Das Recht geht vom Volk aus. Die Gesetze werden von dessen gewählten Vertretern beschlossen und nicht vom Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof - auch im Fall des strengen Asyl- und Fremdenrechts, auch was die harten Auflagen für den humanitären Aufenthalt betrifft.

Rechtsstaatlich bedenklich kann es sich auf die Dauer jedoch auswirken, wenn die Volksvertreter auf höchstrichterliche Beschlüsse vor allem mit Aushebelungsreflexen reagieren. So wie es sich beim Asyl- und Fremdenrecht eingebürgert hat - und jetzt, nach dem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes zum "Bleiberecht", ganz konkret geplant ist.

Da widerspricht ein Höchstrichter der hexenprobenähnlichen Regelung, die manchen Bleiberechtsantragssteller zum Untertauchen zwingt, wenn er zu seinem Recht kommen will. Und was tut das Innenministerium? Es trachtet, den Spruch so rasch wie möglich zu "korrigieren", statt die Regelung zu reparieren. Vergleichbares ist bei den Mindesteinkommen geplant, die Voraussetzung für Niederlassungsbewilligungen sind. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Mietkosten nicht zum Nachteil des Antragstellers dazugerechnet werden dürfen; in der Fremdenrechtsnovelle soll das Gegenteil festgeschrieben werden.

Und nachdem das Höchstgericht 2006 viele Schubhaften aufgehoben hatte, ist in der geplanten Novelle eine Bestimmung vorgesehen, die die Haftanstalten wieder füllen wird: eine Wiederkehr des Gleichen, die - und das ist das Schlimmste - großteils kommentarlos hingenommen wird. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 3./4.10.2009)