Frankfurt/Main - In Deutschland hat es erneut zwei Übergriffe in U-Bahn-Stationen gegeben. In Frankfurt wurde ein Streitschlichter von drei Frauen attackiert und schwer verletzt. In München, wo vor wenigen Wochen ein Mann zu Tode geprügelt wurde, ist ein Paar mit Schlägen und Tritten verletzt worden.

In der Frankfurter U-Bahn griffen Mittwochabend drei angetrunkene junge Frauen den 51-jährigen Mann an und verletzten ihn schwer. Keiner der Augenzeugen eilte dem getretenen Mann zu Hilfe. Eine Frau bat mehrere Augenzeugen, dem 51-Jährigen zu helfen. Doch sie stieß auf taube Ohren. Dutzende Menschen verfolgten nach Angaben der Polizei die Attacke des Frauen-Trios gegen den Mann, ohne einen Finger zu rühren.

Alles fing im Abendverkehr in einer gut besetzten U-Bahn an. Ungefähr um 19.40 Uhr gerieten die drei Frauen - 17 bis 19 Jahre alt - in heftigen Streit miteinander. Sie wurden laut und handgreiflich. Als ein Fahrgast den Versuch machte zu schlichten, wendete sich die geballte Aggression des Trios gegen ihn, bis die Situation eskaliert. Die Frauen vergaßen ihren Streit untereinander und stürzten sich auf den 51-Jährigen. Bei der nächsten Station wurde der Mann aus der Bahn gestoßen. Er stürzte mit dem Kopf gegen einen Mistkübel und wurde so lange getreten, bis der U-Bahnfahrer hinzukommt. Die jungen Frauen flüchteten, wurden aber wenig später gefasst.

In München verletzten am Dienstag zwei vorbestrafte Gewalttäter im Alter von 16 und 19 Jahren bei einer Haltestelle der U-Bahn ein junges Paar mit Schlägen und Tritten. Dem 21-Jährigen traten sie gegen den Kopf, als er bereits am Boden lag, wie die Polizei München am Donnerstag mitteilte. Der Student erlitt bei dem Angriff Prellungen im Gesicht und am Hinterkopf und musste im Krankenhaus behandelt werden. Seiner 19-jährigen Freundin trat einer der Schläger gegen das Schienbein. Erst als ein Passant sich einmischte, ließen die Angreifer von dem Mann ab.

Der 19-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen, der 16-Jährige am Donnerstag. Gegen beide erging Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. (APA/ag.)