Heimische Regeln für Mana­gergehälter bleiben vage

7. Oktober 2009, 18:03

Neuer Kodex verzichtet auf Haftung des Aufsichtsrats

Wien - Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde der neue Rahmen für Managerbezüge in Österreich festgezurrt. Das Regelwerk hält sich weitgehend an die Empfehlungen des European Corporate Governance Forums und stellt nur Prinzipien auf:Obergrenzen für Gehälter finden sich ebenso wenig wie ein exaktes Verhältnis von Boni zu Fixbezügen. Auch die in Deutschland beschlossene Haftung des Aufsichtsrats für überhöhte Entgelte war in Österreich nicht konsensfähig. Aktionäre können das Kontrollgremium in die Pflicht nehmen, wenn dieses überhöhte Bezüge gewährt.

Übrig blieben einige Grundsätze, die der Arbeitskreis für Corporate Governance unter Leitung des Kapitalmarktbeauftragten des Finanzministeriums, Richard Schenz, ausarbeitete:

  • Boni Erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile "knüpfen an nachhaltige und langfristige Leistungskriterien und dürfen nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten" , heißt es. Die Unternehmen sollen betragliche oder prozentuelle Höchstgrenzen festlegen. Langfristig wird mit zwei Jahren definiert. Das EU-Pendant spricht sich abweichend davon für eine Frist von zwei bis vier Jahren aus. Diese Regelungen sollen auch für das Management unterhalb des Vorstands gelten.
  • Abfindungen Bei vorzeitiger Beendigung eines Vorstandsvertrags soll der Golden Handshake maximal zwei Jahresgehälter ausmachen und zudem nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags abgelten.
  • Beteiligungen Werden Stock Options (das Recht auf den Erhalt von Aktien am Unternehmen zu einem vorgegebenen Kurs) oder Aktien an das Management übertragen, sollen dafür Erfolgskriterien - zum Beispiel Kursziele - aufgestellt werden. Nachträgliche Änderungen der Bedingungen sind ausgeschlossen.

Bei derartigen Anreizprogrammen sollen die Manager auch ein "angemessenes Eigeninvestment" tätigen müssen. Für die begünstigten Aktien wird eine Behaltefriste von drei Jahren auferlegt. Die vom europäischen Forum aufgestellte Verpflichtung, einen Teil der Aktien bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen behalten zu müssen, wurde in Österreich nicht übernommen.

  • Zuständigkeit Fragen der Bezüge sollen von einem Vergütungsausschuss geregelt werden, der vom Aufsichtsrat eingerichtet wird. In diesem Ausschuss sind - im Gegensatz zu anderen Sondergremien - keine Arbeitnehmervertreter zugelassen.

Mit diesem Programm will der Arbeitskreis einer gesetzlichen Regelung zuvorkommen. Es handelt sich dabei lediglich um Empfehlungen, allerdings müssen Gesellschaften Nichteinhaltung oder Abweichungen begründen.

Dass die Punkte in Bezug auf die Vergütung nicht enger gefasst wurden, hängt mit der Besetzung des Arbeitskreises zusammen. Neben unabhängigen Experten und Behörden-Mitgliedern sitzen in dem Gremium in erster Linie Vertreter der börsennotierten Gesellschaften sowie der Arbeitgeberorganisationen. Gewerkschaft oder Arbeiterkammer sind in dem Arbeitskreis nicht repräsentiert. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.10.2009)

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10 Postings
also dann ...
00
11.10.2009, 10:57
mann o mann

welch eine schaum-schlägerei ...

Dalien
 
01
8.10.2009, 11:55
vollkommen korrupte SPÖ

genauso korrupt wie alle andern...aber hauptsache die hochbezahlten Parteiköpfe jammern...wieso wählt uns niemand mehr, wiesoooo nur?

jammerten die Schweinchen und schmatzen genüßlich weiter.

gistof
00
8.10.2009, 09:36
Warum soll es eine Obergrenze geben?

Was die Gesellschaft ihren Vorstandsmitgliedern zahlt oder nicht, ist Sache der Eigentümer. Wenn die Eigentümervertretung willens ist derart viel Geld rauszuschmeißen, dann ist das ihr Problem. Welche unglaublich hohen Managergehälter sollen denn davon betroffen sein?

Der elegante Herr von nebenan
 
00
8.10.2009, 11:40

Nein ist es nicht. Die Angestellten verlieren den Job für verantwortungsloses Management und die Steuerzahler wird auch schon mal gerne zur Kasse gebeten. BILLIARDEN wurden da überwiesen

sterngucker
 
01
8.10.2009, 10:54
Nein, ist es nicht

Es ist nämlich nicht das Geld der Eigentümer, sondern des Unternehmens, und das wird von den Angestellten erwirtschaftet, und von den Kunden finanziert. Obszön hohe Gehälter werden in die Preise hineinkalkuliert und schmälern den Topf, aus dem die Gehälter gezahlt werden. Daher sind es auch nicht nur die Eigentümer, die geschädigt werden.

KTHXBYE
00
7.10.2009, 21:37

Warum auch konkret werden wenn mit ein bissl lavieren mehr rausschaut, nicht wahr?

sag mir alles
00
7.10.2009, 20:19
wenn manager für sich selbst aushandeln

kann nur vage dabei raus kommen - wenns um einschnitte geht....
gehts aber um erhöhung und mehr boni, gehts plörtzlich einfacher

Bertel Mann
00
7.10.2009, 19:06
Wir wollen jetzt ganz lieb sein...

Management Quatscher
00
7.10.2009, 22:56

Wir lassen auch einen schönen CSR-Bericht erstellen.
Das hat in den letzten Jahren doch auch geholfen. Nicht ?

4311503
02
7.10.2009, 18:16

Der Coporate Governance Codex ist nicht einmal ein Gesetz sondern eine freiwillige Geschichte. Wie soll der denn bitte Haftungen für Aufsichträte festlegen?

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