Rechte & Pflichten

Die Polizei, dein Freund und Helfer

9. Oktober 2009, 15:48
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    foto: christian fischer/der standard

    § 5 (2) Sicherheitspolizeigesetzes (SPG): Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht oder die es verlangen, mit „Sie'' anzusprechen.

Muss man sich jederzeit ausweisen können? Dürfen Polizeibeamte duzen? Über die Rechte und Pflichten der Exekutive

Wien - "Können Sie sich überhaupt ausweisen?" Ein Satz, den man von der heimischen Polizei des öfteren hört. Allerdings besteht für österreichische Staatsbürger keine allgemeine Ausweispflicht. Soll heißen, generell muss man sich nicht ausweisen können; man muss nicht in ständiger Erwartung einer möglichen Kontrolle einen Lichtbildausweis griffbereit haben. Die Polizei darf lediglich mutmaßliche Täter bei Verdacht auf eine strafbare Handlung kontrollieren, oder mögliche Zeugen einer solchen. Anders verhält es sich in Bezug auf Nichtstaatsbürger: Sie sind laut Fremdenpolizeigesetz dazu verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können.

Hinzuziehen einer Vetrauensperson

Dass viele die Polizei weniger als Freund und Helfer, denn als potentiellen Feind wahrnehmen, liegt nicht zuletzt an mangelndem Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten. So hat beispielsweise jeder, der Ziel einer so genannten "Beamtshandlung" wird, nicht nur das Recht, den Grund dafür zu erfahren, sondern auch eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Das könnte in der Praxis so aussehen: Beim Schwarzfahren erwischt und keinen Ausweis dabei. Es kommt zu einer Diskussion mit den Beamten, die Stimmung ist gespannt, man fühlt sich angegriffen - und bittet einen Passanten kurzfristig als Vertrauensperson die Sache zu beobachten. "Eigentlich profitieren sowohl Polizei, als auch Beamtshandelter vom Hinzuziehen einer Vertrauensperson", sagt Stefan Radinger, juristischer Berater der ZARA-Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus während eines Seminars über Befugnisse der Polizei an der Volkshochschule Brigittenau. "Beide Seiten sind dadurch gezwungen, sich korrekt zu verhalten." Die Vertrauensperson dürfe nicht weiter als maximal fünf Meter weggewiesen werden (falls sie andernfalls die Amtshandlung stört) und habe, wie auch der Beamtshandelte selbst, das Recht, die Dienstnummer des handelnden Beamten zu erfahren. In der Praxis zieren sich manche Beamte, ihre Dienstnummern zu nennen. "Es wäre einfacher, wenn diese sichtbar an der Uniform angebracht wären", sagt Radinger.

Die Polizei auf Hausbesuch

Das Durchsuchen von Räumen und Fahrzeugen ist der Exekutive nur bei "Gefahr im Verzug" ohne richterlichem Durchsuchungsbefehl erlaubt, also bei Fluchtgefahr oder dem begründeten Verdacht, es könnten Beweismittel vernichtet werden. Ansonsten muss der Durchsuchungsbefehl eine exakte Auflistung dessen enthalten, was zu finden erhofft wird. Bei einer Hausdurchsuchung muss außerdem ein Zeuge anwesend sein.

Rechte nach Festnahme

Ist es zu einer Festnahme gekommen, hat der Verdächtige das Recht, spätestens auf der Polizeistation Haftgrund und Tatverdacht in einer, ihm verständlichen Sprache zu erfahren. Ebenso darf er eine Vertrauensperson oder einen Anwalt anrufen. Bei der folgenden Einvernahme gilt das "Entschlagungsrecht", sprich, es ist möglich, die Aussage zu verweigern, was allerdings in einer U-Haft-Zelle enden kann. Während des Verhörs müssen Pausen gemacht werden; auch Trinken und der Gang auf die Toilette sind erlaubt. Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung ist nur über eine Dauer von maximal 48 Stunden zulässig.

Verwahrungshaft ist ohne richterliche Bewilligung nur möglich, wenn man auf frischer Tat ertappt wird, oder aber bei Gefahr im Verzug, soll heißen bei Flucht-, Verdunklungs-, oder Tatbegehungsgefahr. Sie darf maximal vier Tage dauern. "Die Zeitspannen sind deshalb so großzügig bemessen, weil die Paragrafen noch aus einer Zeit stammen, als Gefangene mit Kutschen transportiert wurden", sagt Radinger. "Und geändert wurden sie wohl deshalb nicht, weil sie der Exekutive entgegenkommen."

Beschwerden bitte später

Grundsätzlich gilt: Beschwerden sind möglich, wenn Exekutivbeamte gegen die so genannte Richtlinienverordnung verstoßen haben. Etwa wenn die Menschenwürde aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, politischen Auffassung oder der sexuellen Orientierung missachtet wurde. Auch die Durchsuchung des Körpers durch einen Beamten des anderen Geschlechts gilt als Grund für eine Beschwerde, ebenso wie das oft und gerne gebräuchliche Duzen.

Eine Beschwerde muss innerhalb von sechs Wochen bei einem Unabhängigen Verwaltungssenat (Anm.: einer weisungsfreien Verwaltungsbehörde der Länder zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung) erfolgen. Der Haken an der Sache: Es kann den Beschwerdeführer zwischen 400 und 800 Euro kosten. Einfacher, aber auch weniger wirkungsvoll ist es, an den Beschwerdebeamten der Bundespolizeidirektion zu schreiben. "Die Folge können Disziplinarmaßnahmen für den Beamten sein", sagt Radinger, "oder ein Klaglosstellungsgespräch, bei dem sich die Betroffenen an einen Tisch setzen und sich die Sache ausreden." (bock, derStandard.at, 09.10.2009)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 268
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T-Minus1
00
19.10.2009, 12:21
Beamtshandelt ............

~Verdunkelungs u. Fluchtgefahr,
~Durchsuchungen bei "Gefahr im Verzug"
~Wiederstand gegen die Staatsgewalt ect,ect,.

All das obliegt in seiner Rechtsabhandlung im Ermessen der amtshandelten exekutiven Person. Denn all das ist auch konstruierbar. Wiederstand gegen die Staatsgewalt kann praktisch immer formuliert werden, vor allem aber dann wenn die ange haltene Person nicht zuletzt keine oder eine mindere gesellschaftliche und soziale Position hat.
Den im Recht zu sein und es durchsetzen (können) sind immer noch 2 paar Schuhe, dass sollte der/die beamtshandelnde BürgerInnen bedenken ehe sie eine Dienstnummer verlangen oder auf das Recht einer Vertrauensperson pochen.


Extrabreit
02
12.10.2009, 16:28
Wurde mal in Deutschland um 3 Uhr früh

in einem kleinen Kaff aufgehalten, nur zur Kontrolle.
Die beiden waren derartig freundlich, haben sich mit Namen vorgestellt und mir auch erklärt, warum sie mich aufhalten.
Ich hab mit unserer Polizei zwar auch noch keine negativen Erfahrungen gehabt (weil ich auch immer höflich zu den Beamten bin), aber die beiden Deutschen waren einfach sensationell.

t-bonesteak
17
12.10.2009, 11:04
in 99% aller fälle lassen sich probleme mit polizisten problemlos vermeiden

wenn ich bei rot über die kreuzung fahre und angehalten werde, dann zahle ich meine strafe und fertig. und beginne das gespräch nicht mit "heast kiebara wos is? woa eh erst dunklorange".

respekt, den ich ich mir ja auch von polizisten mir gegenüber erwarte, muss ich ihnen schon auch zugestehen. und das hat nichts mit unterwürfigkeit oder obrigkeitshörigkeit zu tun. in ruhigem sachlichem ton kann man fast alles bereden ohne es zu einer auseinandersetzung kommen zu lassen.

Artischoke
03
13.10.2009, 03:44

da geb ich dir recht, allerdings gibt es noch zwei Vorraussetzungen: Hautfarbe und Deutschkenntnisse

Extrabreit
03
12.10.2009, 16:31
Genau das ist das Problem.

Die Leute fangen mit einem Polizisten zu diskutieren an, obs nun noch dunkelgrün oder hellgelb war, anstatt tunlichst das Maul zu halten und zu bezahlen.
Auch hören die Beamten andauernd: "Gehts Verbrecher fangen und sekkierts net die Autofahrer".
Und das meist, nachdem man zu schnell unterwegs war.
Den Menschen fehlt da das Rechtsverständnis, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung net eine Interpretationshilfe zur notwendigen Geschwindigkeit ist..

Tom Kranich
54
11.10.2009, 16:24

Radinger, ein Gutmensch der alten Schule: "Dienstnummern sichtbar tragen". Am besten gleich Name, Anschrift und Kontonummer dazu...

Dass die Polizei heutzutage mit mangelnder Respektsauffassung durch einige Personenschaften, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, konfrontiert ist, sieht ZARA nat nicht, aber man bekritelt einfach lieber mal prophylaktisch die Exektive, bevor man irgendetwas anderes tut.

Artischoke
21
13.10.2009, 03:40

Jo, Name wär auch nicht schlecht. Und hey, ein Polizist der nichts zu verbergen hat...
Es gehört zum Rechtsstaat, dass Organe für die Rechtmäßigkeit ihrer Amtshandlungen betroffenen Individuen gegenüber einstehen müssen.
Was andres wirds erst wenn Gruppen sich stark genug fühlen mit Vergeltungsmaßnahmen gegen Polizisten zu reagieren, Mafia und solche Geschichten, dann kann man über Anonymität reden.

melora
06
12.10.2009, 11:04
Name ist eine gute Idee ...

Anschrift und Kontonummer brauch ich nicht.

auf Leben und Brot
74
12.10.2009, 08:19
...mit mangelnder Respektsauffassung....

Respekt muß man sich erarbeiten!
eine Uniform produziert keinen Respekt.

Extrabreit
05
12.10.2009, 16:33
Seltsame Auffassung..

Ich hab Respekt jedem gegenüber, solange ich nicht durch Handlungen oder Aussagen vom Gegenteil überzeugt werde.
Wie mit solchen Postings zB...

Machiavelli, Niccolo
 
35
12.10.2009, 07:42
ad gleich Name und Anschrift und Kontonummer...

Wieso nicht, wer nichts zu verbergen hat ...

Erwin Wolfram
01
11.10.2009, 16:05

man muss auch sagen, das wenn man kutschenparagraphen anwendet manche denken koennen man sehnt sich in die zeit zurueck und man wird dann dorthin zurueckgebombt, was ich nicht will. ich verstehe also nicht warum es keine juristen gibt, die die gestze anpassen. wuensche die sich mehr konflikte, die sie "regeln" koennen? wobei durchs recht kommt es nicht zu einer regelung, erfahrungsgemaess nicht sehr.

opti
05
11.10.2009, 15:16
woran erkennt denn der her inspekta einen ausweispflichtigen nichtoesterreicher ?

an der haarlaenge oder an der hautfarbe?

und wenn er sich irrt? muss er dann den gesehenen ausweis wieder vergessen ?

Bastet1970
00
11.10.2009, 16:42

Dunkle Haar und Augen reichen durchaus, um vorsichtshalter einmal verdächtigt zu werden, Nichtösterreicher zu sein.

A. E. Neumann
11
11.10.2009, 13:46
Ich wäre ja...

...für einen Barcode am Unterarm. Damit es keine Mißverständtnisse gibt.

wackelkandidat
02
11.10.2009, 11:51

ich frag mich oft, wieso man überhaupt Polizist wird?

Die können doch nicht alle solche Philanthropen sein, die die Welt vom Bösen befreien wollen um Gutes zu schaffen.
Oder so tugendhafte Staatsbürger...

8uddh48r0t
61
12.10.2009, 15:07
99% Machos die es geil finden Macht zu haben und auszuüben

nix mit Philantropen usw... die wählen andere Berufe

derPolizist
01
13.10.2009, 01:44

ich finde es toll, dass sie 99% aller Polizisten kennen... oder ist das etwa ein Vorurteil? Ach so, ich vergaß, dass ist bei der Beurteilung von Polizisten ja durchaus erlaubt...

Neil da Silva
01
11.10.2009, 13:58
Am Anfang durchaus

aber es kann schon vorkommen, dass dem einen oder anderen der Dienst das nach und nach austreibt...

Sand
42
11.10.2009, 09:58
"... Sie sind laut Fremdenpolizeigesetz dazu verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. ..."

die centrale botschaft der österreichwerbung:
willkommen in österreich aber nur wenn du stets deinen reisepass/personalausweis am eigenen körper trägst, sobald du eu-/schengen-ausländer das ö. bundesgebiet betrittst.

ö. ein polizeistat?!

ps: ö. ist nicht allein mit dieser anti-eu-rechtslage. was sagt der europäsche gerichtshof zu dieser rechtswidrigen und diskriminierenden behandlung von ausländischen eu-bürgen?



Eine Kreatur
00
11.10.2009, 12:41
in deutschland muss sich JEDER IMMER ausweisen können .. also dort gibt es keine unterscheidung ..

naja .. das ist wohl das überbleibsel der autoritären vergangenheit ..

ich bin froh, dass zumindest österreichische staatsbürgerInnen sich nicht jederzeit ausweisen müssen .. aber mit dem hinweis auf die executierbarkeit und kontrolle von zb. gesetzen, regelungen usw. wird wohl in österreich eher eine anpassung an deutschalnd durchgehen ..

kontrollen von schwarzarbeiterInnen werden erschwert, wenn eine identifikation nicht so leicht möglich ist .. egal ob in- oder ausländischer herkunft ..

die ausweispflicht erleichtert den behörden die arbeit ungemein, andererseits, wer einen führerschein hat, kommt der ausweispflicht ja automatisch nach .. und kreditkarten und sonstige informationsquellen tragen wir meist auch immer mit uns herum ..

golem schmolem
40
11.10.2009, 02:01
müssen also sie sagen, so so...

darf man denn umgekehrt herr inschbektor sagen, oder ist das schon beamten-beleidigung?

und wie siehts aus mir "sie oaschl***"??

Stalker Tarkov
00
11.10.2009, 13:32
Wenn er Inspektor ist,...

...warum nicht? Und wenn Sie jetzt meinen:"Inspektor gibt's kan!", dann stimmt das mittlerweile nicht mehr.

derPozilist
43
10.10.2009, 21:00

Alle sind verdächtig!

jcMaxwell
01
11.10.2009, 09:52

'alle' schließt exekutivbeamte auch mit ein, oder?

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