Fällt nicht unter Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts - Vize-Chef der Liberaldemokraten weist Spekulationen über vorzeitigen Rücktritt zurück
Bukarest/Wien - Der rumänische Verfassungsgerichtshof hat am Montag
eine Beschwerde der Liberal-Demokratischen Partei (PD-L), wonach der neuerliche
Misstrauensantrag der national-liberalen Partei (PNL) nicht verfassungsgemäß
sei, zurückgewiesen. Die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit eines
Misstrauensantrags falle nicht unter die Jurisdiktion des
Bundesverfassungsgerichts, hieß es am Montag in einer Aussendung nach Angaben
der rumänischen Nachrichtenagentur Agerpres. Die PNL warf der bürgerlichen
Minderheitsregierung von Premier Emil Boc diesmal unter anderem vor, dass dieser
dem PD-L-nahen Präsidenten Traian Basescu die Wiederwahl sichern wolle.
Entgegen diversen Medienberichten, nach welchen die gesamte Opposition hinter
dem Misstrauensantrag der PNL steht, ist die Liberal-Demokratische Partei
unterdessen optimistisch den Misstrauensantrag am Dienstag zu überstehen. Dies
sei eine Zeit in der Rumänien mehr als zuvor Stabilität brauche, einerseits um
sicher aus der Krise zu kommen und andererseits um die Präsidentenwahlen im
November vorzubereiten, erklärte der Vize-Chef der Liberaldemokraten, Gheorghe
Flutur. Rumänien sei ein EU-Mitglied und Flutur denke nicht, dass es notwendig
sei, im Vorfeld der Präsidentenwahlen zu "jonglieren", man müsse vielmehr
politische Reife beweisen.
Spekulationen
Die Spekulationen rund um einen vorzeitigen Rücktritt der amtierenden
Regierung um Zeit zu gewinnen wies Flutur zurück. Dies sei nicht in Betracht
gezogen worden und zudem sei die Emil Boc Regierung eine "verantwortungsvolle
Regierung", betonte Flutur.
Die Liberaldemokraten von Boc hatten erst vor zehn Tagen eine
Interimsregierung gebildet, nachdem sich die Sozialdemokraten (PSD) aus der
Koalition zurückgezogen hatten. Diese Übergangsregierung dürfte laut Verfassung
maximal 45 Tage im Amt bleiben. Durch einen Rücktritt würden die
Liberaldemokraten mehr Zeit gewinnen. Sie hätten 60 Tage zur Bildung einer neuen
Regierung und könnten sich damit bis zu den Präsidentschaftswahlen am 22.
November halten.
Die Abstimmung über den Misstrauensantrag findet am morgigen Dienstag statt.
Es wäre der erste Sturz einer Regierung im postkommunistischen Rumänien durch
einen Misstrauensantrag. Zuletzt überstand die Regierung Boc I am 24. September
eine Misstrauensabstimmung. (APA)