Graz - Das Ölgemälde Hafen von Triest von Egon Schiele und eine Landschaftsstudie in Öl von Herbert Boeckl sind nur zwei von insgesamt 28 Bildern und Objekten, die das Universalmuseum Joanneum in den letzten Jahren an rechtmäßige Erben oder deren Vertreter zurückgab. Die Bilder wurden während der NS-Diktatur ihren Eigentümern weggenommen.

1998 wurde im Joanneum, das damals noch Landesmuseum hieß, der Arbeitskreis "Erwerbungen und Rückstellungen aus jüdischem Besitz 1938-1955" eingesetzt und 2000 österreichweit das erste Landesverfassungsgesetz zur verpflichtenden Restitution in der Steiermark beschlossen. Das Gesetz bezieht sich aber ausschließlich auf Objekte, die sich im Eigentum des Landes befinden.

Die Grazer Grünen-Klubobfrau Christina Jahn brachte daher am Donnerstag im Gemeinderat eine Petition ein, in der die Stadt Graz das Land auffordert, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass es auch auf Kommunen und Gemeinden angewendet werden kann. Auf Landesebene können die Grünen dabei mit der Unterstützung aller Fraktionen rechnen.

Jahn betont im Standard-Gespräch, dass "für Institutionen der Stadt zurzeit keine Verpflichtung besteht, sich mit der Causa auch nur auseinanderzusetzen". In Graz betrifft das vor allem das Stadtmuseum. Dessen Direktor, Otto Hochreiter, wusste von der Gemeinderatsinitiative nichts, freut sich aber umso mehr darüber, wie er dem Standard erklärt: "Das ist eine ethische Notwendigkeit. Ich war heuer deshalb auch schon bei der Restitutionsstelle des Bundes und will unserem Aufsichtsrat ein Papier vorlegen, wie wir die Restitutionsfeststellungen 2010 anlegen wollen." Eine Gesetzesänderung kann der Provenienzforschung auch finanziell helfen. Dass sein Haus von Nazis geraubte Kunst besitzen könnte, sei klar: "Wir sind 1928 gegründet worden, es wäre verrückt, das auszuschließen." (Colette M. Schmidt, DER STANDARD/Printausgabe 25.9.2009)