Gutachten belastet Polizeibeamten massiv

7. Oktober 2009, 15:29

Version mit Tatrekonstruktion nicht in Einklang zu bringen - Beamte noch im Dienst - 17-Jähriger weiterhin in U-Haft

Korneuburg - Im Fall des in einem Kremser Supermarkt erschossenen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrechers belasten die Gutachten den Polizeibeamten massiv, der am 5. August den tödlichen Schuss abgegeben hatte. Die Feststellungen, die der Gerichtsmediziner Christian Reiter, der Ballistiker Ingo Wieser und der Chemiker Reinhard Binder nun der ermittelnden Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegt haben, sind mit der Version des Beamten absolut nicht in Einklang zu bringen, das dieser bei der gerichtlich angeordneten Tatrekonstruktion angegeben hatte.

Schuss in den Rücken aus 2 Meter Entfernung

Demnach wurde der Schuss in den Rücken aus einer Entfernung von 1,8 bis 2 Metern abgegeben. Ein Beamter dürfte sich den Feststellungen der Sachverständigen zufolge auch nicht hingekniet haben, wie er behauptete. Vielmehr gehen die Experten davon aus, dass der Polizist im Stehen dem 14-Jährigen in den Rücken schoss.

Aussage der Polizistin stimmt mit Rekonstruktion überein

Im Gegensatz zur Version des Beamten wurden die Aussagen der Polizistin, die auf den 17-Jährigen gefeuert hat und diesem mit einem Projektil beide Oberschenkel durchschoss, vollinhaltlich von den Gutachtern bestätigt. Zwischen ihren Angaben und den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Sachverständigen soll es keine Widersprüche geben.

Anklage könnte sich ausweiten

Mit den Erkenntnissen der Sachverständigen könnte es dem Polizeibeamten, der den tödlichen Schuss abgebeben hatte, schwer fallen, die von ihm behauptete Notwehrsituation aufrechtzuerhalten. Sollte die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen ihn Anklage erheben, könnte weit mehr als die bisher im Raum stehende fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen herauskommen. Es ist nun Aufgabe der Anklagebehörde zu beurteilen, ob für den Polizisten eine Gefahr für Leib und Leben gegeben war, als dieser sich mit einer gezückten Pistole in rund zwei Meter Entfernung einem mutmaßlichen Einbrecher gegenübersah und abdrückte. Sollte die Staatsanwaltschaft dem Schützen keine Notwehr zubilligen, könnte dieser durchaus wegen eines Vorsatzdelikts vor Gericht gestellt werden: Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre im Fall einer Anklageerhebung auch ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichen Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) vorstellbar.

Polizistenaussage

Der Polizist hatte zuletzt bei der gerichtlich angeordneten Tatrekonstruktion angegeben, der 14-Jährige und sein mittlerweile 17-jähriger Komplize wären im Begriff gewesen, mit einer Gartenharke bzw. einem Schraubenzieher auf ihn und seine Kollegin loszugehen. Zur Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs habe man daher von den Dienstwaffen Gebrauch gemacht.

Dabei will sich der Beamte hingekniet und auf den ihn zukommenden 14-Jährigen gezielt haben. Unmittelbar vor der Schussabgabe habe er allerdings ein Geräusch gehört, sich kurz zur Seite gedreht, und als er sich wieder in Richtung des Burschen umwandte, sei der Schuss gebrochen. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er erkannt, dass der Jugendliche ihm mittlerweile den Rücken zugekehrt habe.

Sicht war gegeben

Diese Darstellung stimmt nicht mit den Erkenntnissen der Sachverständigen überein, wie die APA am Mittwoch aus zuverlässiger Quelle erfuhr. Fest dürfte in der Zwischenzeit überdies auch stehen, dass die Beleuchtungsverhältnisse in jenem Raum, in dem es zur Konfrontation kam, nicht so schlecht waren, dass die Beamten gar nichts mehr erkennen konnten.

Information der Öffentlichkeit nicht geplant

Nähere Informationen aus dem Gutachten für die Öffentlichkeit sind jedoch nicht geplant, betonte Friedrich Köhl, der Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft: "Den Inhalt wird die Staatsanwaltschaft nicht kommunizieren"

Zeitpunkt einer Anklageerhebung noch unklar

Wie lange es noch dauern werde, bis der Vorhabensbericht der Korneuburger Anklagebehörde fertig ist, wusste der Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft nicht: "Da möchte ich mich nicht festlegen." Nachdem der Vorhabensbericht sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch dem Justizministerium abgesegnet werden muss, steht der Zeitpunkt einer möglichen Anklageerhebung zurzeit noch genauso in den Sternen wie ein möglicher Prozesstermin. 

Anklage gegen 17-Jährigen in ein bis zwei Wochen

Zeitlich näher dürfte dagegen ein Verfahren gegen den 17-jährigen mutmaßlichen Komplizen des getöteten 14-Jährigen liegen. Eine Anklage gegen den bei dem Vorfall im August verletzten Jugendlichen soll laut ORF NÖ in den kommenden ein bis zwei Wochen fertiggestellt sein.

Am 5. August hatten zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei mutmaßliche Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse. Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen seien. Die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, stehen wieder im Dienst. Der 17-jährige mutmaßliche Komplize von Florian P. bleibt vorerst bis Mitte Oktober in U-Haft. (APA)

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Lethawae
00
14.10.2009, 11:16

"Dabei will sich der Beamte hingekniet und auf den ihn zukommenden 14-Jährigen gezielt haben. Unmittelbar vor der Schussabgabe habe er allerdings ein Geräusch gehört, sich kurz zur Seite gedreht, und als er sich wieder in Richtung des Burschen umwandte, sei der Schuss gebrochen. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er erkannt, dass der Jugendliche ihm mittlerweile den Rücken zugekehrt habe."

Wenn es nicht so sagenhaft tragisch wäre, man könnte stundenlang darüber lachen.

U-Haft JETZT!!!

Bitte Bitte
00
14.10.2009, 18:33
Der Mann kann sich scheint's bei seinen Aussagen

trotz dreitäger Bedenkzeit und psychischem coaching nicht in eine reale Situation versetzen.

Wenn jemand gemäß Aussage mit einem gefährlichen Gegenstand angreifend sich soweit nähert, dass er die zwei Meter Distanz unmittelbar unterschreiten wird und eine Irritation durch ein Geräusch von der Seite vorliegt, dann fällt zuerst der Schuss und dann der Blick zur Seite, oder die Bedrohung wurde nicht als unmittelbar erlebt.

Glaubhaft wäre, dass sich der Schuss beim Ausrichten der Waffe löste. Diese aber im gutachtlichen Sachverhalt überhaupt auf den oberen Torso auszurichten, lässt nur einen Schluss zu: Eine nicht gesetzeskonforme Prädisposition, wie sie u.a. auch LH Pröll vertritt.

nina yankow
00
15.10.2009, 00:13

absolut - entweder die ausbildung war nicht ausreichend, oder der mann für den außendienst überhaupt ungeeignet.
nach dem, was von den aussagen des polizisten bekannt war, hat er ja sogar die waffen der einbrecher als schraubenzieher oder gartenwerkzeug identifizieren können, konnte also davon ausgehen, dass keine unmittelbare gefahr für sein leben besteht - wieso zielt er dann auf den torso??

TmfkasShrek
00
13.10.2009, 20:48
Na was nun

Einerseits schreibt man:
"Sicht war gegeben"
und dann
"Fest dürfte in der Zwischenzeit überdies auch stehen, dass die Beleuchtungsverhältnisse in jenem Raum, in dem es zur Konfrontation kam, nicht so schlecht waren, dass die Beamten gar nichts mehr erkennen konnten."
Das ist ungefähr dasselbe als ob ich sagen würde, "ich bin sicher schwanger" und dann ergänzen würde; "vielleicht"

ChauvinistIn
00
11.10.2009, 11:16
soso..

komisch. wies obin ich nicht überrascht..
*überleg*
ach ja, genau: war ja e von anfang an klar..

aber zumindest werden diese ergebnisse der öffentlichkeit vorgestellt. das ist ja schon was.

Peter Hammer 06
12
8.10.2009, 17:10
Ein Schraubenzieher und eine Unkrautgabel...

...in den Hosentaschen der "Verbrecher" sind ja so gefährlich ( hab' es eben in den Nachrichten gehört, Erkenntnis der Untersuchungen!) rechtfertigen "natürlich" den Gebrauch von Schußwaffe.
Das ganze Lügengebäude bricht unter grossen Lärm in sich zusammen.Hoffentlich wird diese Tragödie endlich Anlass für den Großteil der Polizistinnen/ Polizisten, beim Thema KORPSGEIST umzudenken. Bei den Kampfschreibern hier, die wochenlang pro NOTWEHRPOLIZIST geschrieben haben,bei den Law and Order Fans,ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Peter Hammer 06
12
8.10.2009, 18:28
Einer hat schon zurückgeschlagen! Bei diesem .....

...ernsten Thema verzichte ich auf ein Smiley.

IchBins
00
8.10.2009, 12:35
Entfernung von 1,8 bis 2 Metern

Wenn ein potentieller Aggressor in so kurzer Distanz plötzlich auftaucht, kann man eh nur mehr reagieren und nicht sonderlich rationell Entscheidungen treffen.




T-Minus1
01
8.10.2009, 12:06
"an das rote Stricherl"

lt. Gutachten war keine Notwehrsituation gegeben.
Facten:
~keine zwingender Handlungsbedarf
~ausreichende Beleuchtung
~Schussaus 2 Meter Entfernung
(d.h. SchussKanal von oben nach unten um die Beine zu treffen.)
da sei die Vermutung des Vorsatzes, zumindest vorsichtig, geäussert. Wie immer auch die Causa ausgeht, der Beamte ist gezeichnet für,s Leben.

Peter Hammer 06
13
8.10.2009, 11:53
Die "Physikerin" mit ihren krausen Theorien...

...geht mir,jetzt wo sich die Polizistensachdarstellung als gelogen herausstellt,sehr ab.
In der Woche nach der Tat waren es zirka 50 Beiträge,jetzt nichts.....

Peter Hammer 06
01
9.10.2009, 20:06
Sie fehlt mir noch immer.....

...die "Gstudierte" mit ihren Formeln und Annahmen.
Ihr Schweigen ist nach Vorlage der Ergebnisse aber verständlich.

T-Minus1
11
8.10.2009, 10:29
Gutachten-Interpretation

VORSÄTZLICHER SCHUSSWAFFEN-GEBRAUCH.






herr nischta
11
8.10.2009, 09:02
„Sola dosis facit venenum“ (Paracelsus)

Natürlich verteidigen die Verteidiger der „Scharfschützen von Krems“ ihre Mandanten, das ist ja ihr Job. Und natürlich verteidigen die Vertreter der Scharfschützen-Gewerkschaft, und natürlich verteidigt unsere scharfe Innenministerin… Alles war rechtens! Eh klar!

http://klauskarlbauer.wordpress.com/2009/10/0... aracelsus/

Topfenbaby
00
8.10.2009, 02:52
Jetzt sollten einige Poster zutiefst enttäuscht sein

Was las man denn nicht alles von wegen Gefälligkeitsgutachten, Absprachen und korrupter Justiz.
Offenbar sieht die Wirklichkeit doch etwas anders aus.

Andreas Prucha
00
14.10.2009, 00:58

Na mal abwarten. Es sind aber sicher nicht nur jene "enttäuscht" die daran gezweifelt haben, dass beim Gutachten irgendwas rauskommt, sondern auch jene, die von Anfang an die Polizisten pauschal verteidigt haben und versucht haben die angebliche Notwehr-Situation trotz Schusses in den Rücken irgendwie zu erklären.

jacques05
00
13.10.2009, 22:35
langsam, langsam,...

noch wurde kein urteil gesprochen.

_spike_
00
13.10.2009, 20:22

Eigentlich ganz böse für beide Seiten der Besserwisser:
- Die Version der Polizisten stimmt mit dem Gutachten überein, dementsprechend hatte sie auch einen Grund für den Schusswaffengebrauch.
- Die Version des Polizisten stimmt nicht überein und er hatte keinen Grund.

Ergo: 1 Einsperren, 1 wahrscheinlich freilassen
Jusitzia gewinnt, notorische Besserwisser verlieren -> gefällt mir.

Peter Hammer 06
11
8.10.2009, 19:28
Nur, die Zahl der " Todesschuss-Verteidiger "....

...und "Notwehrbefürworter" war viel grösser.
Die schauen jetzt etwas "komisch", um es censurlike auszudrücken.

Topfenbaby
00
9.10.2009, 22:46
Noch nichts vom Prinzip "in dubio pro reo" gehört?

Andreas Prucha
00
14.10.2009, 01:04
Naja, ein Bild kann sich trotzdem jeder machen. Die Kommentar-Schreiber sind ja weder Richter noch Schöffen.

Die Darstellung der Polizisten war nun mal von Anfang an etwas unplausibel. Und wenn wir schon bei "In dubio pro reo" sind: Das hätte dann natürlich auch für die zwei Burschen gelten müssen. Ohne Gerichtsurteil hätte dann niemand denken oder sagen dürfen, dass die zwei Einbrecher waren. Daran hat aber trotz Gerichtsurteil niemand gezweifelt, weil es eindeutig war (schliesslich ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand in ein verschlossenes Geschäft verirrt). Genauso war es auch von Anfang an ziemlich offensichtlich, dass die Notwehr-Erklärung der Polizisten so nicht ganz plausibel war. (Wer wird schon im Retourgang angegriffen?).

Peter Hammer 06
00
12.10.2009, 07:02
Die beiden Amateureinbrecher wurden hier....

...von manchen Postern als "bewaffnete" Schwerverbrecher dargestellt.
Der 17 Jährige gar als Sexualmonster,um den auch nicht schad gewesen wär'.
Vom "Dritten" ,dem Rumänen, ist seit Wochen keine Rede mehr.
Gilt für die drei kein "in dubio pro reo"?

LGM
00
12.10.2009, 10:41

stehen die leicht schon vor Gericht, dass das gelten könnte?
Oder hamma nur ka Ahnung, was der lateinische Spruch bedeutet?

Peter Hammer 06
00
12.10.2009, 11:11
Bei Ihren Beiträgen hege ich immer >Zweifel<....

...>Für< Inhalt und Treffsicherheit sind Sie verantwortlich.Und genau da liegt der Hund begraben..Obwohl Sie kein >Angeklagter< sind.
Schwach kann ich mich noch daran erinnern, dass auch Sie zu den von mir oben Bezeichneten gehörten.
Jetzt hoffen Sie halt, dass durch Ihr Gestrampel aus der Milch doch noch Butter wird. NUR, aus saurer Milch wird keine Butter,so ein Pech.

LGM
00
12.10.2009, 11:15

Gut, am Latein liegt es also nicht.
Was soll dann der Spruch also hier?

Peter Hammer 06
01
12.10.2009, 12:20
Wenden Sie sich vertrauensvoll ...

...an den ERSTVERWENDER,das Topfenbaby.
Das "in dubio pro reo" auch für Kleinkriminelle mit eingesteckten Schraubenziehern und Gartenkrallen gelten sollte, halte ich ,speziell nach der wochenlangen Hatz gegen sie,für selbstverständlich. Sie nicht?
Dem jüngeren,aus zirka 2 Meter in den Rücken Getroffenen nützt der Spruch aber nicht mehr.

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