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Grafik: Archiv

Einer der größten Kritikpunkte an Amazons E-Book-Reader Kindle ist, das in weiten Teilen recht unklar ist, wie weitreichend der nachträgliche Zugriff des Herstellers auf die Geräte und deren Inhalte ist. Denn wer glaubte, dass mit dem Kauf eines E-Books dieses auch in den eigenen Besitz übergeht, dürfte vor einigen Wochen ein unsanftes Erwachen erlebt haben: Damals hatte Amazon nachträglich ein bereits erworbenes Buch von den Geräten manchen KundInnen löschen lassen.

Aufregung

Das Unternehmen argumentierte damals, dass das betreffende Buch vom Anbieter nicht korrekt lizenziert geworden wäre, man also quasi zu diesem Vorgang gezwungen sei. Ein Akt, der naturgemäß für einige Aufregung sorgte, stellt dies doch einen bislang kaum gekannten direkten Eingriff auf die Daten der KundInnen dar. Dass es sich bei dem umstrittenen Titel obendrein noch ausgerechnet um den George-Orwell-Klassiker "1984" handelte, darf wohl als äußerst passender Symbolismus bezeichnet werden.

Klage

Wenig überraschend also, dass diese Aktion Amazon auch eine Klage einbrachte. Wie erst jetzt bekannt wurde, scheint man sich dabei bereits am 25. September auf einen Vergleich geeinigt zu haben: So hat Amazon all den betroffenen KundInnen die volle Rückerstattung des E-Books sowie zusätzliche 30 US-Dollar zugesichert. Zusätzlich muss das Unternehmen 150.000 US-Dollar an eine gemeinnützige Organisation zahlen, die sich für eine bessere Bildung von Kindern einsetzt.

Mit dem Abkommen hofft Amazon möglichen Sammelklagen anderer KundInnen entgehen zu können. (red)