Salzburg - Ein 26-jähriger Diskotheken-Besucher wollte im März dieses Jahres vor einem Salzburger Nachtlokal einen Streit zwischen einem betrunkenen Liebespaar schlichten, bezahlte aber seine Hilfsbereitschaft fast mit dem Leben: Der 21-jährige männliche Teil des Pärchens versetzte ihm fünf Messerstiche, das Opfer erlitt schwerste Verletzungen. Der Messerstecher wurde am Montag am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt.

Die Bluttat ereignete sich am 8. März gegen 4.00 Uhr vor dem "Atrium West" in Wals-Siezenheim (Flachgau). Die Freundin des 21-Jährigen schrie den Streitschlichter an, er solle sich nicht einmischen, und schlug ihm ins Gesicht. Danach zückte ihr Freund ein Butterfly-Messer und rammte es ihm mehrmals in den Oberkörper. Die Stiche erfolgten laut Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger zum Teil mit großer Wucht. Das Opfer musste notoperiert werden.

"Ich habe ihn nicht töten wollen"

Die Anklage lautete auf Mordversuch, der vorbestrafte Beschuldigte gestand aber "nur" eine absichtlich schwere Körperverletzung ein. Der "Friedensstifter" habe sich sehr aggressiv verhalten, rechtfertigte sich der Täter. "Ich habe ihn nicht töten, sondern nur meine Freundin beschützen wollen." Verteidiger Kurt Jelinek wies auf die schwere Kindheit seines Mandanten hin. Bereits als Zwölfjähriger sei er mit Drogen und Alkohol in Kontakt gekommen.

Das Urteil des Geschworenengerichts (Vorsitz: Richter Andreas Posch) ist deshalb nicht rechtskräftig, weil weder Staatsanwalt noch Verteidiger eine Erklärung abgaben. Der Strafrahmen für Mordversuch beträgt bei jungen Erwachsenen fünf bis 20 Jahre Haft. (APA)