Tödlicher Schuss in Krems

Neue Zweifel an gerechtfertigtem Waffengebrauch

13. Oktober 2009, 09:26
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    foto: apa/pfarrhofer

    Wie aus den Gutachten des Gerichtsmediziners Reiter und des Schießsachverständigen Wieser hervorgeht, wurden die beiden Polizisten weder angegriffen noch bedroht.

Gefahr für Polizeibeamte möglicherweise nicht vorhanden - Vorsatzdelikt gegen Polizisten nicht ausgeschlossen - Suspendierung "kein Thema"

Im Fall des von der Polizei in einem Kremser Supermarkt erschossenen mutmaßlichen Einbrechers wird gegen die beiden Polizisten - eine Frau und ein Mann - offiziell wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Die schriftlichen Sachverständigen-Gutachten haben nicht nur Zweifel an der von den Beamten behaupteten Notwehr-Version bzw. am gerechtfertigten Waffengebrauch verstärkt. Offen ist auch, ob vor allem dem Schützen überhaupt Fahrlässigkeit zuzubilligen ist. Das räumte der Leiter der mit der Causa befassten Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober, am Dienstag im Gespräch mit der APA ein.

Auf die Frage, ob am Ende der Ermittlungen gegen den Polizisten, der den tödlichen Schuss auf den 14-jährigen Florian P. abgegeben hat, Anklage wegen eines Vorsatzdelikts erhoben werden könnte, meinte Schober: "Grundsätzlich ist aus heutiger Sicht eine rechtliche Würdigung in alle Richtungen möglich."

Sollte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen zum Schluss kommen, dass der Verantwortung der beiden Beamten nicht zu folgen ist, die den Waffengebrauch mit einer angeblichen Gefahrenlage rechtfertigen, wäre es demnach denkbar, dass der Polizist zumindest wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichen Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) zur Verantwortung gezogen wird. Dieser Möglichkeit widersprach Schober - konkret darauf angesprochen - nicht.

"Vorzeitige Spekulationen unangebracht"

Der Leiter der Staatsanwaltschaft betonte allerdings, in dieser Sache wären die Ermittlungen noch im Gange und daher vorzeitige Spekulationen unangebracht. Der Endbericht wird der Anklagebehörde Ende dieser oder spätestens Anfang der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Unmittelbar danach will die Staatsanwaltschaft noch einmal den Todesschützen befragen, dessen bisherige Schilderung des Tatablaufs eindeutig und in mehreren Punkten den Feststellungen der Sachverständigen widerspricht.

Zweifel an der bisherigen Rechtfertigung der Beamten legen die am Dienstag bekannt gewordenen schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser, die der APA inzwischen vorliegen, nahe. Daraus geht hervor, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war. Der Ballistiker hielt auch fest, dass der vor ihm stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine Gefahrenquelle mehr war. Und: "Die Lichtverhältnisse waren für einen gezielten Schuss ausreichend", hält der Sachverständige fest.

Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten laut APA-Informationen zutage: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke demnach unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.

Roland T. hatte stets erklärt, er und sein Freund wären mit ihren Werkzeugen nicht auf die Polizisten losgegangen. Der 17-Jährige versicherte von Anfang an, er habe den Schraubenzieher in einer Bauchtasche unter seinem Sweatshirt bei sich getragen und ihm wäre die Tasche samt Inhalt von einem nach der tödlichen Schießerei am Tatort eingetroffenen Ermittler abgenommen worden. Er habe die angebliche Waffe gar nie in der Hand gehabt.

Suspendierung kein Thema

Eine vorläufige Suspendierung der beiden Beamten ist für die Polizei jedenfalls nach wie vor kein Thema. "Das wäre gesetzlich gar nicht möglich. Es gibt auch keinen Handlungsbedarf", erklärte Oberstleutnant Roland Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich auf Anfrage. (APA)

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Fingerzeig
22
13.10.2009, 18:22

Oiso überhaupt: Der 14-jährige Jugendliche hätte den trainierten Polizisten ja mit einer Salatgurke erschlagen können, da muß man sich doch zur Wehr setzen, oder nicht ?
Und naa, aan mutmaßlichen Mörder suspendieren, des geht net.
Mir brauchn unsere Mini-Rambos bei der Polizei ganz ganz dringend. Wegen der vielen Ausländer.
Der viel zu vielen.

Truhe
 
02
13.10.2009, 18:16

Eine der wichtigsten Konsequenzen die aus diesem Fall gezogen werden müsste steht leider noch nicht einmal im Raum. Eine Klage gegen diverse Kleinformatmedien wehen Hetze, Manipulation und vorsätzlicher Vorverurteilung.

A.B. Artig
 
110
13.10.2009, 17:41

Kein Handlungsbedarf. Na dann kann man sich ja wieder entspannen und drauf warten, bis erneut kein Handlungsbedarf gegeben ist.

derunbestechliche
111
13.10.2009, 17:31
Kein Handlungsbedarf

"Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich sieht keinen Handlungsbedarf für Suspendierung." Ohne Worte.

Little Willy
30
13.10.2009, 18:51
Vielleicht wird sie schwanger.

Problem gelöst.

Gefräßige Gebärmutter
00
19.10.2009, 17:09
Es war er, der den 14jährigen erschossen hat.

Nicht mitgekriegt?

DaPadawan
80
13.10.2009, 17:25
'Da greift jeder zu! Friends kaufen besser ein!'

Ich hoffe Merkur wird seine Werbestrategie etwas überdenken.

Wie man sieht kaufen nicht alle Freunde besser ein!!

Verdad
113
13.10.2009, 17:50

Die Burschen waren nicht einkaufen, sondern haben den Supermarkt in der Nacht überfallen! Ist das so schwierig den Unterschied zu verstehen ??

Bei einem Überfall muss man des weiteren rechnen, von der Polizei geschnappt zu werden. Kein Mitleid.

Walter Kaiser
10
14.10.2009, 20:50
Die Burschen haben nichts überfallen, sondern sind in den Supermarkt in der Nacht eingebrochen! Ist das so schwierig den Unterschied zu verstehen ??

Bei einem Überfall muss man des weiteren rechnen, von der Polizei geschnappt zu werden. Kein Mitleid.

Stimmt. Aber man muss nicht damit rechnen, hingerichtet zu werden.

Ich hab auch kein Mitleid mit dem Polizisten, wenn er seine Jährchen absitzt - Rambis brauchen wir bei der Polizei nicht.

Joe_Chip
02
14.10.2009, 09:04
jetzt schon überfallen?

überfallen haben sie den Markt nicht, eingebrochen und versucht zu stehlen haben sie - das ist etwas gravierend anderes als ein Überfall.

standardbenutzer
12
13.10.2009, 19:12
oh zeiten, oh sitten...

... hm, "verdad" ... "Kein Mitleid." ... Alii simul delinquunt, censores sumus! ... Warum eigentlich nicht "estupidez" ... Du genössest hier Narrenfreiheit und könntest die Erschießung von Taschendieben und Schnellfahrern einmahnen; "actio - reactio"; "man muss doch damit rechnen, oder?". Der schwere des Deliktes nach - bzw. der Gerechtigkeit oder "gerechten Strafe" wegen - müsste das Strafausmaß für's ganze Spektrum der Deliktmöglichkeiten konsolidiert werden. Einen 14jährigen Einbrecher sollte man demnach drei, vier oder öfter gar erschießen, außerdem hängen, vierteilen, rädern, ausweiden, häuten, zersägen... wäre doch superinjusto gelte die gleiche Strafe für ungleiche Taten...

klephte_09
04
13.10.2009, 18:46
Lieber DaPadawanIn

Überfallen wird ein Passant oder auch eine Karawane. In einen Supermarkt wird korrekter Weise eingebrochen.
Wer darüber hinaus bei einem Überfall rechnen muss, der tut sich wirklich schwer, - der ist dann während der Aktion eigentlich etwas abgelenkt.
Wenn Sie allerdings zum Ausdruck bringen wollten, dass Einbrecher mitunter damit rechnen müssen, von der Polizei gestellt und festgenommen zu werden, dann liegt dem möglicherweise auch ein Denkfehler zugrunde; die exekutive Staatsgewalt wird nämlich – so hat es den Anschein - ihrem Namen gerecht und vollstreckt an Ort und Stelle.

Der gelernte Österreicher
11
13.10.2009, 18:17
das war kein ueberfall, sondern ein einbruch!

offenbar ist das wirklich schwer zu verstehen.

da macht es dann auch nichts, wenn man unkenntnis mit lautem "zero-tolerance-geklaeffe" ueberspielt.

Leo Kirch
12
13.10.2009, 18:16
geschnappt ja, exekutiert nein

irgendwann kapieren es alle... hoffentlich.
l.k.

Fritz wablhuber
04
13.10.2009, 18:14

ist es so schwierig den Unterschied zwischen "schnappen" und "töten" zu verstehen? und übrigens, das war auch kein Überfall, sondern ein Einbruch, überfallen werden Personen und nicht Gegenstände!
Mentira wäre für Sie der geeignetere Benutzername.

Jakob Egger
04
13.10.2009, 18:14

Na klar muss man damit rechnen, erwischt zu werden. Anscheinend muss man in dieser Bananenrepublik sogar damit rechnen, standrechtlich erschossen zu werden.

mala leche
11
13.10.2009, 18:04
Wieso verdrehen sie bewußt die Tatsachen?

Erstens war das kein Überfall, sondern Einbruch! Und zweitens hat mit einem geschnappten Einbrecher wohl kaum jemand Mitleid! -- P.S.: Ich hoffe sie sind kein Polizist!

vom anderen Sternli
58
13.10.2009, 16:35
Frauen halt

Also wenigstens die Polizistin hat dahin geschossen, wohin sie sollte - nämlich auf die Beine und sie hat getroffen. Der Einbrecher wird vermutlich keine bleibenden Schäden davontragen.
Aber einen Menschen aus maximal zwei Metern in den Rücken zu schießen, das scheint mir doch vorbeugender Gehorsam gegenüber dem Landeshauptmann zu sein. Was hat der noch mal über kriminelle Ausländer gesagt?

hotzenplotz1001
00
13.10.2009, 17:39
Ob falsch oder richtig als „Ausländer" attributiert: Bitte gebt keinem Polizisten deswegen einen Tötungsfreibrief für Einbrecher..

Glod
43
13.10.2009, 16:43
Die Einbrecher waren Österreicher, auch wenn manche Kroneleser fest vom Gegenteil überzeugt sind.

vom anderen Sternli
01
13.10.2009, 17:48
eben!

Aber wer weiß schon im hellerleuchteten Verkaufsraum, dass der Weglaufende ein Österreicher ist?

Fritz wablhuber
02
13.10.2009, 18:18

da wäre ein aufgenähtes Zeichen auf der Kleidung sinnvoll (vielleicht ein Stern?) zurück zu den 30ern?

derpradler
00
13.10.2009, 17:33
Das bergreifen

diese Dummköpfe wohl nie!

homer simpson9
 
373
13.10.2009, 16:30

wie hat karl max schon gesagt.. "eigentum ist diebstahl"

also sollte man sich hüten das eigentum eines andern zu stehlen

außerdem können die jugendlichen die waffen nach dem sie die beamten damit bedroht haben wieder eingesteckt haben..

ich denke nicht das die polizisten einen fehler gemacht haben

und polizisten können auch fehler begehen, aber man sollte sie dafür nicht bestrafen!

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