Die Tricks der Fremdenpolizei

06. Oktober 2009 18:21

Wie die Fremdenpolizei versucht, unliebsame Ausländer abzuschieben

Wien - Die Fremdenpolizei befindet sich mitunter in dem rechtlichen Dilemma, dass sie Fremde, die in Österreich mit einem Aufenthaltsverbot belegt sind, nicht abschieben kann. Etwa, wenn Herkunftsländer keine sicheren Drittstaaten sind oder, wie erst kürzlich vom Verfassungsgerichtshof festgestellt, noch ein Antrag auf eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung abgewartet werden muss. Um trotzdem ihren Auftrag zu erfüllen, können Behördenvertreter recht erfinderisch werden und verstoßen offenbar manchmal selbst mit fragwürdigen Tricks gegen geltende Bestimmungen.

Am Dienstag sollten aus Wien wieder einmal mehrere Schubhäftlinge aus Nigeria und Gambia per Charterflugzeug abgeschoben werden. Doch die Rechtsberatung des NGO-Flüchtlingsprojekts von Ute Bock machte gegen die von der EU-Agentur Frontex organisierte Aktion mobil. Die Fremdenpolizei soll die Heimreisezertifikate aus den Herkunftsländern der Betroffenen mit illegalen Mitteln besorgt haben. Konkret geht es darum, dass in der Korrespondenz mit der nigerianischen Botschaft auf eine strafrechtliche Verurteilung der Schubhäftlinge hingewiesen wurde - das entsprechende Formblatt liegt dem Standard vor. "Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz", stellt Rechtsberaterin Karin Klaric fest.

Und nicht nur das: Nigerianer müssen in ihrer Heimat zusätzlich mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen, wenn sie im Ausland "das Ansehen Nigerias in Verruf bringen", wie es in Dekret 33 der nigerianischen Verfassung heißt. Derartige Doppelbestrafungen sind nicht menschenrechtskonform.

Keine konkreten Akteninhalte

Im Innenministerium heißt es dazu, dass keine konkreten Akteninhalte übermittelt worden seien. "Seit einigen Wochen werden außerdem Straftaten in der Korrespondenz mit Botschaften überhaupt nicht mehr erwähnt", erklärte Ministeriumssprecher Rudolf Gollia auf Anfrage des Standard. In einem anderen Fall soll bloß der Verdacht einer Straftat erwähnt sein, um die Botschaft zur Ausstellung der Rückkehrzertifikate zu bewegen. "Wenn das stimmt, war es ein Fehler", so Gollia.

Ein Schubhäftling aus Gambia wiederum soll von einer Regierungsdelegation aus seiner Heimat eingeschüchtert worden sein. Laut einem Erkenntnis des Asylgerichtshofes hat die Fremdenpolizei Schwechat den ominösen Besuch einfach in die Zelle gelassen. Über das Gespräch gibt es keine Aufzeichnungen, weil kein Dolmetscher gerufen wurde.

Die hohe Kunst der Diplomatie bemüht die Fremdenpolizei auch im Fall eines 26-jährigen Bosniers. Weil bisherige Versuche, den jungen Mann, der seit mehr als 17 Jahren in Österreich lebt und hier auch eine fünfjährige Jugendstrafhaft abgesessen hat, abzuschieben, gescheitert sind, will ihm die Behörde jetzt plötzlich eine serbische Staatsbürgerschaft verpassen. In Serbien lebt sein Vater, den hat der (laut Reisepass) Bosnier aber seit 1998 nicht mehr gesehen. Seine Mutter und die beiden Schwestern sind mittlerweile Österreicherinnen, der 26-Jährige war nach Tilgung seiner Strafe vor fünf Jahren durchgehend beschäftigt. "Nach den jugendlichen Dummheiten ist er voll resozialisiert und integriert", meint seine Rechtsvertreterin Astrid Wagner. Sie drängt nun auf eine humanitäre Entscheidung.

Momentan lebt der Bosnier jedenfalls als U-Boot, seinen Job hat er aus Angst vor der Fremdenpolizei aufgegeben, zur Mutter kann er auch nicht mehr, weil die Polizei jede Woche die Wohnung auf den Kopf stellt. (Michael Simoner, DER STANDARD Printausgabe, 07.10.2009)

 

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Bettina92
28.01.2010 08:48
van.der.stiege
16.12.2009 10:34
Nigerianer müssen in ihrer Heimat zusätzlich mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen, wenn sie im Ausland "das Ansehen Nigerias in Verruf bringen"

zieht man sich dadurch nicht "verbrecher" heran?? wenn ö solche menschen konsequent abschiebt wär es eine doppelte lektion fuer den betroffenen. haft in ö und nochmals haft in nigeria!

wenn ö jedoch sagt, dass es unmenschlich und unzumutbar ist diese menschen nach nigeria zurueckzuschicken so ist es fuer jeden verbrecher ja nur eine einladung. denn selbst gefängnis in ö duerfte zu einer rueckkehr nach nigeria die bessere alternative sein.

also irgendwas läuft da falsch. wenn man verbrecher auch noch belohnt!

Ober Heinzi
15.12.2009 10:07
5 Jahre Jugendstrafe

Na der arme Bub - wird er wohl einen Kaugummiautomaten aufgebrochen haben - Lausbubenstreich.

Baba und foi net, Verbrecher haben wir hier genug!

Wolfi77
08.10.2009 22:10
bin schon erstaunt

es ist schon erstaunlich dass sich offensichtlich eine Personengruppe in Österreich nicht an die Gesetze halten muss. (Ich meine damit die Polizei)

Wir haben ein Datenschutzgesetz und warum sollte sich die Polizei nicht auch an die Gesetze halten müssen?

little django
 
09.10.2009 08:14

das hat mit der eigentlichen polizei nichts zu tun.
die verfehlungen macht die "fremdenpolizei" - die aufenthaltsbehörde und die gehört zum magistrat od. der bh.

Srta. Ofelia
08.10.2009 16:15

Nun ja, entweder hat er Anspruch auf Asyl oder nicht. Wenn er Zuhause nicht verfolgt wird, dann hat er eben auch keinen Anspruch auf Asyl. Und in diesem Fall wurde wohl entschieden, dass es in Bosnien (Das eine EU Mitgliedschaft anstrebt) dieser Herr wohl nicht wirklich verfolgt wird.

Wenn Sie meinen er sollte trotzdem hier bleiben dürfen, weil er so gut integriert ist, dann ist das etwas anderes. Aber gut integriert und fünf Jahre Jugendhaft passen irgendwie nicht wirklich zusammen.

Max Normal
08.10.2009 16:09
Ich bin schockiert vom Ute-Bock-Bashing hier im Forum!!

Was denn bitte schön ist am starken sozialen Engagement und der direkten Hilfeleistung für die schwächsten unserer Gesellschaft dieser aufopfernden Dame denn so verachtenswert?

Scheinbar rückt selbst das standard.at Forum immer weiter nach rechts…

Ober Heinzi
15.12.2009 12:54
das ist ganz einfach:

Jeder Asylwerber der zu Recht sich in Ö aufenthält wird vom österreichischen Staat (auch das zu Recht) verpflegt, einquartiert und bekommt ein kleines Taschengeld.

D.h. kein Asylwerber der sich legal in Ö aufhält hat Grund sich auch nur annähernd aufzuregen über den Gastgeber!

Jene die sich aber illegal hier aufhalten - sei es nach einem neg. Asylbescheid oder jene die überhaupt nicht registriert sind, werden nicht (mehr) vom Staat versorgt (auch das zu Recht).

Jedem "Illegalen" den die "gute" Fr. Bock "Asyl" gewährt wird Hoffnung gemacht wo es aber (zu RECHT!) keine Hoffnung gibt.

fahrenheit 451
07.10.2009 15:33
jugendliche dummheit bei 5 jahren haft?

das dürfte aber eine ziemliche verharmlosung sein....

raff1
07.10.2009 17:32
Frage mich,

ob das Opfer sich in den 5 Jahren auch erholt hat...

Simone Mayer
 
07.10.2009 15:14
98% der Fremdenpolizei arbeiten

sicher anständig, und gesetzeskonform. Es wird immer schwarze Schafe geben. Da sind aber die Kollegen selber gefragt, dies aus zu merzen.
Ich kann allerdings nur für Wien diese Meinung verteten, weil wir mit den Bundesländern nicht viel zu tun hatten.
Man muss auch bedenken, dass die Fremdenpolizei keine leichte Arbeit hat.

Lorelei Sonnenschein
08.10.2009 14:56
@Simone Mayer

...danke für Ihre Arbeit, die wichtigen und richtigen Postings! Alles Gute und viel Erfolg weiterhin!

Herr Strudl
07.10.2009 14:30

Die Qual der Wahl.
Fremdenpolizei trickst oder Asylanten tricksen.

yotix
07.10.2009 17:25

Ein Rechtsstaat hat nicht zu tricksen.

Chien de Pique
07.10.2009 20:59

Aber auch keine Tricks zu dulden und durchgehen zu lassen.

Etsch1
07.10.2009 14:34

Man muss nicht tricksen wenn man die richtigen Gesetze von anfang an. Oesterreich handelt von einer untergeordneten Position aus, enttaeuscht dass Asylanten nicht von sich aus das Weh Oesterreichs einsehen

Karl Krammer
07.10.2009 13:52
im Ausland "das Ansehen Nigerias in Verruf bringen"

hat er dafür in Österreich gesessen? Sicher nicht, da das bei uns nicht strafbar ist. Dann ist es auch keine Doppelbestrafung, wenn er dafür in Nigeria sitzen muß. Und Asylgrund natürlich auch nicht.

little django
 
08.10.2009 09:39

das wäre sehr wohl ein asylgrund da in nigeria (theoretisch) meinungsfreiheit herrscht. und deshalb eingesperrt zu werden weil man mißstände aufzeigt (verbal) ist meines erachtens gegen die menschenrechte - damit ein asylgrund. aber ich bin auch kein anwalt.

Allt sem ég fæ í dag, farið burt á morgun..
26.10.2009 20:43

sie sind kein anwalt? gott sei dank! ;)

little django
 
27.10.2009 19:57

warum? war meine argumentation sooo schlecht ? *gg* vielleicht sattel ich noch um..... ;-))

wb0711
08.10.2009 13:16
bei uns herrscht auch meinungsfreitheit und dann gibt es das verbotsgesetz!


das ist ein widerspruch in sich!

little django
 
09.10.2009 08:16

wenn sie aussagen machen die das verbotsgesetz betrifft machen sie auf mißstände in österreich aufmerksam?
und wenn sie auf mißstände in ö aufmerksam machen - werden sie eingesperrt?????? das schaue ich mir an. da müßt ich, und viele andere mit mir, schon lang im häfn sitzen

Diabolino
 
07.10.2009 15:17

Wenn die Strafe in Ö. verbüßt oder nachgelasssen oder der Ausspruch der Strafe vorläufig aufgeschoben wurde, darf sie ihm -nach Österr. rechtl. Standard- nicht mehr vorgehalten werden.
Das wäre selbst das Delikt des "Vorwurfes einer schon abgetanen gerichtlich Handlung" (§ 113 StGB).

purecynicism
07.10.2009 13:34

oh ja die armen straffäliigen asylwerber. noch mehr von denen brauch ma.
das passt schon.
hierher kommen, unser system ausnutzen und dann auf die tränendrüse drücken.

stefan81
07.10.2009 13:40

mit leuten wie frau bock finden die auch immer wieder wen der ihnen hilft...

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