Schock nach Beinahe-Verhaftung Verteidigungsminister Baraks in London
Die Entwicklung war in Israel irgendwie erwartet worden, aber die Nachricht, dass Verteidigungsminister und Ex-Premier Ehud Barak vielleicht in London verhaftet werde, löste am Dienstagnachmittag doch einen Schock aus. Baraks Aufenthalt in England war als Privatbesuch definiert, und eine palästinensische Organisation versuchte plötzlich, einen Haftbefehl zu erwirken. Sie stützte sich dabei auf einen für die UNO erstellten Bericht des südafrikanischen Juristen Richard Goldstone, der Israel jüngst Kriegsverbrechen im letzten Gaza-Feldzug vorgeworfen hat.
Barak weigerte sich, den Besuch vorzeitig abzubrechen, und das Gericht wies den Antrag, Barak anzuklagen, nach ein paar Stunden schließlich zurück. Das britische Außenministerium hatte eingegriffen und darauf hingewiesen, dass Barak Gast der Labour Party sei und in London auch politische Treffen gehabt habe, weshalb er diplomatische Immunität genieße.
Der Goldstone-Bericht, im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats verfasst, wurde von Politikern und Experten in Israel fast einhellig als juristisch wertloses Geflecht von "Lügen und Fälschungen" abgetan.
Doch die Israelis merken nun, dass ihre Taktik, vor dem Bericht einfach die Augen zu verschließen, anscheinend nicht aufgeht. Plötzlich läuft eine Debatte darüber, was zu tun sei, wenn gegen israelische Politiker und Militärs systematisch Haftbefehle beantragt werden, sobald sie in einem fremden Land auftauchen. Der prominente Rechtsprofessor und frühere Justizminister Amnon Rubinstein erkennt eine "Delegitimierungskampagne" und eine "juristische Belagerung" Israels: "Sie wollen erreichen, dass Israelis nicht mehr ihr Land verlassen können."
"Dieses absurde Theater muss aufhören", lautete Baraks Reaktion. Sein Ministerkollege von der Arbeiterpartei, Jizhak Herzog, schlägt vor, eine eigene Behörde einzurichten, die den "internationalen Rechtskrieg" austragen soll. Israelische Völkerrechter empfehlen der Regierung, jetzt selbst eine Untersuchung der Kämpfe im Gaza-Streifen einzuleiten. Mutmaßliche Verbrechen könnten nämlich nicht in einem anderen Land verfolgt werden, wenn sie in dem Land, wo sie geschehen sein sollen, untersucht werden. (Ben Segenreich aus Tel Aviv/DER STANDARD, Printausgabe, 1.10.2009)