechers zeichnet das gerichtsmedizinische Gutachten im Detail das Ableben des 14-Jährigen nach. Demnach trat bei Florian P. rund 90 Minuten, nachdem er niedergeschossen wurde, der Tod ein. "Die Verletzungen des Mannes waren ihrer allgemeinen Natur nach so beschaffen, dass auch sofortige intensivmedizinische Maßnahmen den Tod des Mannes nicht abwenden hätten können", schreibt der Gutachter Christian Reiter.

Zur Todesursache stellt der Sachverständige fest: "Florian P. erlitt bei dem verfahrensgegenständlichen Vorfall einen Brustkorbdurchschuss und ist infolge Verblutens und Erstickens nach Lungendurchschuss eines gewaltsamen Todes gestorben".

Der Schusskanal verlief laut Gerichtsmediziner "geradlinig von links hinten unten minimal nach rechts vorne aufsteigend". Reiter stellte bei der Obduktion außerdem einen Schädelbruch fest, den er "als Effekt eines terminalen Sturzes nach rechts vorne" infolge des erlittenen Treffers in den Rücken erklärt.

Florian P. hatte in den Stunden vor seinem Tod nachweislich keinen Alkohol oder sonstige Suchtmittel konsumiert. "Die Untersuchung des Leichenblutes auf seinen Gehalt an Ethylalkohol ergab für den Zeitpunkt des Todes einen Nullwert. Die immun-chemische Untersuchung von Blut und Harn auf synthetische Arzneimittel, Suchtmittel oder Alkaloide ergab keine positiven Hinweise", ist Reiters Expertise zu entnehmen.

Wortlaut aus dem Gutachten

"Aus dem Transportbericht des Roten Kreuzes ergibt sich, dass Florian P. liegend vorgefunden wurde. Es war bekannt, dass der Patient angeschossen worden war und es wurden zwei Schussverletzungen - an der Brustkorbvorder- und an der Brustkorbhinterseite - beschrieben. Der Bewusstseinszustand des Patienten war getrübt. Die Atmung war nicht ausreichend. Es wurde ein Kreislaufschock beschrieben; die Pupillen waren bei der Erstuntersuchung beidseits eng. Der Patient wurde von 3 Sanitätern betreut.

Während des Transports, der in der Zeit von 3.00 bis 4.05 Uhr bei einer Kilometerdistanz von 5 Kilometern zwischen dem Einsatzort und dem Krankenhaus Krems protokolliert wurde, erhielt der Patient 15 Liter Sauerstoff. Bezüglich des Kreislaufes wurden keine Maßnahmen ergriffen; eine Blutdruck- und Pulsüberwachung fand nicht statt. Während des Transportes verschlechterten sich Bewusstsein und Allgemeinzustand des Patienten. Es wurde vermerkt, dass ein Notarztwagen nicht verfügbar war und dass ein Transport ohne Notarzt durchgeführt wurde.

Nach einer telefonischen Auskunft der Roten Kreuzstelle Krems erfolgte die Alarmierung des Roten Kreuzes um 3.00 Uhr. Der Rettungswagen traf um 3.05 am Einsatzort ein und fuhr um 3.16 Uhr vom Einsatzort ab. Circa gegen 3.20 Uhr ist das Rettungsfahrzeug im Krankenhaus eingetroffen.

Aus den Aufzeichnungen der Unfallchirurgischen Abteilung des Krankenhauses Krems geht hervor, dass P. am 5. August 2009 um 3.30 Uhr mit dem normalen Rettungswagen - ohne telefonische Vorankündigung - in den Schockraum gebracht wurde. Der Patient war bei der Einlieferung nicht ansprechbar, er war bewusstlos. Die Pupillen warten maximal weit und reagierten nicht auf Licht. Der Patient war insgesamt blass. Es bestanden keine Spontanbewegungen der Extremitäten.

Knapp außerhalb der rechten Brustwarze wurde eine annähernd kreisrunde, leicht gefranste Runde beschrieben. Beim Beklopfen des Brustkorbes wurde eine massive Dämpfung rechts und ein Schachtelton am Brustkorb wahrgenommen. Der Blutdruck war nicht mehr messbar. Am Rücken links neben der Wirbelsäule, auf Höhe des 7. bis 8. Brustwirbelsäulensegments, fand sich eine ovale Wunde. Die Röntgenuntersuchung ergab eine massive Luftfüllung des Brustkorbes links mit Verlagerung des Mittelfelles über die Mittellinie. In die rechte Brusthöhle wurden 2 Drainagen eingebracht, ebenso ein Drain in die linke Brustkorbhälfte.

Der Patient wurde intubiert, reanimiert und eine Massentransfusion durchgeführt. Trotz mehrfacher Defillibration verstarb er um 4.23 Uhr unter dem Bild des Blutungsschockes." (APA)

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okami
17.02.2010 13:56
Das 'mutmasslich' finde ich verwunderlich.

Klar, es gibt keine gerichtliche Verurteilung dazu.
Aber war er nun im Merkur oder nicht? Und war er berechtigt dort zu sein?

Man kanns schon übertreiben mit der 'Correctness'.

happy7
25.11.2009 13:05

Für mich ist dieser verstorbene Jugendliche einfach nur schuldig. Hätte er nicht eingebrochen, wäre er noch am Leben. Und Einbruch ist eben ein schweres Verbrechen.

Andres Wood
10.03.2010 20:27
Ich kann mich...

... Frankensteins Fekternich und marietta11 nur anschließen!

Erstens haben wir in Ö keine Todesstrafe.

Zweitens wird die selbst in den USA nicht für Einbruch verhängt.

Und drittens in jedem Fall erst nach einem gerichtlichen Schuldspruch.

Heißt: Ja, er war Einbrecher aber Einbrecher müssen nicht davon ausgehen, ihr Leben zu verwirken. Ihre Freihheit: ja, ... aber nicht das Leben!

Frankensteins Fekternich
21.02.2010 00:38

Ein unglaublich menschenverachtends Posting. Mir ekelt vor ihnen. Ich hoffe Sie erleiden eines Tages ein Schicksal welches Sie verdienen.

marietta11
18.02.2010 21:19
So was von primitiv!!

marietta11
18.02.2010 21:19
Und vorsätzliche Tötung

ist vielleicht kein verbrechen?

eljorgin
05.01.2010 09:49

ihrer meinung nach ist also das recht auf eigentum höherrangig als das recht auf leben?

Speedle
04.01.2010 21:29

Also Sie meinen er war schuldig des Einbruches und deswegen hat er es verdient zu sterben.

Quim Barreiros
09.12.2009 20:51

Ich finde terroristische Straftaten wie den Fall aus Spanien, wo ein paar Männer in religiöser Umnachtung eine Frau töten wollten, weit schlimmer als einen Einbruch.

ohromat
25.11.2009 17:49

ja klar, auf einbruch steht die todestrafe, - in kleinkopfistan.

d3m3t3r
 
04.01.2010 23:35

wo homs den den scheiss her?

Hubert Ungeist
26.11.2009 06:56
Wie oft noch - es war keine Strafe sondern ein Unglücksfall..

wenn sie bei Rot mit dem Auto über die Kreuzung fahren udn es fährt ein andere in sie rein und sie sterben bei dem Unfall hat der andere auch keinen Mord begangen - sie habne auch nicht die todesstrafe für bei Rot über die Kreuzung bekommen.

Der Jungendliche hat in Kauf genommen erwischt zu werden und bei der Flucht hat er in Kauf genommen das auf ihn geschossen wird. Das alles hat er vermutlich nicht wirklich konsequent durchgedacht - aber es ist nun mal so

Andres Wood
10.03.2010 20:32
Ein Vergleich...

... der keinerlei Logik aufweist.

Wenn wir im von Ihnen gewählten Beispiel bleiben, dann müßte der Vergleich logisch korrekt lauten:
Sie fahren bewußt bei Rot über die Kreuzung. Auf der kreuzenden Straße kommt (grüne Ampel) ein LKW des Wegs, dessen Fahrer problemlos anhalten könnte.

Er steigt aber stattdessen aufs Gas...

Das wäre der korrekte Vergleich. Und sie müssen als Autofahrer, der bewußt bei roter Ampel die Kreuzung überquert, auch nicht damit rechnen, daß sie der Lenker des kreuzenden Fahrzeugs bewußt ins Jenseits schicken wird.

Was heißt "Unfall"?! Waffen gehen nie von selbst los, sondern weil vom Schützen ihr Abzugszüngel durchgezogen wird und sie auf jemand gerichtet war!

Hubert Ungeist
11.03.2010 07:41
Ist so kein korrekter Vergleich bzw.

kann man ihn diesen Vergleich nicht einbauen. Weil der LKW ja nicht vom PKW bedroht wird.

Und doch wenn sie einen Fehler machen oder sogar bewusst bei rot in die Kreuzung reinfahren dann müssen sie damit rechnen dass sie einen Zusammenstoß verursachen und sie selbst dabei verletzt werden oder sogar zu Tode kommen. - hier stimmt der Vergleich wieder.

Und natürlich Unfall. Der Schuss wäre kein Thema hätte er den Einbrecher nur zu Fall gebracht und gestoppt. Erst durch den unglücklichen Treffer durch beide Lungenflügel ist die Tragödie entstanden und das ist der Unfall.


Speedle
04.01.2010 21:31

Ein Unglücksfall der vermeidbar war. Und deswegen steht der Polizist vor Gericht.

Hubert Ungeist
05.01.2010 05:44
Stimmt so sehe ich es auch..

aber nichts mit Mord auf der einen Seite oder klare Notwehr auf der anderen Seite.

Letztendlich ist der Unfall aber auf den Einbruch zurückzuführen

silverbridge
04.01.2010 18:09
Falsch

Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ist eben nicht so als würde ein Kind einem anderen Kind den Lutscher klauen.

Ein Verkehrsdelikt mit einem Schuss in den Rücken zu vergleichen ist dumm - genauso dumm ist es zu behaupten als Einbrecher müsse man rechnen erschossen zu werden.

Wenn der Bursche nur dafür gestorben ist das er etwas nicht bedacht hat, wären Sie ständig in Lebensgefahr.

Hubert Ungeist
05.01.2010 05:46
Wollen sie mir unterstellen

das ich unbedacht um 2:00 beim Merkur einkaufe?

Das Delikte das der Bursch da gesetzt hat ist auch kein Lercherlschass mehr, dennoch wurde er nicht deswegen erschossen.

Veridad
29.10.2009 10:52
Hmm, nicht nur der schußs sondern auch noch mangelnde Erstversogung ...

1. Durch die anwesenden Polizisten: Bei einer Schusswunde im Brustkorb kolabiert die Lunge, da Luft zwischen Lunge und Brustkorb kommt und der zum Atmen nötige Unterdruck nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es wäre notwendig gewesen um gehend die Wunde zu verschließen mit einem entsprechendem Patch (ist soetwas im Verbandskasten der Polizeiautos)
2. Durch die NICHTVERFÜGBARKEIT eines Notarztes. Krems ist nicht Litschau, das alleine ist schon ein Skandal.
3. Rettungspersonal darf keinerlei Infusionen oder Medikation geben. Die Überlebenschancen steigen mit Zugabe von Salzlösung, eine elektronische Überwachung der Vitalfunktionen wäre auch hilfreich gewesen.
4. Warum wurde der Schockraum nicht vorverständigt?

Speedle
04.01.2010 21:41

1. Gibt es einen Erste Hilfe Kurs inkl. Behandlung von Schußwunden für Polizisten?

2. Wieviel Notärzte glauben Sie, hat Krems zur Verfügung, wenn alle im Einsatz sind? Und wie lange ist es sinnvoll zu warten bis einer verfügbar ist? Die Rettung ohne Notarzt ist in 4 Minuten im Krankenhaus gewesen (3:16 - 3:20).

3. Rettungspersonal dürfen, insofern sie die Ausbildung zum Notfallsanitäter inkl. die Notfallkompetenzen haben, sehr wohl Infusionen, Medikamente, etc. verabreichen. Vitalfunktionen überwachen, war wohl nicht vordergründig in dem Moment, 4 Minuten ins Spital.

4. Es war wohl nicht notwendig bzw. nicht möglich so schnell vorher den Schockraum um Erlaubnis zu bitten, der Notfall war dringender (wer weiß, vielleicht war Tel besetzt)

m m 10
04.01.2010 20:52
2. Durch die NICHTVERFÜGBARKEIT eines Notarztes. Krems ist nicht Litschau, das alleine ist schon ein Skandal.

sagen sie das bitte den bösen anderen notfallpatienten, die sich erlaubten zur gleichen zeit in einem kritischen zustand zu sein.... jedem menschen seinen notarzt kann man auch bei uns nicht finanzieren....

twosisters
26.11.2009 21:23
gebe Ihnen Vollinhaltlich recht...

....Vor allen Dingen in Punkt 4 "Warum wurde der Schockraum nicht vor verständigt?"
Das mit den Sanitätern und nicht Infundieren & Nicht Vitalparametermessen - Bitte, Geschenkt!
Aber HALLO - den Schockraum vor warnen - hätte sicherlich wertvolle Zeit rekrutiert!
Bei einer telefonisch gemeldeten Schussverletzung
kann es doch nicht sein, dass da kein Arzt verfügbar ist!
Leben wir im Ugga - Tschugga Land?

MfG
MTS

liebenfels
21.11.2009 10:24

wofür ist das rote Stricherl?

Fillet of Soul
25.11.2009 12:54

weiss nicht. vielleicht würde so ein posting nie erscheinen, wenn ein polizist im einsatz so erstversorgt werden würd´

Veridad
27.11.2009 10:28
Ich bin nicht auf der Seite von kleinen Gefrsastern auch nicht auf der von Verletzten Polizisten...

... sondern auf Seite der Vernunft udn der Wahrheit.
Die Wahrheit ist, die ganze aktion war unnötig und ist nur peinlich abgelaufen. Wäre das mein Bruder /Sohn ich würde klagen, klagen klagen!
Polizisten haben es auch nicht leicht, aber leider zieht der Job eben nicht gerade die intelligentesten an. Eine gewisse stressresistenz wäre auch nicht schlecht.

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