Wien - Noch vor dem Sommer 2008 wollte Kulturministerin Claudia Schmied ursprünglich die Novelle zum Kunstrückgabegesetz beschließen. Eine Neuwahl und minimale Änderungen später kommt sie morgen, Mittwoch, in den Kulturausschuss des Nationalrats. Spektakulär werden die Konsequenzen nicht sein - heiße Eisen wie die Einbeziehung des Leopold Museums wurden ebenso ausgespart wie die oft geforderte Parteienstellung für jene, die Rückgabeansprüche erheben. Für glamouröse Fälle wie "Amalie Zuckerkandl" oder Vermeers "Malkunst" sehen Experten im APA-Gespräch keine Veränderung. Die geografischen, zeitlichen und inhaltlichen Ausweitungen in der Novelle werden aber für neue systematische Aufgabengebiete in der Provenienzforschung sorgen.

Zehn Jahre ist das Restitutionsgesetz alt, rund 10.000 Gegenstände wurden seither an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Mit der Novelle werden künftig nicht nur Kunstwerke, sondern auch "sonstiges bewegliches Kulturgut " erfasst - und zwar nicht nur solches in den Museen, sondern in unmittelbarem Bundesbesitz. Und davon auch jene Gegenstände, die zwischen 1933 und 1938 außerhalb Österreichs im Deutschen Reich vom NS-Regime entzogen wurden.

In vielen Punkten zieht die Novelle damit der ohnehin längst gängigen Praxis hinterher. So wurden vom Beirat in "extensiver Auslegung" des Gesetzes bereits früher etwa Einrichtungsstücke zurückgegeben - und nicht nur aus den Sammlungen der Museen. "Aber bisher war es das, was man zufällig findet, jetzt werden diese Bereiche systematisch beforscht", erklärt Eva Blimlinger, Historikerin und wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung gegenüber der APA. In anderen Fällen habe bisher die gesetzliche Handhabe einfach gefehlt. "Dafür ist die Novelle sehr notwendig."

"Von mir aus muss es keine Novelle geben. Der Beirat macht seine Arbeit ja fein, aber man müsste sich auch alte Fälle wieder ansehen", wünscht sich der Anwalt E. Randol Schoenberg. "Und wenn man sie schon macht, dann sollte man sie auch zur Klärung nutzen." Die Praxis vereinheitlichen und verschiedene Auslegungen des Gesetzestextes verhindern - auf seine Vorschläge, die in ähnlicher Weise auch die Grünen in die Novelle reklamieren wollten, wurde allerdings nicht eingegangen. Konkret geht es Schoenberg um zwei Fälle: Zwei Waldmüller-Gemälde, deren Rückgabe an Gertrude Felsövany 2001 mit Verweis auf einen negativen Bescheid im Jahr 1952 abgelehnt wurde sowie die "Amalie Zuckerkandl" - in beiden Fällen berief sich das Gericht auf "mögliche Interpretationen" des Gesetzes.

In beiden Fällen gebe es aber auch zahlreiche andere Beiratsentscheidungen, wo mit der gleichen Sachlage die Rückgabe empfohlen wurde, so Schoenberg - aber der Beirat empfiehlt eben nur und kann dadurch keine Präzedenzfälle schaffen. "Man kann nur von den Entscheidungen auf Tendenzen schließen", erklärt auch Anwalt Alfred Noll gegenüber der APA. "Und vor diesem Hintergrund versuchen, alte Fälle wieder neu aufzurollen." Bei Vorliegen von "extremer Ungerechtigkeit" ist das durchaus üblich. "Aber viele sind es ja nicht, in denen negativ entschieden wurde", gibt Blimlinger zu bedenken.

Schoenberg hätte sich eine Verankerung der "extremen Ungerechtigkeit" im Gesetz trotzdem gewünscht - um bei Fällen wie Felsövany nicht mehr von gutem Willen und Auslegungen abhängig zu sein. Denn gut ist der Wille gerade ihm gegenüber spätestens seit der von ihm ausgefochtenen Rückgabe der "Goldenen Adele" nicht mehr. "Vieles hat leider mit mir zu tun, sie sind sauer auf mich." "Persönliche Gründe" fänden sich offenbar auch in der jeweiligen Zusammensetzung des Beirats: "Man sieht sich zwei Entscheidungen an und fragt sich - ist das der selbe Beirat?" Zumindest auf drei Jahre soll er es künftig sein: Mit der Novelle wird die Funktionsperiode der Mitglieder ausgeweitet, das Finanzministerium erhält eine Stimme, die Finanzprokuratur ist dagegen nur noch in beratender Funktion vertreten.

"Ich finde das sinnvoll, denn das Finanzministerium betrifft es ja letztlich", sieht Noll dem neuen Gesetz wohlwollend entgegen. "Es ist doch ganz fein, es soll nur endlich kommen. " Er habe allerdings "nicht jetzt schon eine Liste" mit Fällen, die nun unter neuen Bedingungen ins Haus stehen. "Ich arbeite nicht auf Vorrat, aber ich werde mir einige Fälle neuerlich vor dieser Folie anschauen." Dass es zu einer großen Menge neuer Ansprüche oder gar zu Aufsehen erregenden Rückgaben durch das neue Gesetz kommen wird, glauben Schoenberg und Noll allerdings beide nicht.

"Ich hoffe aber, dass das Gesetz Anlass ist, einen neuen Blick auf die Nachkriegszeit zu werfen und Dinge wieder aufzunehmen", so Schoenberg. "Sie haben 98 Prozent zurückgegeben. Warum auf diesen zwei Prozent sitzen bleiben? Als Andenken, wie böse wir waren?" (APA)