Einer der Punkte, auf die der Rechnungshof seine Kritik in der Causa Buwog aufgebaut hat, betrifft die Einweisungsrechte des Bundes (er darf Beamte in Wohnungen setzen) für rund 5540 Buwog-Wohnungen. Kritisiert wird, dass der Bund erst nach dem Verkauf an die Immofinanz (Februar 2005) darauf verzichtet hat; das habe den Erlös um an die 200 Mio. Euro verringert.

Tatsächlich hat der Bund bereits während des Verkaufsprozesses auf einen Großteil seiner Einweisungsrechte verzichtet. Die Eckdaten dafür wurden in einer Punktation (die damals von den Bietern heftig umstritten war) fixiert. Demnach bleiben die Einweisungsrechte 30 Jahre (ab dem Buwog-Verkauf, also bis 2034) bestehen, wenn Wohnungen nur weitervermietet werden. Für den Fall, dass der Buwog-Erwerber einzelne Wohnungen oder ganze Liegenschaften (für die Einweisungsrechte bestehen) verkauft, dann verzichtet der Bund auf sein Einweisungsrecht.

Diese Punktation wurde nach dem Zuschlag an die Immofinanz konkretisiert und dabei abgeändert - und zwar zugunsten des Bundes, erklärt man im Finanzministerium. Beim Verkauf von Wohnungen im städtischen Bereich (dort ist der Unterbringungsbedarf von Beamten höher als am Land; es geht um 2700 Wohnungen) muss die Immofinanz dem Bund Ersatzeinweisungsrechte auf andere Wohnungen einräumen. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.10.2009)