Marek und Heinisch-Hosek im Grundsatz einig - Jetzt fehlt nur noch der Gesetzesbeschluss
Wien - Der langgehegte Wunsch nach einer Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung dürfte nun realisiert
werden. Nachdem die SPÖ vor einigen Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf
präsentiert hatte, legt nun auch VP-Familienstaatssekretärin Christine Marek ein
entsprechendes Papier vor. Geht es nach ihr könnte die Verankerung in der
Verfassung bereits im November parlamentarisch vollzogen werden.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonte vor dem Ministerrat,
dass dieses Projekt schon in mehreren Regierungsprogrammen gestanden sei. Daher
sei es nun zügig umzusetzen. Man werde nun die beiden Entwürfe von SPÖ und ÖVP
abgleichen und dann eilig zu einer Entscheidung kommen.
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte einklagbar werden. So könnte sich die
Vertretung eines Kindes beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn
Vereinbarungen im Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht
eingehalten werden. Marek meinte dazu, hier könnten Jugendorganisationen wie
Jungschar oder Kinderfreunde diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des
Frauenministeriums müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt überlassen
sein. (APA)