Gutachten erschüttert Polizei-Verteidigung

7. Oktober 2009, 19:42
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    foto: apa/herbert p. oczeret

    Bei der Tatrekonstruktion sagte der zweite beteiligte Jugendliche, er und sein Freund seien geflüchtet - die Aussage wurde erhärtet

Notwehrversion des Polizisten, der den tödlichen Schuss auf den 14-Jährigen abgegeben hat, scheint nicht zu stimmen

Krems - Fix ist, dass in der Nacht vom 4. auf den 5. August in einem Supermarkt in Krems ein 14-jähriger mutmaßlicher Einbrecher von einem Polizisten erschossen worden ist. Aus Notwehr? Das sagen die beiden Beamten. Auf der Flucht? Das sagen die Hinterbliebenen und deren Anwältinnen. Und nun offenbar auch die Gutachter, die dem Vernehmen nach die Verteidigungsposition der Exekutive zerbröseln lassen.

Spurenauswertung scheint Aussage zu widerlegen

Die Oberösterreichischen Nachrichten und der Kurier hatten darüber berichtet, dass die Expertise die Beamten schwer belastet. Am Mittwoch wurden weitere Details bekannt. Die Angabe des Polizisten, der den tödlichen Schuss in den Rücken des Teenagers abgegeben hat, scheinen mit den wissenschaftlichen Auswertungen der Spuren durch einen Ballistiker, einen Chemiker und einen Gerichtsmediziner widerlegt.

Der Mann hatte stets behauptet, von zwei Vermummten attackiert worden zu sein und in Notwehr geschossen zu haben. Bei der Tatrekonstruktion vor einem guten Monat beteuerte er, er habe sich hingekniet und auf die Angreifer gezielt, sei durch ein Geräusch kurz abgelenkt worden, der Schuss habe sich gelöst, und als er aufsah, habe er erkannt, dass sich der Jugendliche mittlerweile weggedreht hatte.

Ganz anders stellen das laut Austria Presse Agentur die Gutachter dar. Der Schütze habe stehend aus 1,8 bis zwei Metern Entfernung auf den flüchtenden 14-Jährigen gefeuert. Bestätigt wird offenbar auch, was die Opferanwältinnen Eva Plaz und Nadja Lorenz stets behauptet haben: Entgegen der Aussagen der Polizisten war es am Tatort nicht stockdunkel, sondern die Lichtverhältnisse durchaus ausreichend.

Staatsanwaltschaft will Expertisen nicht kommentieren

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg will man die Expertisen nicht kommentieren. "Es wird sicher einige Tage dauern, bis die Kollegin ihre Schlüsse aus den Gutachten gezogen hat", sagt Sprecher Karl Schober. "Dann muss ein Vorhabenbericht erstellt werden, der an die Oberstaatsanwaltschaft und schließlich ans Justizministerium geht - wann eine Entscheidung fällt, kann ich nicht sagen."

Anwältin ohne Gutachten 

Opferanwältin Eva Plaz will vorerst keine Stellungnahme abgeben. "Ich habe das Gutachten bisher nicht bekommen, kann daher auch nichts zu den Inhalten sagen." Von Hans-Rainer Rienmüller, Verteidiger der beiden Polizisten, war bis Redaktionsschluss keine Reaktion auf das Gutachten zu erhalten.

Auf ihn könnte aber deutlich mehr Arbeit zukommen, als er gedacht hat. Denn kommt die Staatsanwältin zum Schluss, dass es sich tatsächlich nicht um die reine Notwehr gegen einen unmittelbaren Angriff gehandelt hat, könnte das eine deutlich höhere Strafe bedeuten.

Bisher ging es im Falle einer Anklage maximal um fahrlässige Tötung im Zuge einer Notwehrüberschreitung. Nun sind aber auch ein Prozess wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichen Ausgang oder aber absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen jeweils bis zu zehn Jahre) vorstellbar. (moe, DER STANDARD Printausgabe 8.10.2009)

Kommentar posten
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trace route
10
14.10.2009, 18:41
Warum wird "nur" gedacht an "absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge"? Das wäre der mutmaßliche Tatbestand, wenn der Polizist den davonlaufenden Jugendlichen durch einen Schuss ins Knie stoppen wollte, während der Schuss blöderweise

zu hoch dh in den Rücken ging und den Jugendlichen tötete.

Meiner Ansicht nach könnte es sich vielmehr durchaus um Totschlag handeln. Das wäre nämlich der mutmaßliche Tatbestand, wenn die Jugendlichen die Polizisten durch Erschrecken veräppelt hatten, und der Polizist "in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" dem davonlaufenden Jugendlichen in den Rücken schießt. Wenn er das sogar ohne "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" getan hätte, dann wäre es mutmaßlich gar Paragraph 75 also Mord, zumindest mit bedingtem Vorsatz ("hat bewusst den möglichen Tod des Jugendlichen in Kauf genommen").

Papiertiger
00
14.10.2009, 23:27

das ist klarerweise alles eine beweisfrage, nämlich die des vorsatzes.

der mordvorsatz wird aber nicht so einfach nachweisbar sein. viel eher wird wohl eine vorsätzliche körperverletzung mit todesfolge raussehen, vermute ich. aber schau ma mal

Brock
182
13.10.2009, 21:00
Ich glaube nicht an die Gutachter-Version

Wer sagt uns nicht, dass ein anderer Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt und nicht zu vergessen: ein Gutachter ist kein Richter! Ein Richter wird zu einem anderen Ergebnis kommen und die Notwehrsituation feststellen!!!

Die Verbrecher sind die Einbrecher und nicht die Hüter von Recht und Ordnung!!!

torch
 
00
14.10.2009, 19:49

Der gutachterliche Schluss ist / kann eine Version der Ergebnisse der Befundung sein. So lange die Fakten nicht im Detail bekannt sind ist jede Aussage dazu reine Spekulation. Darüber hinausstellt sich die Frage, ob auch tatsächlich alle relevanten Fakten erhoben wurden bzw. ob die Spurensicherung überhaupt ein klares Bild des Tatablaufes belegen kann, da viele Eingriffe durch weitere Personen das Spurenbild möglicherweise beeinflusst haben können.

trace route
12
14.10.2009, 18:48
Dafür glauben Sie an den Osterhasen und ans Christkind.

Gell?

auf Leben und Brot
15
14.10.2009, 11:15
Ich glaube nicht an die Polizei-Version

jacques05
12
14.10.2009, 22:00
dieses posting wähle ich persönlich zum besten...

mit so wenigen worten erklärt ein poster diese republik, diesen staat samt seinen protagonisten, den rechtsstaat an und für sich als furchtbar gescheitert.
es sagt mit einer unglaublichen kühle, dass der polizei nicht zu trauen ist, dass unter ihr lügner sind.
und richtig erschütternd ist, dass dieser poster vermutlich auch die vorangegangenen ereignisse, von
strasser über khg, bis eben zu diesem tödlichen schuß,
die darauffolgende völlige dreistigkeit der justiz kennt.
man kann es nicht besser schreiben.

apfelsaft
07
14.10.2009, 10:35

Unglaublich wie man nach all den Tatsachen die mittlerweile schon bestätigt sind, noch immer auch nur annähernd die Exekutive verteidigen kann. Bei jedem anderen Mord (ich will jetzt hier nicht über die gesetzliche auslegung von Mord diskutieren) werden immer höhere Strafen gefordert, kaum erschiesst ein Polizist einen jugendlichen werden soviele Geschichten wie nur nötig sind erfunden um diesen zu Verteidigen... Eigentlich erbärmlich

Tuncay
33
14.10.2009, 09:46
Brock

FALSCH,nicht die Jungen die ein paar netsch aus der Kasse stehlen wollten ,sondern die POLIZISTEN die dem unbewaffneten Jungen das LEBEN nahmen sind VERBRECHER.

tunguska
11
14.10.2009, 00:47
Wie kann ein vernunftbegabter Mensch nur so einen Brösel von sich geben...?

Natjef Romero
21
13.10.2009, 22:38

lassen Sie's bleiben Herr Inspektor

Echo Lon
26
8.10.2009, 23:55
Trifft es hier nicht die Falschen?

Ein Jugendlicher tot, einer schwer verletzt und ein Polizist, der mit 10 Jahren Gefängnis bedoht werden könnte... Wahnsinn!

Abgesehen davon, dass die beiden Bubis nicht hätten einbrechen gehen sollen, möchte ich die Frage stellen, die irgendwie in der Berichterstattung untergeht:

Wer ist dafür verantwortlich, dass die beiden Polizisten zusammen mit dem Angestellten (Metzger?) einfach in den Supermarkt spazieren? Warum warten sie nicht draußen zusammen mit Verstärkung, um den Überblick zu bewahren und die Buben (und eventuell flüchtende weitere Personen) beim Verlassen einzusammeln.

Dass Panik ausbricht, wenn man mit einer Zivilperson zwischen den Regalen steht und plötzlich mit den Einbrechern konfrontiert ist, ergibt sich von selbst.

hayseed
19
9.10.2009, 09:32

Dasselbe hab ich mich auch gefragt. Ist es professionelles Verhalten sich "blind" in eine potentielle Gefahrenzone zu begeben und dann hysterisch um sich zu ballern? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das Teil der Ausbildung ist. Einem Laien wie mir kommt das gelinde gesagt dilettantisch vor.

Aber was red ich, wir wissen doch alle, dass Polizisten vor dem Staatsanwalt unfehlbar sind.

139389
243
8.10.2009, 16:30

Wenn sich jemand an einem Ort befindet, wo er absolut nichts verlohren hat (z.B. ein 14-Jähriger in einem Supermarkt nach Mitternacht) und dieser von einer anderen für die Sicherheit zuständigen Person ertappt wird, dann gilt für die andere Person (Sicherheitsorgan) auf JEDEN FALL die Notwersituation!

Im Exil
00
25.11.2009, 12:15
Wenn sie von einem Duden erschlagen werden

dann fällt das auch unter notwer (sic!)

Joe_Chip
02
14.10.2009, 14:31
wenn dem so wäre

wären die letzten gut 60 Jahre umsonst gewesen.
"Wer irgendwo ist wo er nicht sein sollte wird erschossen" soooo hart geht es nicht einmal im Iran zu!

ad vocem
01
13.10.2009, 19:05
Nope.

Punkt.

ad vocem
12
13.10.2009, 19:03
Ich hoffe inständig ...

... dass sie kein Kieberer sind, dem auf der Wachstube grad fad ist und der sich die Zeit mit ein bissl Posten vertreibt!

Michael Bakunin
04
9.10.2009, 11:24

einfache antwort: nein.
damit eine notwehrsituation vorliegt, muss man angegriffen werden. die anwesenheit einer nicht befugten person, ist noch kein grund für notwehr.

hayseed
04
9.10.2009, 09:43

Lehsens mahl dass Wafengebrauchgesez.

Muhu
 
02
9.10.2009, 05:27

Mich würde ja interessieren, wie treffsicher meine Vorurteile sind: Sagen Sie mir bitte, welche Partei sie gewöhnlich wählen!

Hans der Wedler
05
8.10.2009, 21:28
Bitte

Den Paragraphen über Waffengebrauch für Polizisten zu lesen. Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht, und Menschenschäden sind um jeden Fall zu vermeiden. Billy the Kid wirds nicht gefallen, aber gsd ist es so lt. Gesetz.

Michael Bakunin
01
9.10.2009, 11:24

nicht nur für polizisten, für jeden gilt das.

FalscherProphet
02
8.10.2009, 21:27
Na genau: Man stelle sich vor,

es wird ein Nachtwächter in Geschäftsräumlichkeiten eingesetzt, ein falscher Alarm geht los, und die Exekutive versagt beim unerwarteten Zusammentreffen mit dem "Kollegen in Zivil" dermaßen fahrlässig:

Wird dann als "irtümlich begangene Notwehr" abgetan, oder wie...

lllaaa
05
8.10.2009, 21:02

also z.b. jeden gehsteig-radfahrer niederschießen?
wui, in ihrer welt möcht ich nicht leben.....

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