Wien - Rechtsberater des Vereins Ute Bock haben in Zusammenhang mit dem Zwist um die angebliche Weitergabe hochsensibler Daten von Schubhäftlingen an Vertreter deren Heimatländer auf ein entsprechendes Erkenntnis des Asylgerichtshofs hingewiesen. Dieser gab Ende Mai der Beschwerde eines gambischen Schubhäftlings statt, der sich unter anderem ins Treffen geführt hatte, dass Vertreter einer Delegation aus seinem Heimatland Kenntnis von seinem Asylverfahren in Österreich hatten und ihn bei seiner Vorführung in der Schubhaft gedroht hätten.

Die erstinstanzliche Bescheidbegründung des Bundesasylamtes habe sich als "derart mangelhaft" erwiesen, dass den "wesentlichen Behauptungselementen des Beschwerdeführers (...) nicht ohne weiteres entgegengetreten werden kann", so der Asylgerichtshof. Der 23-Jährige hatte angegeben, dass er im Gefängnis Besuch einer gambischen Delegation erhalten hätte, die seinen Asylakt überprüft hätte. Diese Delegation würde mit dem Präsidenten Gambias zusammenarbeiten, sodass dieses nun alles über den Beschwerdeführer wisse.

Außerdem sagte er, dass die Mitglieder der Delegation ihm in der Sprache Mandinga mitgeteilt hätten, dass sie mit ihm abrechnen würden, wenn er nach Gambia zurückkehre. Er habe auch ein Papier in Händen der Delegation gesehen, auf dem die Abkürzung BAA (für Bundesasylamt, Anm.) gestanden sei. Er hätte nunmehr große Angst, weil die Delegation erfahren habe, dass er Asyl beantragt, schlecht über sein Land gesprochen und die Behörden dort in Misskredit gebracht habe.

Bundesasylamt schenkte den Angaben keinen Glauben

Das Bundesasylamt schenkte den Angaben in Bezug auf den Besuch der Delegation keinen Glauben, unter anderem mit Bezug auf einen Erlass des Innenministeriums, wonach die Übermittlung personenbezogener Daten eines Asylwerbers an dessen Herkunftsstaat unzulässig sei und ausländischen Behörden überhaupt keine Daten bekanntzugeben seien, "die Rückschlüsse auf ein in Österreich durchgeführtes Asylverfahren zuließen".

In diesem Fall gäbe es keine Anhaltspunkte, dass der Erlass nicht befolgt worden sei, so der Asylgerichtshof über die Argumente des BAA. Das Bundesasylamt habe sich dabei auf eine telefonische Rücksprache mit dem beim Besuch der Delegation diensthabenden Beamten gestützt. Dieser versicherte, es sei bei dem Besuch nur darum gegangen festzustellen, ob der 23-Jährige wirklich aus Gambia sei. Das Vorbringen des Schubhäftlings sei als reine Schutzbehauptung zu werten, außerdem führte das BAA dazu einen Aktenvermerk an.

Dieser Argumentation schloss sich der Asylgerichtshof nicht an: Der betreffende Vermerk sei dem gesamten Akt nicht zu entnehmen. Außerdem gäbe es "keinerlei Anhaltspunkte im Akt", dass entweder ein der Sprache Mandinga kundiger Dolmetscher dem Gespräch zwischen der Delegation und Beschwerdeführer beigewohnt hätte oder "der diensthabende Beamte selbst der Landessprache des Beschwerdeführers kundig wäre". Somit "bleibt fraglich, wie der diensthabende Beamte zum Ergebnis gelangen konnte, dass die Behauptung des Beschwerdeführers, die gambische Delegation hätte ihn bedroht, nicht zutreffe", so der Asylgerichtshof.

Fragwürdige Heimreisezertifikate

In diesem Zusammenhang meldete sich am Mittwoch auch die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun zu Wort: Die Vorgehensweise, "mit fragwürdigen Heimreisezertifikaten Menschen um jeden Preis abzuschieben zu versuchen, bringt Österreich an den Rand des menschenrechtlichen Abgrunds und Menschen in Lebensgefahr", meinte sie in einer Aussendung.

Kritik kam auch an der für Dienstagabend angesetzten Abschiebung: Rechtsberatern der Caritas und des Vereins Ute Bock dürfte "von der Fremdenpolizei mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt worden sein", mit ihren Schützlingen Kontakt aufzunehmen. "Diese Vorgehensweise ist klar rechtswidrig und schreit nach Aufklärung", so Korun. (APA)