Ein Sieg für Medienfreiheit in Slowenien: Das Obergericht in Ljubljana hat einen Maulkorberlass gegen die Tageszeitung "Dnevnik" im Fall des italienischen Unternehmers Pierpaolo Cerani aufgehoben. Das Instanzgericht gab der Beschwerde der Zeitung gegen die einstweilige Verfügung, mit der "Dnevnik" unter Androhung drakonischer Geldstrafen die Berichterstattung über Korruptionsvorwürfe gegen den italienischen Unternehmer untersagt wurde, statt.

In seiner Entscheidung gab das Gericht dem Recht der Öffentlichkeit auf Information den Vorzug gegenüber den Persönlichkeitsrechten Ceranis. Im Urteil finden sich Formulierungen, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) regelmäßig in Entscheidungen zur Pressefreiheit verwendet werden, etwa über das Recht der Medien auf die Veröffentlichung selbst von Informationen, "die schockieren oder beunruhigen", weil es ohne Pluralismus keine demokratische Gesellschaft gebe.

Einstweilige Verfügung

Der Triestiner Unternehmer hatte Anfang August beim Kreisgericht Ljubljana eine einstweilige Verfügung erwirkt, die drakonische Strafen vorsah, sollte "Dnevnik" über Zweifel an seiner lauteren Geschäftsgebarung berichten. Cerani hatte behauptet, die Zeitung hätte mit seiner Berichterstattung seine Ehre und guten Ruf verletzt. Das Gericht drohte der Zeitung für jeden kritischen Artikel über Cerani eine Strafe von 50.000 Euro an, bis zu einem Gesamtbetrag von 500.000 Euro. Den Justiz-Maulkorb für "Dnevnik" hatten damals auch die Medienfreiheitsorganisation "Reporter ohne Grenzen" (RSF) und das Internationale Presse-Institut (IPI) kritisiert.

Das Obergericht betonte in seiner Beschlussbegründung, dass die Persönlichkeitsrechte der Einzelpersonen nicht unbegrenzt wirkten, sondern mit Rechten anderer begrenzt seien. Das Kreisgericht habe es versäumt zu beurteilen, wo die Grenze zu ziehen sei, monierten die Instanzrichter. "Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen kann nicht so weit reichen, dass er verlangen könnte, öffentlich nicht erwähnt zu werden. Sein Recht kann auch nicht so weit reichen, dass er bestimmen könne, wie er in der Öffentlichkeit zu erwähnen sei."

"Gute Nachricht" für die Medienlandschaft

"Dnevnik"-Chefredakteur Ali Zerdin begrüßte den Beschluss des Oberberichts als "gute Nachricht" für seine Zeitung, Sloweniens Medienlandschaft und die Öffentlichkeit. "Der Beschluss des Laibacher Obergerichts wichtig, weil es praktisch darstellt, bis wohin das Recht der Öffentlichkeit auf Information reicht", schrieb Zerdin in einem Kommentar in "Dnevnik" (Donnerstagsausgabe). Ceranis Anwälte kündigten indes an, den guten Ruf ihres Mandanten weiterhin mit allen juristischen Mitteln vor unzulässigen und unbegründeten Angriffen schützen zu wollen.

Cerani steht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses in Slowenien, weil er die Kontrolle über den bedeutenden Mischkonzern "Pivovarna Lasko" erlangt hat, dem auch zwei der drei wichtigsten Tageszeitungen des Landes gehören (die dritte ist "Dnevnik"). Vor dem Erlass der einstweiligen Verfügung hatte "Dnevnik" über Ceranis Verbindungen mit dem früheren italienischen Kronprinzen Vittorio Emanuele von Savoyen und seine Verwicklung in mehrere Skandale berichtet. An einem dieser Skandale soll auch der frühere bulgarische Regierungschef und vormalige König Simeon (II.) Sakskoburggotski (direkter Cousin von Vittorio Emanuele) beteiligt gewesen sein. In einem anderen Fall ging es um die Lieferung von ärztlichen Gütern fragwürdiger Qualität nach Eritrea.

Die Freude der slowenischen Medienlandschaft hält sich jedoch im Grenzen, denn die Justiz hat bereits einen weiteren Medienvertreter im Visier. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt angeblich gegen den "Dnevnik"-Enthüllungsjournalisten Rok Praprotnik, weil er im Korruptionsfall um den Ankauf von finnischen Patria-Radpanzern Geheimnisverrat begangen haben soll. Konkret gehe es um einen Bericht im Frühjahr, wonach Chefanklägerin Barbara Brezigar mit einem der im Fall Patria Verdächtigen in Kontakt gestanden sei. (APA)