AK: Das Ende der Abzocker-Webseiten

13. Oktober 2009, 09:57

Preisangaben dürfen im Internet nicht versteckt werden - Internetanbieter verurteilt - Preise müssen klar und deutlich angegeben werden

Kostenpflichtige Webinhalte dürfen nicht nur im Kleingedruckten ausgewiesen werden: Wie die Arbeiterkammer (AK) am Dienstag in einer Aussendung berichtete, ist ein entsprechendes Urteil des Wiener Handelsgerichts ergangen.

Hausaufgaben und Bastelanleitungen

Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die deutschen Betreiber einer Website eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder Bastelanleitungen anboten und dafür für die UserInnen überraschend plötzlich Rechnungen stellten. Das Urteil ist rechtskräftig. Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil.

E-Mail an die VerbraucherInnen

Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form den KonsumentInnen übermittelt werden. Konkret heißt das, dass ein E-Mail mit den Daten muss vor Vertragsabschluss an die VerbraucherInnen gehen muss.(APA)

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10 Postings
sag mir alles
00
13.10.2009, 21:16
wie soll das geschehen

wenn die betreiber der abzock-mafia von der jsutiz mit samthandschuhen behandelt wird.
dreht man eine seite ab, werden 10 neue installiert
lächerlich die strafen

01052004
30
13.10.2009, 13:27
gut. ich hoffe,

die seitenbetreiber in dubai, china, russland, usa etc haben jetzt mächtig die hosen voll...

rapidfans.at
00
13.10.2009, 14:11
darum gehts ja net

es geht darum, dass ein in österreich lebender mensch, der so einen 'vertrag' abschließt, nicht mehr zahlen muss. auch nicht, wenn der anwalt (und der ist dann meist net aus russland, dubai oder sonstwo) ständig mahnungen schreibt.
net gleich aufpudeln, zuerst überlegen.

Wald4tler
00
13.10.2009, 19:45
zahlen musste man in Österreich sowieso nicht, weil

1. die meisten Abzockbetreiber geben das Rücktrittsrecht nicht bekannt. Somit verlängert sich die Frist beträchtlich. Also kann man immer stornieren.

2. Es kommt in Österreich meistens zu gar keinen Mahnungen. (man sollte aber trotzdem vom Vertrag zurücktreten oder ihn für ungültig erklären...)

3. Es zahlen viele Leute ohnehin, ca. 3 von 10 Personen. Bei 96 € pro Kunde ein sehr profitables Geschäft.

mfg

Der Ätzer
02
13.10.2009, 12:09
Es ist eine Unsitte, Mausklicks als Unterschrift zu werten.

Wer will, dem kann ich jeden Mausklick simulieren und die Eingabe bestätigen.

rapidfans.at
00
13.10.2009, 11:09
na endlich

und wie ist das nun: wenn ich ein deutsches angebot nutze, zählt da dieses gesetz auch, oder unterliegt das ganze dann deutschem recht?

Peter Falber
03
13.10.2009, 12:24
es gilt wie von unguat geschreiben oesterreichisches recht

was aber nicht so wichtig ist, weil auch deutsche konsumenten diese abzockerei nicht bezahlen muessen.

wenn ich sowas finde fuehle ich mich auch leider immer gezwungen mich zu registrieren, selbst wenn mich das angebot nicht interessiert. meistens vertippe ich mich dann aber bei meiner adresse, weil ich bei bestellungen immer so aufgeregt bin.

man kriegt dann sehr eigenartige mails, und wahrschinlich kostet das den anbieter porto fuer briefe die nie ankommen.

weil ich mich so oft vertippe, muss ich die registrierung auch leider immer wieder machen, es ist ein kreuz mit der tipperei ...

unguat
00
13.10.2009, 11:18

laut EVÜ ist bei Verbraucherverträgen das Recht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers anwendbar.

rapidfans.at
00
13.10.2009, 11:30
thnx für die info.

dann sind das tatsächlich gute nachrichten.

stolmich
00
13.10.2009, 10:53
Jawohl, gute Sache.

Wie heißt es so schön in Deutschland: IM NAMEN DES VOLKES! Und das ist auch recht so.

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