Laut Medienberichten soll eingetragene Partnerschaft am Standesamt geschlossen werden - Strache strikt dagegen
Wien - Die Regierung steht in der Frage nach der Umsetzung
der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare offenbar vor
einer Einigung. Wie die Tageszeitung "Österreich" (Samstag-Ausgabe)
berichtet, soll die Homosexuellen-Ehe künftig am Standesamt
geschlossen werden. Der Knackpunkt: Die ÖVP wehrt sich demnach gegen
eine Zeremonie und beharrt darauf, dass lediglich ein beglaubigter
Brief an das Standesamt ausreichen soll. Die Grünen zeigten sich
darob erbost.
"Kein Kommentar"
Bisher war offen, ob die Partnerschaft beim Standesamt oder beim
Notar eingetragen wird. Auf Anfrage wollte man allerdings
weder im Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) noch in
jenem von Frauenministerin Gabiele Heinisch-Hosek (SPÖ) den Stand der
Verhandlungen kommentieren. Aus dem Justizministerium hieß es
lediglich, man verhandle; im Frauenministerium erklärte man, man sei
auf einem "guten Weg", es gebe aber noch ein "paar Fragen", die offen
seien. Sichergestellt sei, dass ab 1. Jänner 2010 die Partnerschaft
eingetragen werden kann.
"Österreich" hatte berichtet, dass für die ÖVP die örtliche
Anwesenheit der homosexuellen Paare vor dem Standesamt unerwünscht
sei. Die Grünen warfen der ÖVP daraufhin in einer Aussendung einen
"lächerlichen Eiertanz" vor. "Standesamt bleibt Standesamt und wie
Ehewillige, Hetero oder Lesben oder Schwule, feiern wollen, muss
ihnen überlassen bleiben", so die stellvertretende Klubobfrau der
Grünen, Ulrike Lunacek.
Strache "entschieden gegen Homo-Ehe"
FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat sich am
Samstag in einer Aussendung "entschieden gegen die Homo-Ehe"
ausgesprochen. Die Sonderstellung der Ehe zwischen Mann und Frau
resultiere daraus, dass daraus Kinder hervorgehen könnten, erklärte
er anlässlich Berichten, wonach sich die Regierungsparteien darauf
geeinigt haben, die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
künftig am Standesamt zu ermöglichen.
In den Bereichen der Krankenversicherung, Wohnrecht und
Steuerrecht seien die Rechte unverheirateter Paare nahezu vollständig
an die Rechte von verheirateten angepasst worden, so Strache. So sei
die Mitversicherung möglich und der Bezug von Witwenpension könne
privatrechtlich durch eine Lebensversicherung ersetzt werden. Die
Argumentation, dass nicht verheiratete Paare weniger Rechte als
verheiratete Paare hätten, könne nicht gelten, meinte der FP-Chef.
Denn "in den Bereichen der Besserstellung" komme auch ein gewisser
Ausgleich für die Pflichten zu tragen. (red/APA)