Eine deutsche Sekretärin bediente sich am Firmen-Buffet und wurde nach 34 Jahren im Unternehmen entlassen
Dortmund - Ein neuer Streit um eine Entlassung wegen eines
Bagatelldelikts beschäftigt die deutsche Justiz. Wegen des Verzehrs zweier
Brötchenhälften von einem Firmen-Buffet droht einer Chefsekretärin des
Bauverbands Westfalen die Entlassung. Das Arbeitsgericht Dortmund
verhandelt voraussichtlich am 14. Jänner 2010 über den Fall, wie ein
Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Arbeitgeber hatte am Dienstag die bei
einem Gütetermin vorgeschlagene Lösung abgelehnt, die Entlassung in eine
Abmahnung umzuwandeln.
In dem Fall geht es um eine 59-jährige Sekretärin, die bereits seit 34 Jahren
für den Verband tätig war. Sie hatte laut Gericht im vergangenen Juli einen
Imbiss für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet. Dabei nahm sie
sich selbst zwei halbe Brötchen mit Aufschnitt und ein Stück Faschierte
Laibchen. Dies hatte sie auch sofort zugegeben, als sie darauf angesprochen
wurde.
Bei dem Gütetermin am Dienstag hatte die Sekretärin nach Angaben des
Gerichtssprechers argumentiert, beim Bauverband sei auch in der Vergangenheit
von solchen Büffets gegessen und dies auch geduldet worden. Selbst der frühere
Geschäftsführer habe sich gelegentlich bedient. Sie sei der Meinung gewesen, ihr
Verhalten sei in Ordnung. Dagegen betrachtet der Arbeitgeber das
Vertrauensverhältnis als zerstört und beharrt auf der Entlassung.
Frage des Maßstabs
Das Gericht hatte dem Sprecher zufolge darauf hingewiesen, dass grundsätzlich
auch der Diebstahl geringwertiger Dinge eine Entlassung rechtfertige. Allerdings
müssten die Interessen abgewogen werden. Für die Klägerin spreche ihr
langjähriges Arbeitsverhältnis beim Bauverband. Zudem habe sie keineswegs
heimlich gehandelt und ihr Verhalten auch sofort zugegeben.
Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek,
forderte am Mittwoch die Rücknahme der Kündigung. "Wir dürfen nicht dulden, dass
Manager trotz Fehlspekulationen in Millionenhöhe dicke Abfindungen kassieren und
kleine Leute wegen eines Wurstbrötchens auf die Straße gesetzt werden", sagte
er. Dies sei "unmenschlich und unmoralisch". Groschek forderte die
Mitgliedsunternehmen des Verbandes auf, Druck auf die Verantwortlichen
auszuüben.
Entlassungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen.
Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der
wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage
der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte. Im
baden-württembergischen Radolfzell kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um
ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere
Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte. (APA/AP)